Sie haben einen älteren Kaminofen? Dann könnte der 31. Dezember ein wichtiger Stichtag für Sie sein. Worauf Sie danach achten müssen.
Frist zum 31. DezemberMuss ich den Kamin stilllegen? – Das müssen Kaminbesitzer jetzt wissen
Wer sich jetzt schon auf ein gemütliches Kaminfeuer im Winter freut, sollte prüfen, ob der eigene Kamin dann überhaupt noch angezündet werden darf. Denn ab dem nächsten Jahr sind sogenannte Einzelraumfeuerstätten, die vom 1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden und bestimmte Emissionsgrenzwerte nicht einhalten, nicht mehr zugelassen.
Was für Optionen haben Kaminbesitzer in so einem Fall - und wann lohnt sich eine Modernisierung des alten Kamins? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wann ist der 31. Dezember 2024 für Kaminbesitzer wichtig?
Kamine, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und 21. März 2010 installiert wurden, müssen nach dem 31. Dezember 2024 die in der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) vorgegebenen Feinstaub- und Kohlenmonoxidwerte einhalten. Konkret heißt das: Sie dürfen nicht mehr als 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas und 0,15 Gramm Staub je Kubikmeter Abgas ausstoßen.
Wie alt ein Kaminofen ist, darüber gibt laut Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein das Typenschild Auskunft. Ob der Kamin die geforderten Grenzwerte einhält, kann man in den Herstellerunterlagen nachlesen oder in der Online-Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) recherchieren - und zwar unter cert.hki-online.de/de/geraete/hersteller-liste. Oder man fragt direkt seinen Bezirksschornsteinfeger.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Einige Geräte seien von der Sanierungspflicht ausgenommen, sagt Thomas Schnabel vom HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik. Ältere Geräte, die bereits der ersten Stufe der BImSchV entsprechen, genießen ihm zufolge Bestandsschutz. Ebenso Feuerstätten, die vor 1950 errichtet wurden oder als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen und nicht gewerblich genutzte Küchenherde in Privathaushalten, Badeöfen und offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden dürfen.
Sind auch neue Kaminöfen betroffen?
Nein, sagt Thomas Schnabel. Alle Feuerstätten, die jetzt im Handel gekauft werden können, erfüllten die gesetzlichen Vorschriften. Sie dürfen auch in Zukunft betrieben werden. Gleiches gelte für alle Feuerstätten, die nach dem 21. März 2010 zugelassen wurden.
Wie weist man nach, dass der Kamin die Grenzwerte einhält?
Das kann, so heißt es beim Verbraucherzentrale Bundesverband, auf zwei Wegen geschehen: Entweder der Hersteller bestätigt es einem schriftlich für das entsprechende Modell. Andernfalls kann aber auch der Schornsteinfeger eine entsprechende Messung vornehmen.
Welche Optionen haben Kaminbesitzer, deren Kamin die Vorgaben nicht erfüllt?
„Die Feuerstätte kann stillgelegt und damit außer Betrieb genommen und durch eine moderne, emissionsarme Feuerstätte ersetzt werden“, sagt Markus Burger vom Bundesverband Schornsteinfegerhandwerk. Aber auch eine Modernisierung bis Ende dieses Jahres sei möglich. „Dabei wird nachträglich eine Staubminderungseinrichtung in den vorhandenen Kamin eingebaut, die dazu beiträgt, die Emissionen zu verringern.“
Nach Ablauf der Frist kontrolliert der Schornsteinfeger im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau die Umsetzung. Er ist verpflichtet, bei einem Verstoß die zuständige Behörde zu informieren.
Und wie findet man heraus, was die beste Option im eigenen Fall ist?
„Man sollte im Vorfeld abwägen, welche Kosten mit einer Nachrüstung oder einem Ersatzkauf verbunden sind“, sagt Thomas Schnabel. „Muss zum Beispiel ein elektrischer Abscheider oben am Schornstein installiert werden, kann das schon mal aufwendiger werden und am Ende zusätzliche Kosten verursachen.“
Bei klassischen Kaminöfen könne man überlegen, ob ein neuer Ofen nicht die bessere Lösung ist. „Das kann bei handwerklich errichteten Kachelöfen oder Heizkaminen, die individuell nach den Wünschen der Kunden geplant und gebaut wurden, schon wieder ganz anders aussehen“, so Schnabel.
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks empfiehlt eher einen Austausch. Schließlich hätten die modernen Feuerstätten einen höheren Wirkungsgrad, heizten also effizienter und erreichten deutlich bessere Emissionswerte. Eine Nachrüstung kann demnach bei fest verbauten Feuerstätten eine Lösung sein oder bei einer Feuerstätte, die der Besitzer gerne behalten möchte, weil sie ihm viel bedeutet. Sollte der Besitzer kein Interesse an einem Weiterbetrieb haben oder eine Investition scheuen, bleibt auch noch die komplette Stilllegung. (dpa)