Das gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd ergangene Todesurteil hat nun diplomatische Konsequenzen.
Todesurteil gegen Deutsch-IranerBaerbock weist zwei iranische Diplomaten aus
Außenministerin Annalena Baerbock hat zwei iranische Diplomaten einbestellt und zu unerwünschten Personen erklärt. Das teilte das Auswärtige Amt am Mittwoch mit. Man werde „die massive Verletzung der Rechte eines deutschen Staatsangehörigen nicht akzeptieren“, heißt es auf der Website des Ministeriums. „Wir fordern Iran auf, das Todesurteil für Jamshid Sharmahd zu widerrufen und ihm ein faires und rechtsstaatliches Berufungsverfahren zu ermöglichen“, wird weiter mitgeteilt. Die Diplomaten wurden mit kurzer Frist aufgefordert, Deutschland zu verlassen.
Hintergrund ist die am Dienstag ergangene Nachricht der iranischen Justiz, dass Sharmahd wegen Terrorvorwürfen zum Tode verurteilt worden sei. Der Deutsch-Iraner sei der Anführer einer terroristischen Vereinigung und an Anschlägen beteiligt gewesen. Er sei daher wegen „Korruption auf Erden“ schuldig gesprochen worden. Das Urteil löste allgemeine Empörung aus. Baerbock hatte es als „absolut inakzeptabel“ bezeichnet.
Der in Teheran geborene Sharmahd war in Deutschland aufgewachsen und 2003 in die USA ausgewandert. Er gehört der Oppositionsgruppe Tondar (deutsch: Donner) an, die auch als „Kingdom Assembly of Iran“ bekannt ist. Sie lehnt das politische System der Islamischen Republik Iran ab und tritt für die Wiedereinführung der Monarchie in dem Land ein.
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Jamshid Sharmahd wurde in Dubai entführt und in den Iran verschleppt
Der Iran hatte Sharmahds Festnahme im August 2020 bekannt gegeben. Nach Angaben seiner Familie wurde der 67-jährige Deutsch-Iraner, der zuletzt in den USA lebte, bei einem Zwischenstopp in Dubai vom iranischen Geheimdienst entführt und in den Iran verschleppt. Im Februar 2022 begann sein Prozess.
In Deutschland hatte auch die Opposition harte Konsequenzen nach dem Urteil gefordert. CDU-Chef Friedrich Merz sagte, die diplomatischen Beziehungen müssten auf die Geschäftsträger-Ebene zurückgestuft werden. In diesem Fall würden die Botschafter jeweils ausgewiesen beziehungsweise aus dem anderen Staat abgezogen. Merz hatte Anfang Januar angekündigt, Sharmahds politische Patenschaft zu übernehmen. (red, afp)