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Verwaltungsgericht rügt VerfahrenLehrer klagen erfolgreich gegen Abordnung an Grundschulen

Lesezeit 3 Minuten
Eine Grundschullehrerin schreibt die ersten Buchstaben des Alphabets auf eine Schultafel in einem Klassenzimmer. (zu dpa: «Mehr als 90 Prozent der Lehrenden in Hamburg fest angestellt»)

Die Abordnung von Lehrern an Grundschulen ist in seiner aktuellen Form nicht rechtens.

Die Richter in Münster kritisieren Mängel bei Art und Weise, wie die Auswahl der Lehrer zustande kam. Grundsätzlich ist eine Abordnung aber zulässig.

Um akuten Personalmangel an Schulen zu bekämpfen, hatten zahlreiche Lehrkräfte aus dem Münsterland zeitweise an andere Schulen versetzt werden sollen: Dieses Prozedere hat das Verwaltungsgericht Münster im Eilverfahren vorerst gestoppt. Es erkannte Mängel bei der Art und Weise, wie die Auswahl der Lehrer zustande kam. Auch ein teilweise eingesetztes Losverfahren sei für die Auswahl nicht geeignet gewesen.

Mit seinen Beschlüssen gab das Gericht den Eilanträgen zweier Lehrkräfte gegen eine Abordnungsverfügung der Münsteraner Bezirksregierung statt. Die hatte im Juni und Juli eine Vielzahl von Grundschullehrern in Münster und Umgebung für die Dauer von zwei Jahren an Grundschulen im Emscher-Lippe-Raum abgeordnet. Dort hätten vor allem in Gelsenkirchen, Bottrop und Recklinghausen Personallücken geschlossen werden sollen. Um die abgezogenen Lehrer zu ersetzen, sollten wiederum Gymnasiallehrer aus der Region an die münsterländischen Grundschulen versetzt werden – ebenfalls für zwei Jahre.

Unterricht an eigener Schule darf nicht gefährdet werden

Rund ein Dutzend Lehrkräfte aus Münster und Umgebung klagten gegen diese Abordnung. Die Eilanträge einer Grundschullehrerin und eines Gymnasiallehrers hatten nun Erfolg. Über die übrigen Klagen muss noch entschieden werden.

Das Gericht beanstandet die Art des Auswahlverfahrens. Danach sollte die Schulleitung nach Anweisung der Bezirksregierung die anzuordnenden Lehrer selbst benennen. Diese Aufforderung hätte laut Gericht so aber nicht ergehen dürfen. Vielmehr hätten die Grundschulen nur all diejenigen Grundschullehrer benennen können, die für die Abordnung grundsätzlich in Betracht kämen, ohne den Unterricht an der eigenen Schule zu gefährden. Aus diesem größeren Kreis an Grundschullehrern hätte die Bezirksregierung eine Ermessensentscheidung nach gleichen Maßstäben treffen müssen.

Intransparentes Losverfahren

Auch das zum Teil eingesetzte Losverfahren sei nicht sachgerecht gewesen, weil unklar blieb, welche Lehrer einbezogen wurden und ob es korrekt durchgeführt wurde. Gegen die Beschlüsse vom Dienstag kann Beschwerde eingelegt werden.

Die zeitlich begrenzte Abordnung von Lehrerinnen und Lehrern sei nicht neu und werde seit 2022 „unter anderem gezielt zur Unterstützung von Grundschulen eingesetzt“, hieß es aus dem NRW-Schulministerium, zu dessen wichtigsten Aufgaben es gehöre, „dass an allen Schulen ausreichend Lehrkräfte zur Verfügung stehen, um den Unterricht sicherzustellen.“

Das Verwaltungsgericht Münster habe „in seiner Entscheidung im Grundsatz bestätigt, dass die Schulaufsicht Abordnungen aus dienstlichen Gründen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung aussprechen darf, und dies sogar landesweit.“ Wenn es bei der Abordnung im Einzelfall zu Verfahrensfehlern komme, müssten das die Bezirksregierungen korrigieren. Insgesamt waren Ende April 2024 rund 9300 Lehrkräfte von ihrer Stammschule abgeordnet, so das Schulministerium.

SPD spricht von „reiner Willkür“

„Offenbar haben Panik und Hektik zur reinen Willkür bei den Abordnungen geführt. Dass es hiergegen Widerstand gegeben hat, ist mehr als nachvollziehbar – und zugleich einmal mehr ein Beleg dafür, dass die Ministerin ihre Verwaltungsaufgabe nicht im Griff hat. Es war zumindest zu ahnen, dass die Abordnungen ohne Grundlage gleichmäßiger Maßstäbe nur schwer haltbar sein würden“, sagte Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion. „Darüber hinaus haben Landes- und Bezirksregierung die Schulleitungen bei der Entscheidungsfindung vollkommen allein gelassen. Und so hat die vermeintliche Verwaltungsexpertin Dorothee Feller wieder einmal einen verwaltungspolitischen Rohrkrepierer hingelegt.

Angesichts des eklatanten Lehrkräftemangels besonders an Schulen mit sozialen Herausforderungen sind Abordnungen ohnehin nur so etwas wie das letzte Mittel. Sie werden das grundsätzliche Problem nicht lösen, dass wir viel zu wenig Lehrerinnen und Lehrer haben. Die Landesregierung macht es sich mit diesem System eines Verschiebebahnhofs einfach zu leicht. Sie unternimmt nach wie vor zu wenig Anstrengungen, um Seiteneinsteiger für den Beruf zu gewinnen oder andere innovativere Wege zu gehen.“

Für Franziska Rech, schulpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, ist das Urteil „ein Denkzettel an die schwarz-grüne Landesregierung für ihre chaotische Schulpolitik. Es zeigt deutlich, dass Schulministerin Feller mit ihrem unkoordinierten Abordnungsverfahren vollkommen versagt hat. Unsere Kritik bleibt auch nach mahnenden Monaten dieselbe: Es ist schlichtweg inakzeptabel, dass Lehrerinnen und Lehrer wie Schachfiguren verschoben werden, ohne dass dabei transparente und faire Kriterien angewendet werden.“