AboAbonnieren

Neujahrsgruß-KniggeWie lange soll man sich im Job ein „Frohes neues Jahr“ wünschen?

Lesezeit 3 Minuten
Ein Feuerwerk am Nachthimmel

„Ein frohes neues Jahr!“ Wie lange ist der Neujahrsgruß im Berufsalltag angebracht? (Archivbild)

Auf dem Büroflur, am Telefon und im Chat wünschen wir uns jetzt ein „Frohes neues Jahr“, ob im Job oder privat. Doch wie lange ist es höflich, und wann fängt es an zu nerven?

Wer eine Kollegin oder einen Kollegen im neuen Jahr zum ersten Mal sieht, ob in der Videokonferenz oder im Büro, wünscht ihm in der Regel ein „frohes Neues“. Aber wie lange sollten Neujahrsgrüße verteilt werden?

Die oft zu hörende Kurzversion „Frohes Neues!“ ist übrigens nicht das Nonplusultra und kann wenig wertschätzend wirken - besonders, wenn sie auch noch ohne Blickkontakt „dahingeballert“ scheint, warnt der Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen. Zudem erwecke sie möglicherweise den Eindruck, dass man sich nur einer lästigen Pflicht entledigt oder es sich um einen ziemlich wenig ernst gemeinten Wunsch handelt. Mit einem vollständigen Satz lässt sich die Wertschätzung für Ihr Gegenüber weit besser zum Ausdruck bringen.

Einen festgelegten Zeitraum, nach dessen Ende Neujahrswünsche „verboten“ wären, kann es selbstverständlich nicht geben. Übliche Gepflogenheiten hingegen schon.

Wer befürchtet, dass der Neujahrsgruß irgendwann peinlich wird, kann sich an einer Faustformel orientieren.

Frohes Neues! - Wie gut? Wie lange?

Bei Teammitgliedern, Familienangehörigen, Befreundeten und guten Bekannten wird es niemanden wundern, eher sogar erfreuen, wenn Sie auch in der zweiten Januar-Hälfte noch „ein frohes neues Jahr“ wünschen. Wenn zu diesem Zeitpunkt der erste Kontakt nach dem Jahreswechsel stattfindet - sei er von Angesicht zu Angesicht oder schriftlich - könnte es eher brüskierend sein, wenn solches ausbliebe. Gleiches gilt für lange bestehende Geschäftsverbindungen, die eine persönliche Komponente bekommen haben.

„Frohes neues Jahr!“: Mitte Januar als Stichdatum

Als Faustformel für die Arbeitsumgebung gilt: Mitte Januar ist damit Schluss. „Man sagt, dass das neue Jahr danach schon zu alt ist“, erläutert Karrierecoach Carolin Lüdemann. Das gilt auch für Neujahrsgrüße per Postkarte. Die sollten jetzt möglichst schnell in den Briefkasten, damit sie bis Monatsmitte beim Empfänger ankommen, rät Lüdemann. Diese Faustregel gelte auch für private Post.

Egal, wem Sie den Neujahrsgruß spät entgegenbringen: Es ist dann vorteilhaft, ihn etwas erklärend einzuleiten.

Das heißt aber nicht, dass das neue Jahr nach dem 15. Januar kein Gesprächseinstieg mehr sein darf. Das Thema sollte dann nur anders verpackt werden. Eine Möglichkeit sei zum Beispiel der Satz „Ich hoffe, das neue Jahr hat gut für Sie begonnen“, empfiehlt Lüdemann. „Damit greift man das zwar auf, bleibt aber offener.“

Ein anderes Beispiel: „Das neue Jahr ist zwar schon 25 Tage alt, doch ich denke, für einen guten Wunsch ist es sicher noch nicht zu spät. Ich wünsche Ihnen (Dir) von Herzen ein frohes, gesundes neues Jahr.“

Private gute Wünsche: Telefonanruf zum neuen Jahr weiterhin der Standard

Der private Neujahrsgruß wird immer noch am liebsten übers Telefon überbracht: 94 Prozent der ab 16-Jährigen in Deutschland wollen Telefonate führen, um Verwandten, Freunden und Bekannten ihre guten Wünsche auszurichten, wenn 2024 anbricht. Das geht aus einer Umfrage von Bitkom Research hervor.

Viele planen auch mit Messenger-Textnachrichten (67 Prozent) und Videotelefonaten (59 Prozent). Konkurrenzfähig sind der Studie zufolge aber auch Sprachnachrichten per Messenger (52 Prozent) und Posts in sozialen Medien (46 Prozent).

Kaum jemand (4 Prozent) will hingegen über Arbeits-Tools wie Slack oder Teams Grüße verschicken. Und auch SMS oder E-Mails (jeweils 9 Prozent) sind keine populären Wege, um Neujahrswünsche abzusetzen. Befragt worden waren 1006 Menschen ab 16 Jahren. (red, dpa)