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Urteil rechtskräftigAmpel muss Maßnahmen zu Klimaschutz nachschärfen

Lesezeit 2 Minuten
Blick auf die Fassade des Oberverwaltungsgerichtes.

Blick auf die Fassade des Oberverwaltungsgerichtes.

Teilerfolg für die Deutsche Umwelthilfe: Die Bundesregierung muss mehr tun, um ihre Klimaziele zu erreichen. Ein Urteil, das den Klima-Beitrag von Mooren und Wäldern betrifft, ist nun rechtskräftig.

Die Bundesregierung muss ihre Maßnahmen für mehr Klimaschutz in Teilen nachschärfen. Ein entsprechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg ist seit diesem Freitag rechtskräftig. Bei der Entscheidung, die bereits Mitte Mai nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gefallen war, geht es um den Klimaschutz im Sektor Landnutzung. Gemeint ist der Beitrag, den vor allem Moore und Wälder als CO2-Senken zum Erreichen der Klimaziele der Bundesregierung beisteuern sollen.

Das Bundesumweltministerium bestätigte auf Anfrage, dass keine Revision gegen das Urteil eingelegt worden sei.

Im Landnutzungssektor will die Bundesregierung bis 2045 insgesamt 40 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalente einsparen. Nach Auffassung des Gerichts tut die Regierung bislang zu wenig, um die gesetzlich verankerten Ziele zu erreichen.

„Die positive Wirkung dieses Urteils für den Naturschutz und die Landnutzung ist gar nicht zu überschätzen“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. „Die Regierung Scholz wird damit gezwungen, auch in Land- und Forstwirtschaft endlich mehr für Klimaschutz und Natur zu tun.“

Zweite Klage zu Klimaschutzprogramm noch nicht rechtskräftig

Über eine zweite Klage zum Klimaschutz in anderen Sektoren, bei der das Gericht der DUH im Mai ebenfalls Recht gegeben hatte, muss dagegen das Bundesverwaltungsgericht in der Revision entscheiden. Das OVG hatte in beiden Fällen geurteilt, die von der Bundesregierung im Klimaschutzprogramm vorgesehenen Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen (Aktenzeichen OVG 11 A 22/21 und OVG 11 A 31/22).

Dieses Programm gilt als eine Art Gesamtplan der Bundesregierung, um Treibhausgasemissionen zu senken. Es listet zahlreiche Maßnahmen in verschiedenen Sektoren wie Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft auf. Der Bereich Landnutzung ist als eigener Sektor im Klimaschutzgesetz verankert und soll helfen, einen kleinen Teil der Treibhausgasemissionen zu senken, damit die Gesamtrechnung aufgeht.

Umweltministerium baut auf Milliarden-Programm

„Wir haben die Begründung des Urteils sorgfältig geprüft und keine Ansatzpunkte gefunden, die Anlass zur Einlegung einer Revision gegeben hätten“, erklärte ein Sprecher des Umweltministeriums. Dem Haus sei bewusst, dass die Klimaziele für diesen Sektor „sehr ambitioniert“ seien, hieß es weiter. Es arbeite daran, den Klimaschutz im Landsektor zu verbessern.

Eine zentrale Maßnahme sei etwa das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, für das bis 2028 insgesamt 3,2 Milliarden Euro zur Verfügung stünden. Es werde helfen, „intakte Wälder und Auen und gesunde Moore“ zu schaffen. Das Programm sehe außerdem einen Nachsteuerungsmechanismus vor, den das Ministerium jetzt nach eigenen Angaben nutzen wird, um das Urteil umzusetzen.

Die Umwelthilfe forderte, dass die Regierung bis zum 31. Oktober einen Entwurf vorlegt und droht andernfalls, „Zwangsvollstreckungsverfahren“ einzuleiten. (dpa)