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AusbildungsförderungAusgaben für Bafög-Leistungen steigen auf 3,4 Milliarden Euro

Lesezeit 3 Minuten
Studierende sitzen in einem Hörsaal.

Mehr Menschen erhalten Bafög, tendenziell gibt es mehr Empfängerinnen als Empfänger.

Die Zahl der Bafög-Empfängerinnen und -Empfänger ist im vergangenen Jahr erneut gestiegen, zudem gab es mehr Geld: In NRW im Schnitt 634 Euro pro Monat – etwas weniger als der Bundesdurchschnitt.

Mehr als 635.000 Menschen in Deutschland haben im vergangenen Jahr Bafög-Leistungen erhalten – 0,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Dies geht aus Zahlen hervor, die das Statistische Bundesamt an diesem Montag veröffentlichte. „Damit stieg die Zahl der Geförderten im zweiten Jahr in Folge leicht an, nachdem sie von 2012 bis 2021 jährlich gesunken war“, teilten die Statistiker mit.

Mehr als die Hälfte aller Bafög-Empfänger erhält den Höchssatz

Unter den Empfängerinnen und Empfängern der Bundesausbildungsförderung waren deutschlandweit rund 501.000 Studierende sowie 134.000 Schülerinnen und Schüler. Tendenziell bekommen mehr Frauen Bafög als Männer: Ihr Anteil lag wie schon im Vorjahr bei 58 Prozent. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wohnten 28 Prozent aller Geförderten bei ihren Eltern. Bei Schülerinnen und Schülern lag dieser Anteil mit 45 Prozent jedoch deutlich höher als bei den geförderten Studierenden, von denen nur 24 Prozent bei ihren Eltern lebten.

55 Prozent aller Bafög-Empfängerinnen und -Empfänger erhalten die sogenannte Vollförderung, also den maximalen Förderbetrag. Dieser liegt seit dem Wintersemester 2022/2023 bei 855 Euro im Monat, sofern der Empfänger oder die Empfängerin nicht bei den Eltern wohnt. Wenn keine Familienversicherung mehr möglich ist, kommt zudem der Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag hinzu. Dieser beträgt 137 Euro, woraus sich ein Maximalbetrag von 934 Euro ergibt. Im kommenden Oktober soll der Höchstsatz auf insgesamt 992 Euro steigen.

Gesamtausgaben für Bafög-Leistungen steigen auf 3,4 Milliarden

Die Gesamtausgaben für Bafög-Leistungen sind 2023 um 14 Prozent auf 3,4 Milliarden Euro gestiegen – deutlich stärker also als die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger. Grund sind unter anderem höhere Bedarfssätze.

Die durchschnittliche Unterstützung durch Bafög-Leistungen lag im vergangenen Jahr bei durchschnittlich 640 Euro im Monat pro Empfänger. Das sind 47 Euro – rund 8 Prozent – mehr als im Vorjahr. Studierende erhielten im Schnitt 663 Euro im Monat, das sind 52 Euro mehr als noch 2022. Schülerinnen und Schüler erhielten durchschnittlich 537 Euro, 20 Euro mehr als im Jahr zuvor.

Die durchschnittliche Fördersumme in Nordrhein-Westfalen liegt leicht unter dem bundesweiten Durchschnitt bei 634 Euro: Während der durchschnittliche Förderbetrag für Schülerinnen und Schüler 525 Euro beträgt, erhalten Studierende im Schnitt 657 Euro. Insgesamt erhielten zuletzt mehr als 150.000 Menschen in NRW Bafög-Leistungen, davon rund 30.000 Schülerinnen und Schüler sowie knapp 120.000 Studierende.

Studierendenwerk kritisiert Bafög-Sätze weiterhin als zu niedrig

Dass die Zahl der Bafög-Empfängerinnen und -Empfänger angestiegen ist, begrüßt das Deutsche Studierendenwerk (DSW) zwar, sieht darin aber noch keine Trendwende. So habe rund ein Drittel aller Studierenden weniger als 800 Euro im Monat zur Verfügung, aber nur zwölf Prozent bekämen Bafög. „Die Studienförderung muss endlich wieder mehr Studierende erreichen, auch aus der unteren Mittelschicht. Dazu ist eine automatische Anpassung der Freibeträge und Bedarfssätze an die Entwicklung von Preisen und Einkommen zwingend notwendig“, so Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks.

Zudem kritisiert das DSW die Bafög-Sätze weiterhin als zu niedrig: Die Wohnkostenpauschale des BAföG in Höhe von 360 Euro reiche in zahlreichen Städten nicht einmal für ein durchschnittliches Zimmer aus. „Wir erleben mittlerweile eine neue Form der sozialen Auslese: Die Frage, an welcher Hochschule ich studieren kann, hängt mehr und mehr davon ab, ob ich mir die Miete in der Stadt überhaupt leisten kann“, so Anbuhl.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) wurde 1971 eingeführt. Umgangssprachlich steht der Name des Gesetzes inzwischen für die eigentliche Geldleistung. Aus dem anfangs reinen Zuschuss ohne Rückzahlung wurde später zunächst ein Volldarlehen. Seit 1990 gilt die Regel: Eine Hälfte gibt’s geschenkt, die andere muss zurückgezahlt werden. (mit dpa)