Der nächste Schritt der Bürgergeldreform kommt: Künftig können Bezieher beispielsweise einen Bonus und Weiterbildungsgeld erhalten.
„Langzeitarbeitslosigkeit an der Wurzel packen“Bürgergeld: Das ändert sich im Juli
Zum zweiten Halbjahr treten weitere Neuerungen im Bürgergeldsystem in Kraft. Diverse Maßnahmen sollen einen Anreiz schaffen, damit mehr Empfängerinnen und Empfänger Weiterbildungen absolvieren. Außerdem gibt es Erleichterungen für Menschen im Bürgergeldbezug, die bereits arbeiten gehen. Das ist neu:
Bürgergeldbonus
Eine Bonuszahlung von 75 Euro erhalten zukünftig Personen, die sich besonders engagieren. Das gilt bei der Inanspruchnahme von Maßnahmen, die dabei helfen, eine Ausbildung oder eine Arbeitsstelle zu finden. Das Bundesarbeitsministerium zählt auf seiner Website unter anderem berufliche Weiterbildung, Berufsvorbereitung und Förderung für schwer zu erreichende junge Menschen auf.
Weiterbildungsgeld
Bezieher von Bürgergeld, die eine Weiterbildung mit dem Ziel eines Berufsabschlusses machen, werden finanziell stärker unterstützt. Monatlich bekommen sie zusätzlich 150 Euro auf den Regelsatz. Der liegt bei Alleinstehenden ohne Kinder bei 502 Euro. So will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Berufsabschlusszahlen von Arbeitslosen steigern. „Wir packen das Übel der Langzeitarbeitslosigkeit an der Wurzel. Zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen haben keine abgeschlossene Berufsausbildung“, sagte Heil dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Das gehen wir jetzt an und bringen die Menschen raus aus der Bedürftigkeit und mit besserer Qualifikation rein in den Arbeitsmarkt.“ Dafür setze man auf weniger Bürokratie, intensive Betreuung und starke finanzielle Anreize für Aus- und Weiterbildung, betonte Heil.
Freibeträge
Auch für Menschen, die mit dem Bürgergeld aufstocken, gibt es Verbesserungen. Sie dürfen ab Juli einen größeren Teil ihres Einkommens behalten, weil der Freibetrag steigt. Wer monatlich zwischen 520 und 1000 Euro verdient, soll 30 Prozent des Einkommens behalten dürfen. Das sind zehn Prozent mehr als zuvor. Wenn Schülerinnen und Schüler, Auszubildende sowie Studierende nebenbei arbeiten, und die Eltern im Bürgergeldbezug sind, dürfen sie ein Einkommen bis zu 520 Euro behalten. Bürgergeldempfänger, die wegen eines Ehrenamts eine Aufwandsentschädigung erhalten, sollen 3.000 Euro im Jahr behalten dürfen. Das Geld wird bis zu dieser Grenze nicht angerechnet.
Neuer Vereinbarungsleitfaden
Auch in der konkreten Zusammenarbeit von Bürgergeldbeziehern und Jobcentern ändert sich Grundlegendes: Ab dem 1. Juli werden die Eingliederungsvereinbarungen durch Kooperationspläne ersetzt. Die bisherigen Vereinbarungen sind aus Sicht der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu kompliziert, da sie in Rechtsdeutsch geschrieben sind. Die neuen Kooperationsleitfäden - in denen unter anderem die nächsten Schritte bis zur Arbeitsfindung festgelegt werden - sollen beide Seiten auf Augenhöhe miteinander vereinbaren.
Coaching
Bezieher, die Schwierigkeiten haben, einer Beschäftigung nachzugehen, haben ab Juli Anrecht auf eine ganzheitliche Betreuung durch einen Coach. Das gilt ins Besondere für junge Menschen, die arbeitslos sind. Die Betreuer sollen auch unterstützen, wenn der Kooperationsplan nicht eingehalten wird. (rnd