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Trotz elektronischer KrankschreibungDarf mein Arbeitgeber weiterhin einen gelben Schein verlangen?

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Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt zwischen Taschentüchern, Tabletten und einem Fieberthermometer auf einem Tisch

Die AU-Bescheinigung auf Papier darf ein Arbeitgeber von gesetzlich versicherten Beschäftigten nicht mehr verlangen.

Die elektronische Krankmeldung können Arbeitgeber ganz einfach abrufen. Dürfen sie trotzdem noch die alte Papierform verlangen?

Sind Beschäftigte krank und können nicht arbeiten, verlangen Arbeitgeber in der Regel spätestens ab dem vierten Kalendertag ein Attest – offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) genannt.

Diese Bescheinigung können Arbeitgeber seit 2023 digital abrufen. Dürfen sie dennoch weiter die Krankschreibung in Papierform von ihren Beschäftigten verlangen? „Nein“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Arbeitgeber dürfen bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die keinem Minijob nachgehen, keinen gelben Schein mehr verlangen.

Wer in der Praxis noch einen Papierausdruck über die Arbeitsunfähigkeit ausgedruckt bekommt, muss das Dokument trotzdem nicht an den Arbeitgeber weitergeben.

Arbeitsunfähigkeit an Arbeitgeber melden – Gelber Schein bleibt weiter relevant

„Unabhängig davon müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber aber weiter melden, wenn sie arbeitsunfähig sind“, sagt Meyer. Also etwa anrufen oder eine E-Mail schreiben und mitteilen, dass und wie lange sie voraussichtlich ausfallen.

Vollends Geschichte ist die Bescheinigung in Papierform übrigens bisher nicht. „Es gibt viele Bereiche, in denen der sogenannte gelbe Schein noch eine Rolle spielt“, sagt Meyer. Privat Krankenversicherte müssen ihn weiter vorlegen, gleiches gilt für geringfügig Beschäftigte. Auch die Bescheinigungen für das Kinderkrankengeld und Reha-Bescheinigungen gibt es weiter in Papierform. (dpa)