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Neue Gesetze und FristenWas sich für Eigentümer von Wohnungen und ihre Mieter 2024 ändert

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ARCHIV - 07.03.2019, Niedersachsen, Hannover: ILLUSTRATION - Eine Frau dreht am Thermostat eines Heizkörpers. (zu dpa: «Koalition will CO2-Preis beim Tanken und Heizen anheben») Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

In der Betriebskostenabrechnung für 2023 wird die CO₂-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern erstmals aufgeteilt. (Symbolbild)

Preisbremsen laufen aus, die CO₂-Kosten werden geteilt, die Mehrwertsteuer auf Gas steigt wieder – was das bedeutet.

Wer Eigentümerin oder Eigentümer einer Wohnung ist oder diese vermietet, muss im neuen Jahr eine Reihe von Gesetzesänderungen beachten. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten Anpassungen und Fristen.

CO₂-Kosten in der Betriebskostenabrechnung

Schon seit dem 1. Januar 2023 wird die CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe wie Öl und Gas zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt. Wie genau, ist in einem Zehn-Stufen-Modell geregelt, das von den jährlichen Emissionen des Gebäudes pro Quadratmeter abhängt.

Obwohl das Gesetz bereits seit bald einem Jahr gilt, kommt es jetzt erst bei der Betriebskostenabrechnung zum Tragen: „Vermietende Eigentümerinnen und Eigentümer müssen also erstmals 2024 die Betriebskostenabrechnung, die sie für ihre Mieterin oder Mieter erstellen, anpassen – für das Jahr 2023“, sagt Michael Nack, Rechtsreferent beim Verein „Wohnen im Eigentum“.

Dabei muss bei der Abrechnung darauf geachtet werden, dass bestimmte Angaben enthalten sind. Wenn folgende Angaben nicht gemacht werden, können Mieter ihren Anteil an den Heizkosten um drei Prozent kürzen: Berechnungsgrundlage, Einstufung der Wohnung in das Stufenmodell und der auf die Mietenden anfallende Anteil an den CO₂-Kosten.

Preisbremsen laufen aus

Die staatlichen Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom laufen Ende 2023 aus. „Wohnen im Eigentum“ weist darauf hin, dass sich jetzt ein Wechsel des Anbieters besonders lohnen kann – einige haben die Preise deutlich gesenkt.

Wer seine Wohnung vermietet, ist derweil verpflichtet, die Einsparungen, die sich durch die Preisbremsen bei den Heizkosten ergeben haben, an Mieterinnen und Mieter bei der Abrechnung weiterzugeben.

Gas wird wieder teurer

Weil die Preise für Gas in Folge des Angriffs Russlands auf die Ukraine stark gestiegen waren, wurde vorübergehend der Mehrwertsteuersatz auf Gas gesenkt – von 19 auf sieben Prozent. Diese Regelung endet im Frühjahr. Ab 1. März 2024 gilt dann wieder der reguläre Steuersatz von 19 Prozent.

Kabelgebühren dürfen nicht mehr umgelegt werden

Die Umlage von TV-Kabelgebühren von Vermietenden auf ihrer Mieterinnen und Mieter ist nur noch bis 30. Juni 2024 erlaubt. Das sogenannte Nebenkostenprivileg entfällt. Ab Juli können Mietende selbst entscheiden, ob sie Kabelfernsehen haben möchten oder Satellit oder Internet-TV bevorzugen.

Wohnungseigentümer haben bei TV-Kabelverträgen, die vor dem 1. Dezember 2021 geschlossen wurden, ein Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zum 1. Juli 2024.

Neue Regeln für den Heizungstausch

Wird eine neue Heizung eingebaut, muss sie ab Januar bestimmte Kriterien erfüllen, die das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgibt. Dessen Ziel ist es, die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu reduzieren und zugleich die Energieeffizienz bei Gebäuden zu erhöhen. So muss der Wärmebedarf der Heizung zu mindestens 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gedeckt sein. Das gilt allerdings nur, wenn die Kommune des jeweiligen Eigentümers bereits eine Wärmeplanung vorgelegt hat.

Für die Städte gibt es eigene Fristen: Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen bis 30. Juni 2026 ihre Wärmepläne aufgestellt. Kleinere Städte und Gemeinden haben zwei Jahre länger Zeit.

Förderung bei Heizung und Sanierung

Bis zuletzt herrschte Verunsicherung, welche Auswirkungen das Urteil zur Verfassungswidrigkeit des Klima- und Transformationsfonds auf die staatliche Förderung bei Sanierungen und dem Heizungstausch hat. Die Einigung der Ampel hat jetzt ergeben, dass Zuschüsse kleiner ausfallen als zuletzt geplant. Statt ein Viertel der Kosten werden nun nur noch maximal 20 Prozent des Kaufs gefördert, wenn fossile Heizungen 2024 ausgetauscht werden, obwohl sie noch nicht müssten.

Für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Haustechnik und zur Heizungsoptimierung wird es statt 30 wohl nur 20 Prozent Zuschüsse geben. Diese und weitere Förderungen können kombiniert werden. Insgesamt soll es für Eigentümer von Wohnungen bei Hilfen von bis zu 70 Prozent der Sanierungskosten bleiben.

Pflicht zur Prüfung und Optimierung von Gasheizungen

Wer in seinem Gebäude eine Gasheizung hat, ist verpflichtet, bis spätestens 15. September 2024 eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Anlage optimieren zu lassen. „Wohnen im Eigentum“ rät dazu, entsprechende Termine zum Beispiel mit der Heizungswartung oder der Feuerstättenschau des Schornsteinfegers zu verbinden. So ließen sich Anfahrtskosten und Zeit sparen.