AboAbonnieren

„Spiegel“Verfassungsschutz prüft Beobachtung der Letzten Generation

Lesezeit 1 Minute
08.03.2023, Sachsen, Leipzig: Aktivistinnen der Letzten Generation haben sich auf der Fahrbahn der Jahnallee in Leipzig festgeklebt. Mit Bannern und Plakaten haben die Aktivistinnen den Verkehr in Fahrtrichtung Innenstadt aufgehalten.

Die Aktivisten der Letzten Generation wurden durch Protestaktionen wie das Festkleben auf Straßen oder das Beschmieren von Gemälden bekannt.

Sollte die Letzte Generation zum Verdachtsfall erklärt werden, könnte der Verfassungsschutz die Gruppe auch mit geheimdienstlichen Mitteln überwachen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz untersucht nach einem Medienbericht, ob es die Klimaschutzaktivisten der Letzten Generation beobachten muss. Das Amt habe bereits vor mehr als einem halben Jahr einen entsprechenden Prüffall angelegt, berichtete der „Spiegel“ am Freitag. Dabei ermittele der Verfassungsschutz auf Grundlage öffentlicher Informationen, ob es bei der Gruppe Hinweise auf Extremismus gibt.

Sollte das Amt die Letzte Generation am Ende der Prüfung zum Verdachtsfall erklären, könnte es die Gruppe auch mit geheimdienstlichen Mitteln überwachen. Auf „Spiegel“-Nachfrage teilte die Behörde mit, dass sie sich „grundsätzlich nicht zum Beobachtungsstatus von Organisationen äußert, die nicht im Verfassungsschutzbericht aufgeführt sind“.

Aktivisten beschädigten Grundgesetz-Denkmal

Die Aktivisten der Letzten Generation wurden durch Protestaktionen wie das Festkleben auf Straßen oder das Beschmieren von Gemälden bekannt. Zuletzt sorgten sie für Empörung, weil sie das Grundgesetz-Denkmal am Bundestag mit einer schwarzen Flüssigkeit übergossen und mit Plakaten versahen.

Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang äußerte sich öffentlich bislang zurückhaltend zu der Gruppe. Sie begehe zwar Straftaten, sei aber deshalb nicht gleich extremistisch, sagte Haldenwang im Herbst. Ende Januar wiederholte er diese Einschätzung: „Hinreichende Anhaltspunkte für eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ sehe der Verfassungsschutz „noch nicht“.