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Verbotene rechtsextreme GruppierungBundesanwaltschaft klagt mutmaßliche „Combat 18“-Anführer an – Neonazi aus NRW dabei

Lesezeit 2 Minuten
Polizisten und ein Polizeiwagen stehen vor einem Wohnhaus.

Nach dem Verbot von „Combat 18“ im Frühjahr 2020 führten Polizisten bundesweit Razzien gegen Mitglieder der Gruppe durch.

Nach dem Verbot vor vier Jahren machten offenbar einige Mitglieder der militanten Gruppe weiter.

Der Generalbundesanwalt hat Anklage gegen vier mutmaßliche Rädelsführer von „Combat 18“ erhoben. Er wirft ihnen vor, gegen das Vereinigungsverbot verstoßen zu haben: Die Angeklagten sollen den „organisatorischen Zusammenhalt“ von „Combat 18“ aufrechterhalten haben. Die verbotene neonazistische Gruppierung und ihre Mitglieder gelten als rassistisch, neonazistisch und gewaltbereit. Unter den Beschuldigten ist auch Robin S., ein Neonazi aus dem Raum Dortmund. Alle vier Männer sind auf freiem Fuß.

Theorie zum Nationalsozialismus abgefragt

„Angeführt von Stanley R. richtete die Gruppierung ab Ende Oktober 2020 mindestens 14 konspirative Treffen aus“, schrieb die Bundesanwaltschaft am Mittwoch in einer Pressemitteilung. Anklage sei bereits am 7. März erhoben worden. Die Teilnehmer hätten unter anderem „Leistungsmärsche“ absolviert und Aufnahmeverfahren für Anwärter veranstaltet.

Zu diesem Aufnahmeverfahren, betreut von Robin S. und Keven L., gehörte eine praktische Prüfung und ein Theorieteil mit Fragen zum Nationalsozialismus. Ein vierter Beschuldigter soll zusammen mit Stanley R. Musik und Kleidungsstücke mit Bezug zu „Combat 18“ verkauft haben. Stanley R. soll die Gruppierung zudem mit anderen rechtsextremen Vereinigungen vernetzt haben. Darunter auch die Kampfsportgruppierung „Knockout 51“, gegen deren Mitglieder die Bundesanwaltschaft Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und der Bildung einer kriminellen Vereinigung erhoben hat.

Polizei führte 2022 bundesweite Razzien durch

Robin S. ist ein bekanntes Gesicht der Dortmunder Neonazi-Szene. 2007 überfiel er einen Supermarkt in Dortmund und verletzte dabei einen Tunesier mit mehreren Schüssen schwer. Während seiner Haftstrafe begann er eine Brieffreundschaft mit der NSU-Terroristin Beate Zschäpe. Aus seiner Funktion bei „Combat 18“ machte er nie ein Geheimnis, auf Neonazi-Demos zeigte er sich mehrfach mit einschlägigen T-Shirts.

Der Name „Combat 18“ steht für „Kampfgruppe Adolf Hitler“ – die 18 symbolisiert den ersten und achten Buchstaben des Alphabets (A und H). Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte die rechtsextreme Gruppe im Februar 2020 verboten. „Combat 18 Deutschland bekennt sich zur NSDAP und ihren Funktionären, ist rassistisch, antisemitisch und fremdenfeindlich ausgerichtet und weist eine kämpferisch-aggressive Grundhaltung auf“, schrieb das Innenministerium. Die Gruppe gilt als bewaffneter Arm des ebenfalls verbotenen Neonazi-Netzwerks „Blood & Honour“.

Eineinhalb Jahre nach dem Verbot von „Combat 18“, im April 2022, führten hunderte Polizisten in mehreren Bundesländern Razzien bei Mitgliedern rechtsextremistischer Gruppierungen durch. Es hatte Hinweise gegeben, dass „Combat 18“ sich trotz Verbot weiter traf. Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen wegen der „besonderen Bedeutung des Falles“ und ermittelte zwischenzeitlich gegen 21 Beschuldigte. Die Verfahren gegen 17 „einfache“ Mitglieder wurden im Sommer 2023 an die Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben.