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Trotz steigender InzidenzNRW hebt Maskenpflicht an Schulen ab 2. November auf

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Gebauer 1

NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) 

Düsseldorf – Yvonne Gebauer (FDP) hat sich über die Kritik am angekündigten Ende der Maskenpflicht hinweggesetzt. Vom kommenden Dienstag an dürfen die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen ohne Masken im Unterricht erscheinen, die Landesregierung hat entschieden, dass der obligatorische Mund- und Nasenschutz ab dem 2. November am Sitzplatz abgelegt werden kann. Verbände, Gewerkschaften und die Opposition im Düsseldorfer Landtag hatten in den Tagen zuvor massive Bedenken geäußert, vor allem mit Blick auf die beginnende kalte Jahreszeit.

Gebauer: Schülerinnen und Schülern viel abverlangt

Dem hält Bildungsministerin Gebauer nun entgegen, dass man den Schülerinnen und Schülern mit der Maskenpflicht seit mehr als zwölf Monaten sehr viel abverlangt habe. „Mit großem Engagement und enormem Verantwortungsbewusstsein hat diese junge Generation einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie und zum Schutz der Älteren geleistet. Dafür gebührt den Schülerinnen und Schülern unser herzlicher Dank“, sagt sie.

Doch Einschränkungen sollten nur so lange aufrechterhalten werden wie dies nötig sei – dieses Versprechen habe die Landesregierung aus CDU und FDP immer gegeben. An den Schulen in Nordrhein-Westfalen gebe es nach Ansicht Gebauers keinen übermäßigen Anstieg des Infektionsgeschehens. Zugleich würden die Impfquoten weiter ansteigen, bei Lehrerinnen und Lehrern liege sie sogar über 90 Prozent.

Alles zum Thema Jochen Ott

„Und schon fast die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler über zwölf Jahren ist schon vollständig geimpft“, sagt Gebauer. „In dieser Situation ist die Aufhebung der Maskenpflicht am Sitzplatz ein verantwortbarer Schritt. Wir geben unseren Kindern und Jugendlichen damit ein weiteres und wichtiges Stück Normalität zurück.“

Maskenentscheidung: Opposition erneuert Kritik

Angesichts dieser Entscheidung erneuerten Verbände und Oppositionspolitiker ihre Kritik an der Landesregierung, denn mit dem Ende der Maskenpflicht gehe man ein zu hohes Risiko ein. Die SPD Fraktionsvorsitzenden im Landtag, Lisa-Kristin Kapteinat und Jochen Ott, verweisen auf die aktuell steigenden Infektionszahlen und die Hospitalisierungs-Inzidenz. Vor diesem Hintergrund sei die Aufhebung der Maskenpflicht für alle Kinder und Lehrkräfte an Schulen vom 2. November an „mehr als riskant“.

Die Impfquote bei den Zwölf bis 17-Jährigen sei zu gering, die Infektionszahlen in dieser Altersgruppe seien zu hoch. Für die Kinder, die sich aufgrund ihres Alters oder ihrer Vorerkrankungen noch gar nicht impfen lassen können, seien Masken die einzige Schutzmaßnahme, so Kapteinat und Ott. Für verfrüht erklärt auch Sigrid Beer, bildungspolitische Expertin der Grünen, die Aufhebung der Maskenpflicht.

Sabine Mistler vom Philologenverband NRW warnt vor allem davor, dass der Präsenzunterricht wieder ausgesetzt werden könnte, sollten die Infektionszahlen stark ansteigen. Das sei insbesondere deshalb verheerend, weil es gerade jetzt gelte, Lernrückstände aus vergangenen Schul-Lockdowns auszugleichen. „Der Druck an den Schulen ist ohnehin schon groß und er steigt mit einem vorhersehbaren Anstieg von Quarantänen, wenn ab jetzt auch der Sitznachbar wieder in Quarantäne muss, und hohen Krankenständen bei den Schülerinnen und Schülern, hinzu kommen die psychosozialen Probleme“, so Mistler.

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Nach Auskunft des Schulministeriums gilt das Ende der Maskenpflicht vom kommenden Dienstag an, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Plätzen sitzen. Diese sind auch im offenen Ganztag Vorsetzung dafür, dass der Mund- und Nasenschutz abgenommen werden kann. Für Lehrkräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird. Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken.

Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung ausgenommen. Die Quarantäne kann frühestens am fünften Tag durch einen negativen PCR-Test oder einen hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden. Darüber hinaus erklärt Schulministerin Gebauer: „Alle Schülerinnen und Schüler werden engmaschig und mehrfach die Woche getestet und unsere strengen Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten selbstverständlich weiterhin. Damit werden wir den Präsenzbetrieb an unseren Schulen weiter absichern.“