Heimlich das Kondom abziehenStealthing ist kein Sex-Trend, sondern eine Straftat
Köln – Die Situation: Zwei Menschen haben einvernehmlichen Sex, sie vereinbaren vorher, dabei ein Kondom zu benutzen. Der Mann, der das Kondom trägt, streift es sich jedoch beim Sex unbemerkt ab und macht ohne Schutz weiter, ohne dass der andere es bemerkt. So wird ungeschützter Geschlechtsverkehr erzwungen, ohne die Kenntnis des anderen. Für dieses Vorgehen gibt es bereits einen Begriff: Stealthing. Auf Englisch bedeutet „stealth“ so viel wie List oder Heimtücke. Denn: Der Sexualpartner merkt oft erst nach der Ejakulation, was genau passiert ist. Und ist machtlos.
Wie lange gibt es dieses Phänomen schon?
Medien sprechen teilweise von einem neuen Sex-Trend, doch ganz neu ist das Phänomen nicht. Im Internet gibt es Foren, in denen Männer sich Tipps und Ratschläge geben, wie sie die Kondome möglichst unbemerkt loswerden können, die Einträge reichen teilweise bis in das Jahr 2015 zurück. Doch bei Stealthing handelt es sich keineswegs um einen Sex-Trend, sondern um eine Straftat, wie eine Juristin in einer ausgiebigen Studie feststellte. Im Frühjahr 2017 veröffentlichte Alexandra Brodsky von der Yale Universität eine Studie zum Thema Stealthing. Brodsky ist eine der ersten, die das Thema juristisch aufarbeitet.
Was bedeutet Stealthing für die Opfer?
Brodsky führte Interviews mit betroffenen Frauen. Sie kommt zu dem Schluss, dass Stealthing-Opfer die Möglichkeit haben sollten, rechtliche Schritte einzuleiten. Abgesehen davon, dass Stealthing zu einer ungewollten Schwangerschaft führen kann und ein hohes Infektionsrisiko für sexuell-übertragbare Krankheiten wie HIV, Tripper oder Chlamydien birgt, sieht Alexandra Brodsky dabei auch eine wesentliche Grenze überschritten: die vom einvernehmlichen zum nicht-einvernehmlichen Sex. Sie resümiert: Stealthing ist für Opfer eine „schwerwiegende Verletzung der Würde und der (sexuellen) Selbstbestimmtheit“.
Dabei kam allerdings auch heraus, dass die Frauen, mit denen sie für ihre Studie sprach, oftmals unsicher waren, ob es sich bei dem Erlebten um eine Form der Vergewaltigung handele – oder nicht. Ihr Fazit: Stealthing müsse als Straftatbestand verankert werden. Damit Opfer Anzeige erstatten können und damit Stealthing klar als Straftat benannt werden könne.
Wie rechtfertigen die Täter Stealthing?
In Internetforen tauschen sich Männer untereinander aus, geben sich Tipps, wie sie das Kondom am besten und unentdeckt abziehen können. Dort wird das heimliche Entfernen des Kondoms unter andere damit gerechtfertigt, dass es das Recht des Mannes sei, seinen Samen zu verteilen. Sie würden „nur ihrem Instinkt folgen“. Sie meinen, dass Sex ohne Kondom besser sei und rechtfertigen das auch mit der Lust der Frau. Ein Mann spricht in einem Forum von „einem ganz besonderem Kick, eine Frau zu schwängern." Auch Wissenschaftlerin Brodsky kommt in ihrer Studie zu dem Schluss: „Man kann erkennen, dass die Überzeugung der Stealthing-Befürworter in einer Ideologie der männlichen Überlegenheit verwurzelt ist, in der Gewalt ein natürliches Recht des Mannes ist.“
Warum ist Stealthing gefährlich?
Bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr kann es zu einer ungewollten Schwangerschaft und zu einer Ansteckung mit sexuell-übertragbaren Krankheiten kommen. Werden Tripper, Syphilis oder Chlamydien nicht behandelt, können diese Krankheiten zu Unfruchtbarkeit führen. Außerdem wird das Opfer massiv getäuscht, das entgegengebrachte Vertrauen wird verletzt und dem Opfer psychisches Leid angetan. Neben der Angst, schwanger zu werden oder mit einer sexuell übertragbaren Krankheit infiziert worden zu sein, plagen Opfer also Gefühle von Scham, Betrug und Bestürzung. In diversen Internet-Foren tauschen sich Stealthing-Opfer aus und schildern eindrücklich ihre Gefühle. Viele geben sich selbst eine Mitschuld, weil sie das fehlende Kondom nicht bemerkten.
Handelt es sich bei Stealthing um Vergewaltigung?
Auch wenn der Sex einvernehmlich ist, das Entfernen des Kondoms ist es nicht. Auch die Wissenschaftlerin Brodsky kommt zu dem Schluss, dass beim Stealthing die Grenzen von einvernehmlichem Sex überschritten werden. Denn: Der (eventuell unausgesprochene) Vertrag beider Sexualpartner – dass ein Kondom verwendet wird – wird einseitig gebrochen. Dafür spricht das Argument, dass es ohne Kondom gar nicht erst zum Sex gekommen wäre. In der allgemeinen Debatte wird Stealthing daher oft als Vergewaltigung bezeichnet. In Schweden beispielsweise gilt Sex ohne Kondom als Vergewaltigung, wenn es gegen den Willen der Frau geschieht.
In der Schweiz wurde 2017 ein Mann in erster Instanz wegen Vergewaltigung, in zweiter Instanz wegen „Schändung“ verurteilt, weil er während des Geschlechtsverkehrs das Kondom ohne Zustimmung seiner Sexualpartnerin entfernte. Artikel 191 des Strafgesetzbuches (StGB) definiert im Schweizer Recht Schändung als eine Straftat gegen die sexuelle Integrität. Das bedeutet, der Täter nimmt sexuelle Handlungen „an einer nicht urteilsfähigen oder nicht zum Widerstand fähigen Person in Kenntnis dieses Zustandes“ vor. Das Strafmaß, eine 12-monatigen Haftstrafe auf Bewährung – blieb in erster und zweiter Instant gleich.
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Ist Stealthing in Deutschland strafbar?
In Deutschland gibt es den Tatbestand der „Schändung“ nicht. Doch auch in Deutschlang gilt Stealthing nach Paragraf 177 Strafgesetzbuch als Straftat, wie Jurist Udo Vetter gegenüber Deutschlandfunk Nova erklärt. Der Paragraf schützt die sexuelle Selbstbestimmung, also die Freiheit einer Person, über Zeitpunkt, Art, Form und Partner sexueller Betätigung nach eigenem Belieben selbst zu entscheiden. Höchststrafen bis zu fünf Jahren, möglicherweise auch bis zu 15 Jahren seien möglich, so Vetter.