Befreiung von der Maskenpflicht„Gefälligkeits-Atteste von Ärzten sind unfassbar“
- Laut Bundespolizeiinspektion Münster legten immer wieder Menschen bei Verstößen Online-Atteste zu einer vermeintlichen Befreiung von der Maskenpflicht vor.
- Ein Arzt habe das Blanko-Attest auf seiner Homepage angeboten, Nutzer hätten ihm zufolge nur ihren Namen und ihre Adresse eintragen müssen.
- „Das ist unfassbar – und natürlich strafbar!“ meint Neurologe und Autor Dr. Magnus Heier in seiner Kolumne „Aus der Praxis“.
Köln – Die Pflicht, in bestimmten Situationen – etwa in Geschäften, bei Veranstaltungen, in der Kirche – eine Maske zu tragen, ist eine erhebliche Einschränkung der persönlichen Freiheit. Je nach Art der Maske ist es anstrengend, durch den Stoff zu atmen. Je wirksamer die Maske, je dichter der Stoff, desto schwieriger kann das Atmen sein. Unangenehm ist es für alle. Aber lebensrettend. Unter seriösen Wissenschaftlern und Ärzten ist unstrittig, dass die Maskenpflicht sinnvoll ist.
Allerdings gibt es begründete Ausnahmen: Menschen, die aus „medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können“. Gemeint sein dürften vor allem Menschen mit Lungenerkrankungen, für die schon die normale Atmung erschwert ist. Diese Menschen können mit einem ärztlichen Attest von der Maskenpflicht befreit werden.
Nun gibt es aber Ärzte, die Gefälligkeitsatteste ausstellen: Bescheinigungen, die von der Maskenpflicht befreien, ohne dass es irgendeinen medizinischen Grund dafür gäbe. Journalisten hatten Ärzte angeschrieben und um ein entsprechendes Attest gebeten – ausdrücklich ohne medizinische Begründung, sondern aus Überzeugung. Und einige der angeschriebenen Ärzte hatten sich bereiterklärt, ein solches Attest auszustellen. Einer habe per Mail Geld verlangt. Einige hätten ganz auf Gespräch oder Untersuchung des Patienten verzichtet.
Gedanken sind frei – nur dürfen sie keine Gesetze unterlaufen
Das ist unfassbar! Auch ich kenne Ärzte, die die Corona-Maßnahmen für überzogen und das Virus selbst für nicht viel schlimmer als eine Grippewelle halten. Diese Einschätzung ist falsch und arrogant. Aber die Gedanken sind frei – auch unter Ärzten. Nur dürfen auch sie Gesetze nicht unterlaufen.
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Und bewusst ein falsches Attest auszustellen, ist eine Straftat. (Paragraph 278 Strafgesetzbuch). Dem Arzt droht eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Haft. Das sollte eindeutig klar machen, dass es sich hier nicht um ein Kavaliersdelikt handelt. Auch deshalb nicht, weil jeder Mensch ohne Maske Menschenleben gefährdet.
Nicht nur die Ärzte riskieren Strafe, auch die Patienten mit den gefälschten Attesten
Übrigens riskieren nicht nur die fälschenden Ärzte Geld- oder Haftstrafen. Der nächste Paragraph (§279) regelt die Strafe für den „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“: Wer als Patient mit einem gefälschten Attest etwa kontrollierende Polizisten belügt, dem droht ebenfalls eine Geldstrafe – oder bis zu ein Jahr Haft! Das sollte Warnung genug sein, um ein entsprechendes Attest zu zerreißen und die Maske wieder aufzusetzen. Für verantwortungsvolle Menschen sollte allein die Vorstellung, andere Menschen zu schützen, Motivation genug sein. Zu den genannten Medizinern fällt einem dagegen wenig ein: Eigentlich sollte die Tätigkeit als Arzt zu besonders gewissenhaftem Verhalten motivieren – ein Attest zu fälschen ist das Gegenteil (hoffentlich wird irgendwann einer der Ärzte verurteilt). Wohlgemerkt: Die allermeisten Ärzte und Patienten verhalten sich sehr verantwortungsvoll. Auch und gerade in der aktuellen Krise.