Schulministerium NRWStellenausschreibungen für ukrainische Lehrkräfte „in Kürze“
Düsseldorf – Nachdem am Mittwoch erstmals Zahlen zu den an Schulen und Berufsschulen in NRW aufgenommenen Kindern und jungen Menschen aus der Ukraine bekannt gegeben wurden, bleiben die Aussagen des Schulministeriums NRW dazu, wie den Einrichtungen bei der Bewältigung dieser neuen Herausforderung geholfen werden kann, sehr vage. 6167 vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche waren in der vergangenen Woche an Schulen in NRW registriert. Dort sollen sie Anschluss finden, die deutsche Sprache lernen und ihre Chancen auf eine durchgängige Schulbildung wahren können.
An den Schulen werden sie mit offenen Armen aufgenommen, allerdings können sich die ohnehin von Personalmangel geplagten Einrichtungen nicht immer so umfassend um sie kümmern, wie sie gern würden. NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) kündigte an, Lehramtsstudenten, Pensionäre und Lehrkräfte, die noch keine Dauerstellung haben ebenso einbinden zu wollen wie geflüchtete Lehrkräfte aus der Ukraine.
Verwaltungsapparat prüft zunächst Grundlagen
Allerdings ist der Verwaltungsapparat nun erste einmal mit der Prüfung der rechtlichen Grundlagen befasst, während an den Schulen die neue Realität längst Alltag ist. Immerhin kündigte das Schulministerium an, dass es „in Kürze“ erste Stellenausschreibungen geben solle, auf die sich dann ukrainischsprachige Lehrkräfte bewerben können.
In Schleswig-Holstein ist man da schneller, dort wurde bereits vor einer Woche eine erste Lehrerin aus der Ukraine eingestellt. Und in Sachsen macht man sich konkret Gedanken, wie man ukrainischen Kindern ermöglichen kann, auch den Anschluss im heimischen Unterricht nicht zu verlieren. „Denkbar ist zum Beispiel, dass die Kinder vormittags in Deutsch als Zweitsprache unterrichtet werden und am Nachmittag auf Ukrainisch – von Kräften hier vor Ort oder per Video-Unterricht aus der Ukraine“, sagte der sächsische Kultusminister Christian Piwarz.
Schulpflicht hat in NRW Vorrang vor digitalem Angebot
Aus dem Schulministerium NRW heißt es, dass die Erfüllung der Schulpflicht hierzulande grundsätzlich Vorrang habe vor den digitalen Unterrichtsangeboten aus der Ukraine. Aber: „Die Schulen in Nordrhein-Westfalen unterstützen die geflüchteten Schülerinnen und Schüler jedoch dabei, die ihnen bekannten schulischen Angebote des ukrainischen Staates soweit wie möglich als ergänzendes und freiwilliges Angebot wahrzunehmen.“
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Wie genau das aussehen und von den Schulen geleistet werden soll, bleibt im Unklaren. Aus dem Schulministerium heißt es: „Zusätzliche – über die Umsetzung der Schulpflicht hinausgehende – Angebote sind immer an die personellen, räumlichen und weiteren sächlichen Möglichkeiten der Schule, sowie an ihr konkretes Schulprogramm gebunden.“ Da ist also zunächst wieder mal viel Eigeninitiative der einzelnen Einrichtungen gefragt.