Die Bezahlkarte soll Asylbewerber daran hindern, deutsche Sozialleistungen in die Heimat zu transferieren. NRW-Flüchtlingsministerin Paul will aber weiterhin Auszahlungen erlauben.
Streit um Leistungen für AsylbewerberDroht mit Pauls Plänen ein Flickenteppich bei der Bezahlkarte?
Der Städte- und Gemeindebund in NRW befürchtet, dass die Einführung einer Bezahlkarte nicht die gewünschte Wirkung erzeugt. Das geht aus einem Schnellbrief des Kommunalen Spitzenverbands an die Mitgliedsstädte und Gemeinden hervor, der dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ in Kopie vorliegt. Darin geht es um den Paragrafen 4 der von NRW-Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) geplanten Bezahlkartenverordnung. Durch diesen könne das Ziel, „Anreize zur Flucht nach Deutschland zu verringern, konterkariert werden“, schreibt der Beigeordnete Andreas Wohland.
Paragraf 4 der Bezahlkartenverordnung betrifft die so genannte „Opt-Out-Regelung“. Danach kann jede Kommune abweichend vorgehen, die Verordnung ignorieren und beschließen, dass die Leistungen für Asylbewerber nicht in Form der Bezahlkarte erbracht werden. „Dies bedeutet, dass die Tür für kommunalpolitische Diskussionen über die Sinnhaftigkeit der Einführung der Bezahlkarte geöffnet ist“, heißt es in dem Schreiben.
Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW habe sich „immer vehement dafür ausgesprochen, die Bezahlkarte verpflichtend nach einheitlichen Standards“ in den Kommunen einzuführen, ohne politische Handlungsspielräume zu eröffnen.
Präsidium: Bezahlkarte verpflichtend nach einheitlichen Standards in den Kommunen einführen
Der nordrhein-westfälische Städte- und Gemeindebund hat jetzt die Möglichkeit, bis zum 26. November eine schriftliche Stellungnahme zu der geplanten Verordnung abzugeben. Angestrebt wird, eine gemeinsame Position mit dem Städtetag NRW und dem Landkreistag NRW abzustimmen.
Ab Januar 2025 soll die Karte zunächst in einer Pilotunterkunft des Landes eingeführt werden, ehe sie ab dem 1. März 2025 in allen Einrichtungen des Landes ausgegeben werden kann. Die Einführung in den Kommunen ist dann sukzessive für das Jahr 2025 geplant.
So funktioniert die Bezahlkarte
Mit der Bezahlkarte können Asylbewerber monatlich über 50 Euro verfügen. Überweisungen ins Ausland sind nicht möglich, auch für Glücksspielangebote oder sexuelle Dienstleistungen ist der Einsatz laut der Paul-Verordnung nicht möglich. Die Kosten der Bezahlkarte übernimmt das Land, die entsprechenden Mittel sind im Haushalt eingeplant.
Die Möglichkeit, die monatlichen Barauszahlungen an Angehörige in ihren Heimatländern zu überweisen, hatte Deutschland nach Einschätzung der Kommunalen Spitzenverbände für viele Asylbewerber zu einem attraktiven Zielland gemacht. Belege, dass es in relevanten Größenordnungen zu Rückzahlungen kommt, gibt es nicht. Sie werden nicht statistisch erfasst oder gemessen.
„Die Opt-Out-Regelung ist der durchsichtige Versuch von Flüchtlingsministerin Paul, die Einführung der Bezahlkarte aus ideologischen Gründen zu torpedieren“, sagte Marcel Hafke, Fraktionsgeschäftsführer der Liberalen im Landtag, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Es dürfe bei der Bezahlkarte keinen „Flickenteppich“ in NRW geben.