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Infografik

Von 0 bis 1220 Euro
So viel zahlen Eltern in Köln und Region jeden Monat für die Kita

Lesezeit 5 Minuten
Kleidung von Kindern hängt in einem Kindergarten.

Wie viel Eltern für die Betreuung ihrer Kinder zahlen müssen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.

Während manche Eltern gar nichts zahlen müssen, werden anderswo jeden Monat vierstellige Beiträge fällig.

Die Unterschiede in Köln und der Region sind eklatant: Während manche Eltern für die Kita-Betreuung ihrer Kinder gar nichts zahlen müssen, werden für andere mehr als 1200 Euro pro Monat fällig. Abhängig sind die extremen Kostenunterschiede nicht nur vom Alter der Kinder und dem Einkommen der Eltern – sondern auch vom Wohnort.

Kita-Gebühren und Köln und Region: Enorme Unterschiede bei monatlichen Beiträgen

Wido Geis-Thöne, Ökonom am Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln, erklärt: „Wir sehen eine unglaubliche Heterogenität bei Kita-Gebühren.“ Nicht nur die Höhe der Beiträge ist unübersichtlich, sondern auch die Bemessungsgrundlage. „Teilweise ist es nicht einmal möglich, die Beträge miteinander zu vergleichen, da bei der Einkommensberechnung je nach Kommune verschiedenste Beträge abgesetzt werden können.“

Für das IW hat Geis-Thöne kürzlich Beitragsregelungen in 82 deutschen Großstädten untersucht und gezeigt, wie unterschiedlich hoch die Kitagebühren auf Bundesebene sind. Doch auch in einer kleinräumigen Analyse zeigt sich, dass die Gebührenregelungen für die Kinderbetreuung alles andere als einheitlich ist: Vergleichen Sie in folgender Grafik die anfallenden Beiträge für eine 45-Stunden-Betreuung in Köln und Region.

„Auf der Einnahmenseite ist das Kindergeld bundesweit gleich hoch. Auf der Ausgabenseite verzeichnen wir unterschiedlich hohe Kita-Gebühren. Das ist nicht unbedingt fair – vor allem, da höhere Gebühren nicht unbedingt mit einer besseren Leistung einhergehen“, kritisiert Ökonom Geis-Thöne.

Grob lässt sich sagen: Je jünger das Kind und je höher der Betreuungsumfang, desto mehr müssen Eltern zahlen. Die für die Kommunen zuständigen Jugendämter legen nicht nur die Höhe der Beiträge fest, sondern auch, wann sie anfallen und wie sie sich je nach Einkommen voneinander unterscheiden. Landesweit gilt in NRW lediglich, dass die letzten zwei Jahre vor der Einschulung beitragsfrei sind. Die Gebührenspannen für jüngere Kinder reichen derweil von null Euro bis hin zu vierstelligen Beträgen pro Monat.

Kita-Betreuung in Köln und Region: Hier sind die Beiträge am höchsten

Ein Beispiel: Während die Betreuung von Kindern unabhängig von ihrem Alter im Kreis Euskirchen bis zu einem Haushaltseinkommen von 45.000 Euro kostenfrei ist, gilt in Brühl eine Einkommensgrenze von 20.000 Euro, bis zu der keine Gebühren anfallen. Wer hier 45.000 Euro verdient und sein einjähriges Kind 45 Stunden pro Woche betreuen lassen will, zahlt monatlich 275 Euro.

„Dieses Geld fehlt den Familien dann eben an anderer Stelle“, sagt Ökonom Geis-Thöne. Hohe Kita-Beiträge treffen Familien mit einem geringeren Einkommen natürlich stärker als Gutverdienende. Dennoch zeigen sich noch deutlichere Unterschiede mit Blick auf den höchstmöglichen Betrag, der an vollkommen unterschiedliche Einkommensgrenzen gebunden ist: In Bad Honnef fallen ab einem Jahreseinkommen von 140.000 Euro für die Vollbetreuung eines einjährigen Kindes monatlich 1076 Euro an. In Bergisch Gladbach gilt der Höchstsatz ab einem Jahreseinkommen von 200.000 Euro und liegt bei 1220 Euro pro Monat. In Pulheim zahlen Eltern bereits ab einem Einkommen von 96.000 Euro den Höchstsatz, dieser liegt jedoch nur bei 381 Euro für denselben Betreuungsumfang.

Für Familien mit mittlerem Jahreseinkommen ist die Betreuung unter dreijähriger Kinder im Rhein-Sieg-Kreis besonders kostspielig: Mit einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro werden in Alfter, Eitorf, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Ruppichteroth, Swisttal, Wachtberg und Windeck 392 Euro pro Monat für 45 Wochenstunden Betreuung fällig. Mit einem Einkommen von bis zu 75.000 Euro steigt der monatliche Betrag auf 658 Euro. Eltern, deren Kinder drei Jahre alt sind, zahlen im Oberbergischen Kreis am meisten: In Bergneustadt, Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Reichshof und Waldbröl werden monatlich 290 Euro fällig, wenn das Haushaltseinkommen bei 50.000 Euro liegt, ab 75.000 Euro Jahreseinkommen steigt der Beitrag auf 439 Euro je Monat.

Positivbeispiel: In einer Stadt ist die Betreuung Dreijähriger kostenfrei

Doch es gibt auch besonders günstige Beispiele: So zahlen Eltern dreijähriger Kinder in Siegburg gar keine Betreuungsgebühren – die Stadt hat die landesweit geltende Gebührenfreiheit, die in den letzten beiden Kita-Jahren gilt, ausgeweitet.

In Bergisch Gladbach zahlen Eltern von Kindergartenkindern gar nichts, sofern ihr Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro liegt. Im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen erhebt Bergisch Gladbach die Beiträge nicht anhand des Brutto-Jahreseinkommens, sondern am zu versteuernden Einkommen, wodurch viele Eltern in niedrigere Beitragsklassen rutschen.

Berücksichtigt sind bei den Zahlen übrigens nur die anfallenden Beträge für das erste Kind. Die Voraussetzungen und Berechnungsgrundlagen für Geschwisterkinder sind dermaßen unterschiedlich, dass ein direkter Vergleich nicht möglich ist.

Dass die Kita-Beiträge so stark vom Haushaltseinkommen der Eltern abhängen, sieht Ökonom Geis-Thöne kritisch: „Die Umverteilung findet dadurch allein in der Gruppe der Kita-Eltern statt. Eigentlich müssten aber alle Haushalte in den Blick genommen werden, auch solche ohne Kinder und die Umverteilung nicht durch Beiträge für staatliche Leistungen, sondern über Steuern stattfinden.“

Ökonom spricht sich für bundesweit einheitliche Kita-Gebühren aus

Geis-Thöne plädiert deshalb für bundesweit einheitliche Regelungen. Er sagt aber auch: „Das ist aufgrund der aktuellen Haushaltslage der Länder und Kommunen nicht überall umsetzbar.“ Mit Blick auf die Situation in NRW seien zudem nicht die Gebühren das größte Problem: „Nordrhein-Westfalen ist nicht unbedingt eines der reichsten Länder und hat zudem andere Herausforderungen als andere Länder. Hier gibt es viele Familien mit Kindern, die eine besondere Förderung brauchen, weil im Haushalt kein Deutsch gesprochen wird.“ Zudem sei der Kita-Besuch in den letzten beiden Jahren vor Schuleintritt, „also der allerwichtigsten Phase“, wie Geis-Thöne sagt, bereits gebührenfrei. „Deswegen ist hier in NRW der Bereich der Qualitätssicherung wichtiger als eine Gebührenreduktion.“

Dennoch müssen hohe Beiträge vermieden werden, sagt Geis-Thöne, „da sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erschweren“. Familienpolitische Maßnahmen seien schließlich eine Investition in die Zukunft – nur mit funktionierender Betreuung können Eltern früh wieder arbeiten gehen und nur mit guter Betreuung werden Kinder optimal gefördert.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass die Betreuung Dreijähriger in Bergisch Gladbach unabhängig vom Jahreseinkommen kostenfrei sei. Die Regelung gilt jedoch nur bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro. Wir haben die entsprechende Stelle korrigiert.