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„Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“Umweltminister beschließen neues EU-Naturschutzgesetz

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Zwischen Bäumen ist in einem Waldstück eine große Grünfläche zu sehen.

Das „Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“ soll Ökosysteme vor dem Zusammenbruch bewahren.

Bis 2030 sollen Maßnahmen ergriffen werden, die mindestens 30 Porzent von Lebensräumen in verschiedenen Ökosystemen verbessern.

Die Umweltminister der EU-Staaten haben sich auf ihre Position zu einem umstrittenen Naturschutzgesetz geeinigt. Das „Gesetz zur Wiederherstellung der Natur“ soll Ökosysteme vor dem Zusammenbruch bewahren.

Die EU-Länder sollen beispielsweise Maßnahmen ergreifen, um bis 2030 mindestens 30 Prozent der sich in einem schlechten Zustand befindlichen Lebensräume in Land-, Küsten-, Süßwasser- und Meeresökosystemen wieder in einen guten Zustand zu bringen. Bis 2040 sollen für mindestens 60 Prozent und bis 2050 für mindestens 90 Prozent der einzelnen Lebensräume in schlechtem Zustand Wiederherstellungsmaßnahmen eingeführt werden. So sollen trockengelegte Moore vernässt oder Wälder aufgeforstet werden.

Lemke nennt es einen „entscheidenden Schritt“

Bundesumweltministerin Steffi Lemke bezeichnete die Entscheidung vom Dienstag als deutliches Signal zur Wiederherstellung der Natur. Dieses sei enorm wichtig und gebe für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament Rückenwind. „Das ist ein entscheidender Schritt, um in Europa intakte Natur zu erhalten und wiederherzustellen“, sagte die Grünen-Politikerin.

Die Christdemokraten im Europaparlament hatten das geplante Gesetz vehement kritisiert. Die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen werde eingeschränkt, wodurch etwa die Ernährungssicherheit gefährdet werde. Parlament und EU-Staaten müssen nun einen endgültigen Kompromiss aushandeln. Vorher muss sich das Parlament aber auf seine Verhandlungsposition einigen. (dpa)