Bis zu drei Pflanzen dürfen laut Cannabis-Gesetz privat angebaut werden. Werden die Hanf-Pflanzen künftig auch neben Blumen und Gemüse stehen?
Kleingärtner wehren sichBlühen im Schrebergarten bald auch legal Cannabis-Pflanzen?
Kleingärtner in Nordrhein-Westfalen wenden sich gegen einen Anbau von Cannabis in Schrebergärten. „Wir lehnen das komplett ab“, sagte der Geschäftsführer des Landesverbands Rheinland der Gartenfreunde, Ralf Krücken, der Deutschen Presse-Agentur. Das geplante Cannabis-Legalisierungsgesetz sei in seiner jetzigen Form nicht nachvollziehbar.
Legalisierung: Cannabis-Gesetz erlaubt Anbau von drei Pflanzen
Das Gesetz erlaubt den Anbau von drei Pflanzen in der eigenen Wohnung. In Kleingärten sei aber das Wohnen laut Bundeskleingartengesetz nur in Ausnahmefällen erlaubt, erläuterte Krücken. Zudem sei eine Kleingartenanlage öffentliches Grün, das für jedermann - auch für Kinder - zugänglich sei. Damit sei der Kinder- und Jugendschutz nicht gewährleistet.
Der Landesverband habe NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) gebeten, dem Gesetzentwurf am Freitag im Bundesrat in der geplanten Form nicht zuzustimmen. „Sollte das Gesetz doch so kommen, werden wir unseren Mitgliedsvereinen empfehlen, den Anbau über die Gartenordnung oder die Pachtverträge klar auszuschließen“, sagte Krücken.
Der Bundestag hatte im Februar eine kontrollierte Freigabe von Cannabis zum 1. April beschlossen. Am Freitag soll das Gesetz im Bundesrat die letzte Hürde nehmen. Ob es die erforderliche Mehrheit bekommt, ist aber ungewiss. (dpa)