Staatsanwaltschaft beeinflusst?Gericht spricht Urteil in NRW-„Hacker-Affäre“
- Es begann mit einem Fehler: Die ehemalige NRW-Umweltministerin Christina Schulze Föcking sah in einem Bedienungsfehler einen Hacker-Angriff.
- Mittlerweile ist es zu einem Politikum geworden: Die NRW-Opposition vermutet, dass Justizminister Biesenbach die Staatsanwaltschaft beeinflusst hat, um Parteikollegin Schulze Föcking zu schützen.
- Die Opposition fordert, die Handydaten des Ministers einsehen zu können. CDU und FDP sind dagegen. Nun soll es am Dienstag ein Urteil geben.
Düsseldorf – Der Hacker-Angriff auf die Ministerin war gar keiner. Die Mutter der damaligen NRW-Umweltministerin Christina Schulze Föcking (CDU) hatte die TV-Bilder, die im März 2018 wie von Geisterhand auf dem Fernsehgerät ihrer Tochter erschienen waren, durch die falsche Bedienung ihres Tablets gestartet. Ein Versehen, das massive Auswirkungen haben sollte.
Der falsche Knopfdruck löste die so genannte „Hacker-Affäre“ aus, die die schwarz-gelbe Landesregierung unter Druck setzte und in einem Untersuchungsausschuss mündete. Dort eskalierte der Konflikt zwischen Opposition und Regierungsfraktionen: Im Januar riefen SPD und Grüne das Landesverfassungsgericht an. Es geht darum, ob die Rechte der Opposition im Untersuchungsschuss verfassungswidrig beschnitten wurden. Am Dienstag sprechen die Richter nun ihr Urteil.
Vorwürfe des Einwirkens auf Staatsanwaltschaft gegen Minister Biesenbach
Der Untersuchungsausschuss soll unter anderem die Frage klären, ob NRW-Justizminister Peter Biesenbach auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Einfluss genommen hat. SPD und Grüne hatte den CDU-Politiker aufgefordert, seine Handydaten herauszurücken. Doch ein entsprechender Beweisantrag wurde abgelehnt. „Dabei sind die Rechte der Opposition von der Verfassung geregelt“, kritisiert der SPD-Abgeordnete Christian Dahm. Norwich Rüße, Umweltexperte der Grünen, fügt hinzu: „Von dem Gerichtsurteil erwarten wir eine juristische Klärung und Stärkung unserer Rechte.“ Der Ausschuss müsse seinem Aufklärungsauftrag „ungehindert nachgehen“ können.
Der Opposition geht es ums Prinzip. Biesenbach hatte unterdessen Kooperation zugesichert. „Ich wäre bereit, auch die Daten meines Privathandy offenzulegen. Allerdings sind diese bekanntlich längst gelöscht. Das wissen auch SPD und Grüne“, so der NRW-Justizminister auf Anfrage.
Opposition vermutet Beeinflussung zum Schutz von Schulze Föcking
Schulze Föcking hatte im März 2018 wegen des Vorwurfs, im Schweinemastbetrieb der Familie werde gegen den Tierschutz verstoßen, beängstigende Drohbriefe erhalten. Der Verdacht eines Hacker-Angriffs war von den Ermittlern zwar schnell ausgeräumt worden, aber diese „Entwarnung“ behielt die Landesregierung wochenlang für sich. Die Opposition vermutet, dass dies aus taktischen Gründen geschah, um Schulze Föcking zu schützen. Die CDU-Politikerin trat schließlich am 15. Mai 2018 zurück, wenige Tage, nachdem sie die Öffentlichkeit über den Bedienfehler der Mutter informiert hatte.
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Olaf Lehne, Obmann der CDU im Untersuchungssausschuss, erklärte, die Entscheidung der Verfassungsrichter könnte großen Einfluss auf die parlamentarische Aufklärung in der Zukunft haben: „Dann nämlich, wenn die Richter entscheiden, dass Politiker generell auch private Verbindungsdaten offen legen müssen. In einem Strafprozess könnten Handydaten in einem Umfang, den SPD und Grüne von Minister Biesenbach fordern, nur bei Schwerverbrechern erhoben werden.“
Ralph Bombis, Obmann der FDP, sieht das ähnlich. „Im Umgang mit dem angeblichen Hacker-Angriff ist manches unglücklich und ungeschickt gelaufen. Der Fall ist aber längst aufgeklärt. Der permanente Versuch, in den Vorgang Dinge hineinzugeheimnissen, läuft ins Leere.“