Dreiste VorgabenWas bei Kindergeburtstagen gar nicht geht
Köln – Gerade geistert die „Mail aus der Hölle“ mit Gepolter durchs Netz, eine Nachricht, die ein Paar zum ersten Geburtstag ihres Sohns an die geladenen Gäste verschickt hat. Der Inhalt: akribisch genaue Instruktionen, was man dem Kind schenken soll oder auf keinen Fall kaufen darf. Sätze wie „wenn ihr etwas holt, das nicht auf der Liste steht, bitte Kassenbon beilegen“ empören die Internet-Gemeinde. Eine ähnlich schräge Story machte jüngst in England Wind: Gastgeber-Eltern forderten von einem fünfjährigen Kind, das unentschuldigt der Feier fernblieb, Geld zurück. Was sich Eltern alles rausnehmen! Und das alles wegen eines Kindergeburtstags?
Kindergeburtstage als Aufregerthema
Keine Frage, wenn es um Kindergeburtstage geht, gibt es viel Potential für Aufregung. Die Mini-Partys sind an sich schon eine Art Ausnahmezustand, außerdem kann natürlich einiges schiefgehen. Gewiss ist, die anderen Eltern schauen ganz genau hin, vergleichen und bewerten. Und dann geht die Schlammschlacht erst richtig los.
Damit der nächste Kindergeburtstag entspannt wird, haben wir ein paar „No-Gos“ gesammelt, die man sich merken sollte:
Dreiste Geschenkwünsche
Die Geschichte der „Höllenmail“ hat es gezeigt: Kaum etwas kommt so schlecht an, wie gezielte Anleitungen zum Geschenkekauf. Die Gäste fühlen sich nämlich schnell bevormundet oder unter Druck gesetzt. Schenken soll ja schließlich auch Spaß machen – und muss nicht immer sinnvoll sein. Wenn allerdings jemand nachfragt, sind Hinweise natürlich erlaubt.
Teure Give-Away-Tüten
Wenn die Gäste mit volleren Händen nach Hause gehen als sie gekommen sind, kann doch irgendetwas nicht ganz stimmen. Dass die Kids am Ende eines Geburtstages ein kleines Tütchen mit Süßem mitnehmen dürfen, ist ja nichts Ungewöhnliches. Doch immer mehr Gastgeber packen teure Give-Away-Tüten mit Spielzeug und selbst gemachten Präsenten. Was eigentlich nett gemeint ist, ruft bei den anderen Eltern aber schnell ein schlechtes Gewissen aus. Und: so viel Mühe muss einfach nicht sein - schließlich hat ja das eigene Kind Geburtstag.
Aufwändige Motto-Partys
Auch wenn etwa „Die Eiskönigin“ bei Kindern gerade das Allergrößte ist, eine Geburtstagsparty muss nicht gleich komplett unter diesem Motto stattfinden. Denn für aufwendige Themen-Einladungskarten, künstlich verzierte Torten, Original-Kostüme und Souvenir-Geschenke muss der Geldbeutel einiges hergeben. Eltern sollten sich daran erinnern, dass es hier nicht darum geht, die anderen Eltern zu beeindrucken, sondern den Kindern eine Freude zu machen. Und die freuen sich auch einfach nur über eine Torte oder das gemeinsame DVD-Erlebnis.
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Null-Programm
Selbstverständlich muss es keine von vorne bis hinten ausgeklügelte Super-Party sein, doch ein paar Dinge sollte man sich vorher schon überlegen. Einfach nur Kinder einladen, Muffins auf den Tisch stellen und dann gucken, was passiert, das ist sicher eine fatale Entscheidung. Denn ohne Plan wird die Feier schnell zum Riesenchaos oder zum Ort gähnender Langweile. Es braucht nicht viel, ein paar simple Spiele, kindgerechtes Essen und ein bisschen Musik – schon ist die Party im Gange.
Helikopter-Verhalten
Klar lädt man ganz kleine Kinder nicht einfach auf einer Feier ab und kommt erst Stunden später wieder. Doch viele Eltern neigen eher zum Gegenteil: Sie verfolgen ihr Kind auf Schritt und Tritt. Nicht nur für die Gastgeber ist es nervig, wenn immer ein Elternteil dem Kind bei Spielen hilft, es füttert oder an ihm herumwischt. Auch das Kind hat mehr davon, wenn es einfach mal selbst drauflos erleben darf.
Hotel-Attitüde
Während die einen mit ihrem Kind zusammen hüpfen, sehen andere Begleit-Eltern den Besuch auf einem Kindergeburtstag als kleine Auszeit vom Alltag. Sie werfen sich gemütlich auf die Couch oder setzen sich in die Sonne und lassen sich gerne von den Gastgebern mit versorgen. Hier ein Käffchen, da ein Stück Kuchen, und dann schön Quatschen mit den anderen Papis und Mamis. Und einfach mal nicht aufstehen, wenn das eigene Kind weint. Die Ausrichter haben ja schließlich alles im Griff. Gibt’s auch Bowle?
Faule Gastgeber
Es gibt aber auch den umgekehrten Fall: Dann setzen die Gastgeber so sehr auf die Unterstützung der anderen Eltern, dass sie sich ganz raushalten. Gleich am Anfang verteilen sie Zuständigkeiten, stellen den einen Vater zum Geschirrdienst ab, ernennen die andere Mutter zum Spielewart. So sind sie fein raus und haben selbst genug Zeit, den von anderen gebackenen Kuchen zu probieren. Kommt sicherlich nicht gut an. Der Gastgeber sollte doch lieber im Einsatz bleiben, Teamarbeit ist natürlich völlig in Ordnung.
Ansprüche an die Gäste
Der Kreativität sind ja bekanntlich keine Grenzen gesetzt. Und gerade bei Kindergeburtstagen übertreffen sich Eltern liebend gern mit ihren ausgefallenen Ideen. Deshalb finden Geburtstage inzwischen auf Ritterburgen, Bauernhöfen, Kart-Bahnen und in Freizeitparks statt. Natürlich inklusive Bespaßungs-Programm. Der Haken daran: Oft sind Forderungen damit verbunden. Eltern müssen die Kids kilometerweit kutschieren bis zum ausgemachten Treffpunkt oder Geld für Eintritte zuschießen. Das wollen und können sich sicherlich nicht alle Gäste leisten.
Geld nachfordern
Die Geschichte des britischen Jungen, der Geld zahlen sollte, weil er ohne Entschuldigung bei der Party fehlte, hat einen ziemlichen Shit-Storm ausgelöst. Kein Wunder, schließlich geht diese Form der Abstrafung wirklich zu weit. Gastgeber sollten niemals so planen, dass sie finanziell von den anderen Eltern und Kindern abhängig sind. Ob man große Summen in die Feier investieren will, das ist natürlich Privatsache – aber die Gäste sollten das nicht ausbaden müssen. Auch wenn es an sich natürlich höflich ist, zu- oder abzusagen.
Fotos vom Kindergeburtstag posten
Auch wenn der Geburtstag toll war und die Kinder einen Riesen-Spaß hatten, sollten die Gastgeber nicht einfach so Fotos und Videos der Feier ins Netz stellen oder auf sozialen Plattformen posten. Die Veranstaltung ist privat und die Kinder haben das Recht darauf, nicht in der Öffentlichkeit abgebildet zu werden. Im schlimmsten Fall könnten Eltern sogar Klage einreichen.