Rheinland-Pfalz will Kameras dauerhaft einsetzen, die Autofahrer mit Smartphone in der Hand überführen können. Ein Vorstoß, der Unterstützer findet.
Smartphone am SteuerPolizei-Gewerkschaft fordert bundesweiten Einsatz von „Handy-Blitzern“
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die bundesweite Einführung der auch als „Handy-Blitzer“ bekannten Monocams gefordert. Insbesondere Unfälle durch die Ablenkung von Fahrerinnen und Fahrern durch das Telefonieren oder Texten am Steuer könnten dadurch signifikant gesenkt werden, sagte der stellvertretende GdP-Vorsitzende und Verkehrsexperte der Gewerkschaft, Michael Mertens, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Die Monocams können ähnlich wie Geräte zur automatischen Abstandsmessung in erhöhter Position etwa auf Brücken installiert werden und filmen den Verkehr durchgehend. Die Videoaufnahmen werden dabei mithilfe Künstlicher Intelligenz ausgewertet. Wenn die Software einen möglichen Handy-Verstoß in einem Auto erkennt, wird die Aufnahme gespeichert und anschließend von Polizisten ausgewertet. Erst wenn auch menschlich festgestellt wurde, dass ein Autofahrer sein Mobiltelefon verbotenerweise am Steuer bedient hat, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Seit 2022 in Rheinland-Pfalz im Test: „Handy-Blitzer“
Die Technik wurde in Deutschland im Jahr 2022 zuerst in Rheinland-Pfalz ausprobiert. Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) erklärte anschließend, durch den Einsatz des Monocam-Systems sei „die Anzahl der Ablenkungsverstöße in den Testphasen in Trier und Mainz mindestens halbiert“ worden. In dieser Testphase war das System auf der Autobahn 602 und der Autobahn 60 eingesetzt worden. Schilder mit einem Kamerasymbol und der Aufschrift „Überwachung Handyverbot“ wiesen auf die Maßnahme hin.
Rheinland-Pfalz will die Handy-Blitzer nun dauerhaft einsetzen. Innenminister Ebling legte in der vergangenen Woche einen Entwurf für eine Neufassung des rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes vor, in der eine Rechtsgrundlage für den flächendeckenden Monocam-Einsatz geschaffen werden soll.
„Dieses Vorhaben unterstützen wir ausdrücklich. Die anderen deutschen Länder sollten zügig nachziehen“, sagte Polizeigewerkschafter Mertens. „Das ist praktizierte Präventionsarbeit mit zeitgemäßer Technik.“
Die GdP kämpfe engagiert für die sogenannte „Vision Zero“ – das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten gen Null zu bringen. Dahin sei es noch ein langer Weg, sagte Mertens. „Klar ist jedoch, dass jeder sinnvolle Schritt uns diesem Ziel näherbringt. Der bundesweite Einsatz der Monocam wäre ein solcher richtiger Schritt. Auch, weil durch diese Technik Prävention und Repression in Einklang gebracht werden.“ Mertens warnte jedoch davor, technische Neuerungen zum Personalabbau in der polizeilichen Verkehrsüberwachung zu nutzen.
Datenzschutzexperte fürchtet Missbrauch der Monocams
Im Rahmen der Testphase in Rheinland-Pfalz waren auch datenschutzrechtliche Bedenken gegen den Monocam-Einsatz laut geworden, für den es keine explizite Rechtsgrundlage gab. Konstantin Macher, Sprecher des Vereins „Digitalcourage“ warnte im Gespräch mit „Netzpolitik.org“ vor einer Ausweitung des Monocam-Einsatzes. Es handele sich um einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. „Damit wird eine technische Infrastruktur installiert, die sich einfach auf andere Zwecke anpassen lässt“, kritisierte Macher. Die Systeme seien nach einer Anpassung auch in der Lage, nach anderen Gegenständen zu suchen, oder automatisiert Gesichter zu erkennen.
Der ADAC mahnte an, es brauche eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von „Handy-Blitzern“. Die geplante Gesetzesänderung in Rheinland-Pfalz, bei der das Vorhaben mit den Datenschutzbehörden abgestimmt werden solle, begrüßte der ADAC deshalb.