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In Sachen LiebeDas Erbe in Patchworkfamilien friedlich regeln

Lesezeit 3 Minuten
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Paare mit Kindern und Stiefkindern sollten sich möglichst über das Erbe Gedanken machen.

  1. Was gibt es Schöneres und Wichtigeres im Leben als die Liebe? Wie wir sie finden, pflegen und sie uns erhalten; was geschieht, wenn sie vergeht oder wir sie verlieren – darum geht es in unserer PLUS-Kolumne „In Sachen Liebe“.
  2. Im wöchentlichen Wechsel beantworten die Psychotherapeuten Désirée Beumers, Carolina Gerstenberg und Daniel Wagner sowie die Diplom-Psychologinnen Elisabeth Raffauf und Katharina Grünewald Ihre Fragen rund ums Liebesleben, Sex und Kindererziehung.
  3. Heute beantwortet Katharina Grünewald die Frage, wie man in Patchworkfamilien Streit um das Erbe vorbeugt.

Seit zwei Jahren bin ich mit meinem Mann verheiratet. Jetzt ist unser erstes gemeinsames Kind auf der Welt, und wir wollen einen Ehevertrag und ein Testament machen. Mein Mann will seinen Sohn aus erster Ehe mit absichern. Aber die Vorstellung, dass dieser mit meinem Kind nach unserem Tod unser Haus erben soll, ertrage ich nicht. (Natalie, 35 Jahre)

Sie erleben gerade, wie schwierig es ist, die Zuwendungen nach dem Tod so zu regeln, dass sie die Qualität der Beziehungen im Hier und Jetzt abbilden. Vererben und Erben ist ja längst nicht nur ein rationaler und juristischer Vorgang, bei dem materielle Güter gerecht verteilt werden. Mit ihnen verbunden sind ideelle Werte, Zuneigung und Sehnsüchte, die Verstorbene ihren Lieben hinterlassen.

Sie beschreiben eine typische Ambivalenz in Patchworkfamilien: Sie und Ihr Mann sind ein Liebespaar und haben einerseits den Anspruch, dass alle Ihre Kinder gleichbehandelt werden. Andererseits haben Sie zu den Kindern unterschiedliche Beziehungen: Ihr Mann hat zwei leibliche Kinder, fühlt sich beiden gleich verbunden und will daher beide gleichermaßen absichern. Für Sie als leibliche Mutter eines Kinds und Stiefmutter des anderen Kinds sieht die Situation jedoch anders aus. Besonders im Moment spüren Sie die innige Verbundenheit und Nähe zu Ihrem Baby, die Sie so niemals mit Ihrem Stiefkind hatten. Sie sind nämlich nicht seine Mutter. Daher macht sich verständlicherweise Unmut breit, wenn Sie sich vorstellen, dass beide Kinder gleichermaßen über Ihr – mit viel Liebe für Ihr Baby gebautes – Zuhause verfügen sollen.

Klar und transparent darüber sprechen

Eine differenzierte Auseinandersetzung ist also genau richtig und notwendig. Ich kann allen Familien, besonders Patchworkfamilien, nur empfehlen, dieses Thema zu besprechen. Es führt zu Klarheit, Transparenz und schafft zu Lebzeiten ein ehrliches Fundament, auf dem die familiären Beziehungen wachsen und sich entfalten können. Dafür schlage ich Ihnen drei Schritte vor:

Erkundung der unterschiedlichen Perspektiven

Welche Bedeutung hat das Haus für Sie? Was ist wichtig für Ihren Mann? Wie sieht die Situation für Ihren Stiefsohn aus? Denn aus dessen Perspektive ist Ihr Haus nur die eine Hälfte seines Erbes. Seine Mutter gehört ebenso zu seiner Erbrealität.

Prozess des Entgegenkommens

Vielleicht hilft es, sich auch bildlich Ihre zwei Standpunkte in einem Raum klar zu markieren und nun eine Linie dazwischen zu ziehen. Gemeinsam können Sie nun brainstormen, welche Schritte es auf dieser Linie geben könnte. Prüfen Sie jeden Vorschlag gut, und wenn er für Sie nicht vorstellbar ist, wird er gestrichen. Dann brauchen Sie weitere Vorschläge.

Im gemeinsamen Ringen um einen Weg bewegen Sie sich automatisch aufeinander zu – vielleicht auch nur in Minischritten. Und Sie sind weg von einem „Geht nicht“, sondern bewegen sich in dem Raum für einen guten Kompromiss. Für Ihr Anliegen könnte die Frage lauten: Welche Möglichkeiten gibt es, das Haus ganz als Zuhause für Ihr gemeinsames Kind zu behalten und gleichzeitig dem Stiefsohn seinen materiellen Anteil zukommen zu lassen?

Festlegen der Zuwendung als Grundlage für Ihr Zusammenleben

Wenn Sie eine Möglichkeit gefunden haben – beispielsweise mit Festlegung einer regelmäßigen Auszahlung des gemeinsamen Kindes an seinen Halbbruder – ist es hilfreich, dies notariell juristisch festzuhalten.

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Sie haben somit ein Familienfundament geschaffen, das nicht nur nach Ihrem Tod Sicherheit bietet. Sie werden vielmehr wahrscheinlich schon sehr bald spüren, wie befreiend es ist, die Legitimation für eine eigene Beziehung zu ihren (Stief-)Kindern zu haben und diese auch im Alltag leben zu können.