Die schwarz-grüne Koalition will mit einem Rettungsschirm die Folgen der Krise abfedern. Die Opposition will das gerichtlich prüfen lassen.
NRW-LandtagOpposition will Verfassungsklage wegen Haushalt einreichen
Die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP wollen gegen den aktuellen Haushalt der Landesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster Klage einreichen. Eine entsprechende Klageschrift wurde nach dpa-Informationen vom Bielefelder Rechtswissenschaftler Simon Kempny vorbereitet.
Der Professor hatte im vergangenen Jahr als Sachverständiger im Landtag bereits gewarnt, dass 5 Milliarden Euro neue Schulden - deklariert als Sondervermögen - verfassungswidrig sein könnten. Ende Dezember wurde der Haushalt 2023 mit den Stimmen der schwarz-grünen Koalition dennoch verabschiedet, samt dem sogenannten Sondervermögen „Krisenbewältigung“, das unter anderem die Folgen der Energiekrise abfedern soll.
SPD und FDP haben Zweifel an NRW-Sondervermögen
SPD und FDP hatten immer wieder verfassungsrechtliche Zweifel an dem Sondervermögen geltend gemacht. Am Montag soll die Klage nach dpa-Informationen bei einer Pressekonferenz der beiden Fraktionen vorgestellt werden. Beim Verfassungsgerichtshof war sie am Freitag laut einem Sprecher noch nicht eingegangen.
Aus dem NRW-Finanzministerium hieß es am Sonntag: „In einem Rechtsstaat ist es das gute Recht der Opposition, wesentliche Entscheidungen überprüfen zu lassen.“ Aus Respekt vor der Arbeit des Gerichts wolle man den Sachverhalt nicht weiter kommentieren.
NRW-Grüne: „Klageritis“ der Opposition
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Olaf Lehne, sagte: „Wir haben den Haushalt 2023 in unsicheren Zeiten aufgestellt. In diesem herausfordernden Umfeld galt es, ein rechtssicheres Verfahren zur Haushaltsaufstellung durchzuführen.“ Das habe man aber - auch nach „Hinweisen“ des Landesrechnungshofs - getan. Mit einer Klage gegen das Sondervermögen stelle die Opposition „die Milliardenzahlungen in Frage, mit denen das Land den Menschen in NRW in dieser Krise hilft.“
Grünen-Fraktionschefin Verena Schäffer teilte am Sonntag mit: „Angesichts der akuten Klageritis der Opposition drängt sich der Verdacht auf, dass von internen Schwächen abgelenkt werden soll – eine Verfassungsklage gegen die dringend benötigten Maßnahmen zur Krisenbewältigung eignet sich dafür denkbar schlecht.“
Das Haushaltsverfahren der schwarz-grünen Regierungskoalition war heftig umstritten. Zunächst wollten CDU und Grüne Mittel aus dem auslaufenden Corona-Rettungsschirm des Landes in den regulären Haushalt überführen. Damit sollten Hilfen in der Energiepreiskrise gezahlt werden. Dies hatte der Rechnungshof aber als verfassungswidrig kritisiert.
Schließlich wurde in einer Sondersitzung des Landtags mit den Stimmen von CDU und FDP das schuldenfinanzierte Sondervermögen Krisen-Rettungsschirm in Höhe von bis zu fünf Milliarden Euro beschlossen. (dpa)