Die Pläne für ein Ausführungsgesetz, das die Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 regeln sollte, sind passé. NRW-Schulministerin Feller kündigt einen Erlass an.
Milliarden für OGS-SicherungNRW-Schulministerin Feller erntet Kritik an den Plänen zur Ganztagsförderung
Ein spezielles Ausführungsgesetz für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen in NRW wird es nicht geben. Die schwarz-grüne Landesregierung ist von ihrem Plan dazu abgerückt, teilten NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) und Familienministerin Josefine Paul (Grüne) nach der Sitzung des Landeskabinetts in Düsseldorf mit. „Wir haben uns umentschieden“, sagte Feller. Stattdessen soll die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe in einem Erlass geregelt werden.
Künftig sollen Schule und Nachmittagsbetreuung enger verzahnt werden. Ziel sei es, die Schüler bestmöglich individuell zu fördern und die Basis-Kompetenzen zu stärken, sagte Feller. Mathematisches Verständnis könne auch nach der Schule zum Beispiel durch Spiele verbessert werden. Gemeinsames Backen in der OGS-Betreuung könne etwa den Umgang mit Maßeinheiten unterstützen.
Ausbau der Ganztagsbetreuung „trotz schlechter Kassenlage“ – Kommunen beklagen Kostenverantwortung
Die Ministerinnen unterstrichen, es sei gelungen, den Ausbau der Ganztagsbetreuung trotz schlechter Kassenlage in der Finanzplanung abzusichern. Das Schulministerium rechnet damit, dass ab dem Schuljahr 2029/2030 rund 590.000 OGS-Plätze an den Grundschulen benötigt werden. „In Summe wird das Land allein im nächsten Jahr über 884 Millionen Euro für die OGS bereitstellen“, sagte Feller. Ab dem Jahr 2027 investiere die Landesregierung jährlich mehr als eine Milliarde Euro in den Offenen Ganztag. Die Ministerin geht davon aus, dass bereits ein Jahr vor dem Endausbau ausreichend Landeszuschüsse für die erforderlichen OGS-Plätze zur Verfügung stehen.
Helmut Dedy, Geschäftsführer des Städtetages NRW, und Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, zeigten sich „tief enttäuscht“ über die Pläne. Da das Land kein Gesetz erlasse, würden die Kommunen auf den Kosten sitzen bleiben, kritisierten die Spitzenverbände. „Das Land scheut angesichts leerer Kassen die finanzielle Verantwortung“, teilten Dedy und Sommer mit, und kündigten an, rechtliche Schritte zu prüfen. Es sei nicht hinnehmbar, wenn die „Qualität des Ganztages von der kommunalen Kassenlage“ abhängig gemacht werde.
Jochen Ott, Fraktionsvorsitzender der SPD im Landtag, sieht das ähnlich. Der Erlass werde nichts daran ändern, dass es in NRW „einen Flickenteppich an verschiedenen Qualitätsstandards und Gebührenordnungen“ geben werde, sagte der Politiker aus Köln. Der finanzielle Druck, in den Kommunen werde „die Ungleichheit im Land weiter verschärfen.“ Kritik kam auch von der Bildungsgewerkschaft VBE, die das Vorgehen ablehnte. Es stimme „unfassbar traurig“, dass die Chance einer gesetzlichen Regelung nicht genutzt worden sei, sagte Landeschefin Anne Deimel. Wichtige Parameter wie die maximale Gruppengröße, die Fachkraft-Kind-Relation, die Qualifizierungen der Fachkräfte sowie die notwendigen Quadratmeter pro Kind blieben undefiniert.
Der Landkreistag NRW begrüßte dagegen die Pläne von Schwarz-Grün: „Wir brauchen in jedem Fall flexible und bürokratiearme Lösungen beim Ausbau von Ganztagsangeboten“, so Präsident Olaf Gericke. Gericke nannte es „gut“, dass es „keine neuen vom Land gesetzten Standards“ geben werde.