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Revision im NSU-ProzessKann Beate Zschäpe einer lebenslangen Haft doch entkommen?

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Beate Zschäpe (Archivbild)

Köln/Karlsruhe – Am kommenden Donnerstag wird der Bundesgerichtshof (BGH) kundgeben, ob das Urteil gegen die NSU-Terroristin Beate Zschäpe bestehen bleibt. Eine mündliche Verhandlung wird es aber nur im Fall von André Eminger geben, der als Terrorgehilfe verurteilt worden war.

Die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) verübte in den Jahren 2000 bis 2011 bundesweit zehn Morde (vor allem an türkischen Kleingewerbetreibenden), zwei Sprengstoffanschläge in Köln und 15 Raubüberfälle zur Finanzierung des Lebens im Untergrund. Die NSU-Todesschützen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt töteten sich im Jahr 2011 selbst.

Revision im NSU-Prozess

Das Oberlandesgericht München verurteilte im Sommer 2018 Beate Zschäpe als Mittäterin der Morde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, vor allem weil sie 2011 die Bekenner-CDs verschickte. Wegen Beihilfe zum Mord wurden auch Ralf Wohlleben (zehn Jahre), Holger Gerlach (drei Jahre) und Carsten S. (drei Jahre Jugendstrafe) verurteilt. Andre Eminger erhielt zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Alle fünf Angeklagten legten damals Revision ein, der geläuterte S. nahm das Rechtsmittel aber bald zurück.

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Am kommenden Donnerstag wird der BGH seine Entscheidungen über die Revisionen der Angeklagten veröffentlichen. Es wird also selbst im Fall Zschäpe keine mündliche Revisionsverhandlung geben. Dabei war die Verurteilung von Zschäpe als Mittäterin von Mundlos und Böhnhardt angesichts ihrer relativ geringen Tatbeiträge keine Selbstverständlichkeit. Die Anwälte hatten auf Beihilfe plädiert.

Kommt es zur mündlichen Verhandlung?

Der Verzicht auf eine mündliche Verhandlung ist laut Strafprozessordnung möglich, wenn der Bundesgerichtshof Zschäpes Revision einstimmig stattgibt oder wenn er sie einstimmig als „offensichtlich unbegründet“ ablehnt. Letzteres dürfte wahrscheinlicher sein. Dann bliebe es bei dem Lebenslang-Urteil für Zschäpe.

Nur im Fall André Eminger hatte auch die Bundesanwaltschaft Revision eingelegt. Sie hatte ursprünglich zwölf Jahre Haft (statt der verhängten zweieinhalb Jahre) beantragt, weil sie davon ausging, dass Eminger schon recht bald von den Mordanschlägen des NSU wusste. Bei Revisionen der Bundesanwaltschaft zulasten eines Angeklagten ist stets eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Diese öffentliche Verhandlung wird wohl noch in diesem Herbst stattfinden.