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FDP stellt 200 Fragen zur GrundsteuerWarum fehlerhafte Steuerbescheide Bestand haben können

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Zu sehen sind Baustellen, auf denen mehrere Einfamilienhäuser entstehen. Das Gebäude vorne im Bild ist noch komplett eingerüstet. Davor liegt ein großer Erdhaufen.

Ein Kritikpunkt der FDP: Liegen zwei identische Gebäude nebeneinander, können die Grundsteuerwerte voneinander abweichen.

Die FDP will zahlreiche Übel bei der Grundsteuer ausgemacht haben. Dabei geht es um die Rechtskraft von Bescheiden, Genossenschaften und Kioske im Erdgeschoss.

Wer in den vergangenen Monaten seine Grundsteuererklärung über das Internet abgegeben hat, weiß, dass „Elster“ nicht nur ein Vogel ist. Für 6,7 Millionen Grundstücke in NRW mussten Zähler, Nenner, Flurstück und Bodenrichtwert eingetragen werden. Nach erster Verzweiflung und schleppendem Rücklauf gab es bis Ende Januar bereits 187.000 Einsprüche in NRW. Die FDP im Düsseldorfer Landtag will Licht ins Chaos bringen. Sie hat eine Große Anfrage an die Regierung auf den Weg gebracht – mit sage und schreibe 200 einzelnen Fragen.

Man wolle damit unter anderem „Konstruktionsfehler“ im bisherigen Modell finden, so FDP-Finanzexperte Ralf Witzel. Viele Fehler sind für die Liberalen offensichtlich. Witzel nennt Beispiele: Liegen zwei identische Gebäude nebeneinander, wobei in dem einen unten ein Kiosk ist, gibt es verschiedene Grundsteuerwerte für die Wohnungen in den Stockwerken darüber. Gleiches gilt, wenn das linke Gebäude von einer Genossenschaft gebaut wurde – das rechte von einem privaten Investor.

Wenn man keinen Einspruch erhebt, ist der Bescheid gültig, auch wenn er fehlerhaft war

Das größte Übel laut FDP: Es gibt bei der Grundsteuer keinen allgemeinen Vorbehalt einer Nachprüfung. Zu deutsch: Wenn man keinen Einspruch erhebt, ist der Grundsteuerbescheid nach vier Wochen fix – und nicht erst mal vorläufig. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass es einen Fehler gab, bleibt der Bescheid bestehen. Für kommenden Freitag hat die FDP einen Antrag ins Plenum eingebracht, um die Vorläufigkeit zu sichern – bislang gibt es keine Signale von den Regierungsfraktionen, dem zu folgen. Heißt: Es bleibt wohl, wie es ist.

In die Zukunft geblickt wünschen sich die Liberalen (wie wohl die allermeisten Elster-Benutzer) eine bessere digitale Führung durch die Grundsteuererklärung. Viele Steuerpflichtige hätten ihre Daten „irgendwelchen“ Start-Ups überlassen, so Witzel – weil die eben Apps angeboten hätten, die durch den Dschungel der Grundsteuererklärung führen.

Eine der Fragen: Wie oft rief die Fachabteilung tatsächlich zurück?

In den 200 Fragen, für deren Beantwortung die Regierung drei Monate Zeit hat, geht es auch um die verschiedenen Arbeitsabläufe der einzelnen Finanzämter. Um Personal und Papier oder auch die Arbeit der Grundsteuerhotline. So soll die Regierung auch sagen, wie oft ein versprochener Rückruf der Fachabteilung ausgeblieben ist.

Ralf Witzel (FDP), Finanzexperte seiner Partei, spricht im Landtag.

FDP-Finanzexperte Ralf Witzel (FDP)

Die große Anfrage der FDP soll eine Lupe sein. Sie dürfte die Menschen, die sie beantworten müssen, aber auch wie ein Brennglas schmerzen. Einzelne Fragen sind mehr als 20 Zeilen lang, ein Kapitel heißt „Sachlich unlogische Konsistenzen im wertbasierten Scholz-Modell und konkrete Anwendungsprobleme bei Grundsteuererklärungen.“ Das klingt nicht weniger komplex als die Grundsteuer selbst.

Die Abgabe der Grundsteuererklärung sei aber eben nicht „selbsterklärend“, wie NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) immer wieder behaupte, so Witzel. Seine Fraktion wolle viele Fragen beantwortet haben – „und wir fangen mit den wichtigsten 200 an.“