AuffrischungWie kommt meine Booster-Impfung in den digitalen Corona-Impfpass?
Köln – Immer mehr Menschen erhalten derzeit einen Booster zum Schutz vor dem Coronavirus. Die Ständige Impfkomission (Stiko) empfiehlt die dritte Impfung aktuell für alle Personen, die mindestens 70 Jahre alt sind und bei denen keine Covid-19-Infektion nachgewiesen wurde. Und sofern ihre Grundimmunisierung vor mindestens sechs Monaten erfolgt ist. Ebenso wie alle Menschen, die vor mindestens vier Wochen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden und sich zwischenzeitlich nicht angesteckt haben. Ihnen empfiehlt die Stiko eine Auffrischung mit einem mRNA-Impfstoff.
Doch wie lässt sich ein Nachweis über die erfolgte Booster-Impfung im digitalen Impfpass vermerken? Die einfache Antwort: Wer die dritte Impfung bekommen hat, kann das auch in seinem digitalen Impfpass eintragen lassen. Wer den QR-Code direkt bei der Impfung bekommt, scannt diesen einfach über den QR-Code-Scanner (das Symbol in der Mitte der unteren Menü-Leiste). Dabei ist es egal, ob man die Corona-Warn-App oder den CovPass-App verwendet. Die Auffrischungs-Impfung wird dann als „2/2 Booster“ oder „3/3 Booster“ angezeigt – je nach Anzahl der bisher erhaltenen Immunisierungen.
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Ebenfalls möglich ist der Weg über die Apotheken. Auf deren Website lässt sich herausfinden, in welcher Apotheke in der Umgebung sich ein QR-Code erstellen lässt. Ansonsten ist das Prozedere das Gleiche: Nach dem Scannen ist der Nachweis über die dritte Impfung unter „Zertifikate“ einsehbar. Die vorherigen Impfungen sollte man dennoch gespeichert lassen, damit sich der Impfverlauf lückenlos nachweisen lässt. Unklar ist, ob sich durch die Booster-Impfung die Gültigkeit des Impfzertifikats verlängert. Der Grund dafür ist, dass es noch nicht genügend Informationen gibt, wie lange der Impfschutz anhält.
Corona-Warn-App muss auf dem neusten Stand sein
Übrigens: Die Corona-Warn-App gibt die aktuellen Empfehlungen automatisch an die Nutzer weiter, basierend auf ihren bisherigen Impfungen. Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass auf dem Smartphone mindestens die Version 2.10 der Corona-Warn-App installiert ist.
Wichtig: Auch Personen, die keine Booster-Impfung erhalten haben, gelten im Sinne der Covid-Schutzmaßnahmen als geimpft. Darauf weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf ihrer Homepage hin.