Die Ankündigung erfolgte kurz nachdem Israels Regierungschef Netanjahu in Budapest eingetroffen war. Das Weltstrafgericht sucht ihn per Haftbefehl.
Bei Netanjahu-BesuchUngarn will Internationalen Strafgerichtshof verlassen

Benjamin Netanjahu (r.), Ministerpräsident von Israel, und Viktor Orban, Ministerpräsident von Ungarn (l.) (Archivbild)
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Ungarn will aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) austreten. Das kündigte der ungarische Kanzleramtsminister Gergely Gulyas laut der staatlichen Nachrichtenagentur MTI an. Der Minister veröffentlichte es auch auf seiner Facebook-Seite.
Dort hieß es weiter, die Regierung werde am Donnerstag das Austrittsverfahren einleiten. Das Land verfahre entsprechend seiner eigenen Verfassung und internationalem Recht, fügte Gulyas hinzu. Der Grundlagenvertrag des IStGH sieht vor, dass ein Austritt ein Jahr nach der schriftlichen Kündigung in Kraft tritt. Das Gericht reagierte nicht direkt auf die Ankündigung.
Orban hatte in Missachtung des Gerichts Einladung ausgesprochen
Dass sich Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban den Vorgaben für ein Mitglied des IStGH nicht verpflichtet fühlt, hatte er bereits deutlich gemacht, nachdem der internationale Haftbefehl gegen Netanjahu erlassen wurde. Orban sprach im Anschluss demonstrativ eine Einladung an seinen Verbündeten aus.
Ungarn müsste ihn als einer der 125 Vertragsstaaten des Gerichts festnehmen lassen. Der Grundlagenvertrag, das sogenannte Römische Statut, verpflichtet die Mitgliedstaaten, Anordnungen des Gerichts auszuführen. Sie müssen Haftbefehle vollstrecken, wenn sich ein Gesuchter auf ihrem Hoheitsgebiet befindet.
Verpflichtungen bleiben trotz Austritt bestehen
Mit einem Austritt aus dem Strafgerichtshof macht sich Ungarn nicht frei von der Pflicht, den Haftbefehl gegen Netanjahu zu vollstrecken. Ein Austritt aus dem Grundlagenvertrag des Gerichts tritt erst ein Jahr nach Eingang der schriftlichen Austrittserklärung in Kraft. Aber auch danach bleiben die Verpflichtungen bestehen, die ein Vertragsstaat während seiner Mitgliedschaft übernommen hatte. Also auch Ungarn muss demnach weiter bei Ermittlungen mit dem Gericht zusammenarbeiten, wenn diese vor dem Austritt begonnen hatten.
Allerdings sind die Konsequenzen für Ungarn voraussichtlich überschaubar: Wenn ein Staat seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt, dann kann das Gericht den Fall zwar der Vertragsstaatenkonferenz vorlegen. Und diese kann dann über weitere Maßnahmen gegen diesen Staat entscheiden. Große Folgen aber wird das kaum haben. Für das Gericht steht dagegen einiges auf dem Spiel. Wenn seine Anordnungen missachtet werden, untergräbt das die Autorität des Gerichts.
Erste Reise Netanjahus nach Europa seit Haftbefehl
Ungarns Austrittsankündigung erfolgte nur wenige Stunden, nachdem Israels Regierungschef Netanjahu zu einem mehrtägigen Besuch in Budapest eingetroffen war. Seine Ankunft bestätigte der ungarische Verteidigungsminister Kristof Szalay-Bobrovniczky, der ihn am Flughafen empfing. Es ist die erste Reise Netanjahus nach Europa, seit der IStGH im vergangenen November wegen des Vorgehens im Gaza-Krieg einen Haftbefehl gegen ihn verhängt hat. Seine Rückreise ist am Sonntag vorgesehen.
Israelischen Medienberichten zufolge wollte Netanjahu am Donnerstag neben Orban auch den ungarischen Staatspräsidenten Tamas Sulyok treffen. Einzelheiten zu dem Besuch wurden – entgegen den Gepflogenheiten – vorher nicht bekanntgegeben. Auch auf Anfrage äußerte sich das Pressebüro des ungarischen Ministerpräsidenten nicht dazu. Der heikle Charakter des Besuchs angesichts des Haftbefehls gegen Netanjahu liegt auf der Hand.
Zwei Politiker, ein gemeinsames Muster
Orban pflegt seit langem gute Beziehungen zu Netanjahu. Beide Politiker teilen ähnliche Auffassungen über eine möglichst unbeschränkte Regierungsmacht ohne allzu hinderliche Gewaltenteilung. Und beide betrachten eine unabhängige Justiz, eine offene Gesellschaft und freie, kritisch berichtende Medien als Hindernisse für ihre politischen Ambitionen.
Orban unterstützt vorbehaltlos die Vorgangsweise der Regierung Netanjahus im Gaza-Krieg. Als Mitglied der Europäischen Union hat Ungarn immer wieder Resolutionen der EU blockiert, die sich für Waffenruhen und mehr Rücksichtnahme auf die palästinensische Zivilbevölkerung im Gazastreifen aussprachen. Wegen der Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundregeln hat die EU auch einen Teil der europäischen Fördermittel für Ungarn entzogen oder eingefroren. (dpa)