PfingstwochenendeWohin darf ich in Deutschland reisen und was ist dort erlaubt?
Köln – Reisen ist weiterhin stark eingeschränkt. Das Auswärtige Amt hat bis zum 14. Juni eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Auch innerhalb von Deutschland waren touristische Reisen lange verboten. Das ändert sich nun in den meisten Bundesländern und pünktlich zu Pfingsten soll am 30. Mai auch Bayern als letztes Bundesland folgen.
Lesen Sie hier in der Übersicht, ob Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze in den Ländern geöffnet haben. In fast allen Bundesländern gilt: Restaurants dürfen unter Auflagen (zum Beispiel nur Außenbereiche, nur zur Hälfte ausgelastet, Gästelisten) geöffnet werden; Bars, Kneipen und Diskotheken bleiben geschlossen. Für Niedersachen gilt zudem eine siebentägige Wiederbelegungssperre für Ferienwohnungen und -häuser. Für alle Bundesländer gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen bis 5. Juni.
Baden-Württemberg
- Ferienwohnungen und Campingplätze (mit Selbstversorgung) sind geöffnet
- Hotels öffnen wieder ab dem 29. Mai
Bayern
- Unterkünfte (Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze) sollen ab dem 30. Mai öffnen
- Außenbecken in Hotels dürfen ab 08. Juni wieder öffnen
- Innenbereiche von Spa- und Wellnessanlagen bleiben geschlossen
Berlin
- Unterkünfte (Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze) geöffnet
- Spa- und Wellnessbereiche bleiben geschlossen
- Stadtführungen wieder erlaubt, Museen und Galerien, Parks und Gärten geöffnet
Brandenburg
- Hotels und Ferienwohnungen, sowie Campingplätze sind geöffnet
- Tierparks, Mussen, Zoos etc. wieder geöffnet
Bremen
- Alle Unterkünfte (Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze) sind geöffnet
Hamburg
- Alle Unterkünfte (Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze) sind geöffnet
Hessen
- Alle Unterkünfte (Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze) sind geöffnet
Mecklenburg-Vorpommern
- Hotels, Campingplätze, Ferienwohnung wieder offen
- Die Auslastung darf bis mindestens Juni 60 Prozent nicht übersteigen
Niedersachen
- Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze sind geöffnet (maximale Auslastung 50 Prozent)
- Für Ferienwohnungen und -häuser gilt eine Wiederbelegungssperre von mindestens sieben Tagen, d.h. ein Gästewechsel darf frühestens am achten Tag erfolgen. Um einen Leerstand zu vermeiden, setzen einige Anbieter daher eine Mindestanzahl von sieben Übernachtungen pro Gast voraus.
Nordrhein-Westfalen
- Alle Unterkünfte (Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze) sind geöffnet
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Rheinland-Pfalz
- Alle Unterkünfte (Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze) sind geöffnet
Saarland
- Alle Unterkünfte (Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze) sind geöffnet (maximal 75 Prozent Auslastung)
Sachsen
- Alle Unterkünfte (Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze) sind geöffnet
Sachsen-Anhalt
- Alle Unterkünfte (Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze) sind geöffnet
Schleswig-Holstein
- Alle Unterkünfte (Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze) sind geöffnet
Thüringen
- Alle Unterkünfte (Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze) sind geöffnet