Öffentlich-Rechtliche780.528 Haushalte in NRW haben Rundfunkbeitrag nicht gezahlt

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ARCHIV - 19.02.2020, Bayern, Rattelsdorf: Auf einem Tisch liegt ein Anschreiben und Überweisungsträger für die Rundfunkgebühren. (zu dpa: «Vor Stichtag zu Rundfunkbeitrag neue Spekulationen über Finanzen» Foto: Nicolas Armer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Anschreiben und Überweisungsträger für die Rundfunkgebühren

Bei 272.107 der säumigen Zahler war Ende 2022 sogar schon ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet worden.

Jeden Monat werden pro Haushalt 18,36 Euro für den Rundfunkbeitrag fällig. Mit der Zwangsabgabe werden die öffentlich-rechtlichen TV- und Radiosender in Deutschland finanziert. Weil sie diese aber nicht gezahlt haben, waren 780.528 Haushalte in Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 31. Dezember 2022 angemahnt worden. Ein Jahr zuvor waren es noch etwa fünf Prozent weniger gewesen, nachdem es zum 31. Dezember 2019 einen zwischenzeitlichen Höchststand von 866.805 Mahnverfahren gegeben hatte.

Dies ist einer Antwort der NRW-Landesregierung auf Anfrage der AfD-Fraktion im Düsseldorfer Parlament zu entnehmen. 149.400 der Verfahren im vergangenen Jahr waren in der letzten Mahnstufe, bei 272.107 der Fälle wurde sogar schon ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Ob es sich bei diesen Menschen um bewusste Gebührenverweigerer handelt, könne nicht gesagt werden, ließ der WDR auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ wissen. Der Grund für eine ausbleibende Zahlung sei schließlich „nicht durchgängig bekannt“.

In der Regel jedoch würde sich das Problem „bereits auf den unteren Mahnstufen“ erledigen. „Es ist also eher anzunehmen, dass es sich um Beitragszahlende handelt, die kurzfristige Zahlungsschwierigkeiten hatten oder schlicht vergessen haben, den Rundfunkbeitrag pünktlich zu überweisen“, teilte eine Sprecherin des Senders mit. Andere säumige Zahler seien „etwa wegen Verständnisproblemen oder mangelnden Sprachkenntnissen auf Hilfe angewiesen und geraten so unverschuldet in Zahlungsverzug“.

Gebührenkommission berechnet Finanzbedarf der Sender ab 2025

Bundesweit seien zum 31. Dezember 2021 rund 93 Prozent aller Beitragskonten in Deutschland ausgeglichen gewesen, weil der Rundfunkbeitrag „pünktlich und regelmäßig gezahlt wurde“. Nach dem Schuldneratlas der Firma Creditreform beispielsweise seien in Deutschland seit Jahren etwa zehn Prozent der Haushalte überschuldet und damit dauerhaft in Zahlungsschwierigkeiten. „Das ist dann kein Spezifikum des Rundfunkbeitrags, sondern betrifft im Zweifel alle Verbindlichkeiten eines Schuldners oder einer Schuldnerin“, so der WDR.

Die unabhängige Gebührenkommission KEF errechnet gerade den „Finanzbedarf“ der öffentlich-rechtlichen Sender für die nächste Gebührenperiode ab 2025. ARD, ZDF und Deutschlandradio haben ihre Planungen bereits angemeldet, die von der Kommission derzeit geprüft werden. Voraussichtlich Anfang 2024 könnte die KEF eine Empfehlung für die Höhe des Rundfunkbeitrags, den Bürger und Firmen in Deutschland zahlen, abgeben.

Länderchefs sind gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages

Mehrere Länderchefs haben zuletzt erneut deutliche Reformschritte bei den Sendern gefordert und betont, dass es keine Mehrheit bei den Ländern für einen möglichen höheren Rundfunkbeitrag gebe. Schon beim vergangenen Verfahren hatte sich Sachsen-Anhalt gegen eine Erhöhung gestemmt – stand damit aber alleine da. Das Bundesverfassungsgericht erhöhte schließlich den damaligen Beitrag um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro. Die aktuelle Beitragsperiode läuft noch bis Ende 2024. Jährlich kommen mehr als acht Milliarden Euro an Rundfunkbeiträgen zur Finanzierung der Häuser zusammen.