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Nach der Legalisierung Kein Kiffen im Knast: Cannabis bleibt in NRW-Gefängnissen verboten

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Ein Mann raucht einen Joint. (Symbolbild)

Auch beim Freigang müssen Häftlinge aufpassen. (Symbolbild)

NRW-Häftlinge dürfen weiter nicht hinter Gittern kiffen. Laut Justizministerium hat die Cannabis-Legalisierung keine Folgen für den Vollzug.

Cannabis bleibt in den nordrhein-westfälischen Gefängnissen auch nach den neuen gesetzlichen Lockerungen tabu. Laut Justizministerium sind in den Justizvollzugsanstalten über die jeweiligen Hausordnungen „insbesondere die Herstellung, der Besitz, die Weitergabe und der Konsum von Alkohol, Drogen oder sonstigen Rausch- und Betäubungsmitteln verboten“. Daran ändere sich auch durch die Cannabis-Legalisierung nichts, so ein Sprecher auf dpa-Anfrage.

Nach Cannabis-Legalisierung: Kiffen in Gefängnissen in NRW bleibt verboten

„Hintergrund der Regelungen der Hausordnung ist die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den Anstalten“, so der Sprecher des Ministeriums: „Unabhängig von einer strafrechtlichen Vorwerfbarkeit kann ein Verstoß gegen die Hausordnung disziplinarisch geahndet werden. Sollten bei einem Rauschmittelfund Herkunft oder Konsistenz unklar sein, wird auch bei vermeintlichen Cannabis-Produkten weiterhin konsequent Strafanzeige erstattet werden. Dies gilt ebenso, wenn der Verdacht der illegalen Weitergabe besteht.“

Übrigens: Auch bei einem Freigang müssen Häftlinge aufpassen. Laut Strafvollzugsgesetz können die Gefangenen vorher angewiesen werden, draußen „Alkohol oder andere berauschende Stoffe zu meiden“. Das wird im Gefängnis regelmäßig per Urinprobe überprüft. (dpa)