Spritpreise, Verbandkasten, FührerscheinDas ändert sich 2022 für Autofahrer
Köln – Das Jahr 2022 beginnt für die meisten Autofahrer mit einer schlechten Nachricht: Die Preise für Diesel und Benzin steigen erneut. Zudem gelten schärfere Regeln für die Förderung von Plug-in-Hybriden. Das kommt im neuen Jahr außerdem auf Auto- und Motorradfahrer, Lkw-Fahrer und Radler zu:
Diesel und Benzin werden noch teurer
Der Kraftstoff dürfte im kommenden Jahr teuer bleiben. Denn am 1. Januar erhöht sich der CO2-Preis auf 30 Euro pro Tonne, wodurch der Preis für den Liter Benzin um 8,4 Cent steigt. Diesel wird um 9,5 Cent teurer. Wie viel der Sprit an der Tankstelle letztlich kostet, hängt aber auch von der Ölpreisentwicklung ab.
Masken in den Verbandkasten
Für 2022 ist das obligatorische Mitführen von Masken im Verbandkasten geplant. Dem ADAC zufolge soll hierfür die entsprechende DIN-Norm für Verbandkästen angepasst werden. Sie schreibt vor, was in das Notfallset gehört. Wann die Neuregelung kommt und ab wann die zwei Masken mitgeführt werden müssen, steht allerdings noch nicht fest.
Neue Fahrassistenten
Neue Pkw-Typen müssen ab dem 6. Juli mit zusätzlichen Assistenzsystemen ausgestattet sein. Vorgeschrieben ist dann beispielsweise der intelligente Geschwindigkeitsassistent ISA (Intelligent Speed Assistance), der beim Überschreiten der vorgeschriebenen Geschwindigkeit warnen soll. Auch ein Rückfahr-, Spurhalte- und Notbremsassistent sowie ein Müdigkeitswarner werden für neue Typenzulassungen Pflicht.
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„Eine wichtige und schon längst überfällige Maßnahme ist zudem der verpflichtende Einbau von Abbiegeassistenten für Lkw“, sagt Jeannine Rust vom Auto Club Europa (ACE). Für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen ist der Abbiegeassistent ab 2022 vorgeschrieben. Ab Juli 2024 müssen dann alle Neufahrzeuge mit den Assistenten ausgestattet sein.
Hybridförderung wird verschärft
Die Förderung für Plug-in-Hybride (PHEV) wird zum neuen Jahr neu geregelt: Den Zuschuss von bis zu 6750 Euro gibt es nur noch dann, wenn das Fahrzeug eine elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern aufweist oder höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt. Die neue Bundesregierung plant zudem, die Mindestreichweite voraussichtlich ab 2023 auf 80 km festzulegen. Gleichzeitig soll die 50g-CO2-Regel ab 1. Oktober 2022 entfallen.
Besitzer von rein elektrisch betriebenen Autos können außerdem ab 2022 von der sogenannten Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) profitieren: Unabhängig davon, ob das E-Auto neu, gebraucht oder geleast ist, können Fahrzeughalter die CO2-Einsparung ihres Stromers einfach zertifizieren lassen und an einen Dienstleister verkaufen.
Alte Führerscheine tauschen
Autofahrerinnen und Autofahrer, die noch mit einem sprichwörtlich alten „Lappen“ unterwegs sind, sollten nicht die Frist zum Tausch in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein verpassen. „Das betrifft jetzt die Geburtenjahrgänge 1953 bis 1958. Die Umtausch-Frist für sie geht eigentlich nur noch bis zum 19. Januar 2022“, sagt Jürgen Grieving vom ADAC.
Da es coronabedingt aber zu sehr langen Wartezeiten bei der Bearbeitung kommt, haben die Verkehrsminister bei ihrer letzten Tagung vorgeschlagen, bis zum 19 Juli 2022 keine Bußgelder zu verhängen. Denn wer ansonsten ab dem 20. Januar noch mit einem grauen oder rosafarbenen Papier-Führerschein unterwegs ist, könnte mit einem Verwarngeld von 10 Euro belangt werden. Der Umtausch des Führerscheins kostet 25 Euro. Hier finden Sie noch mehr Informationen zum Thema.
Für Radfahrer zunächst nichts Neues
Keine Neuerungen oder Änderungen sind bislang für Radler in Sicht. „Der im November in Kraft getretene Bußgeldkatalog ist die letzte Neuerung, die auch Fahrradfahrende betrifft“, sagt David Koßmann vom Pressedienst Fahrrad (pd-f). „Jetzt heißt es abwarten, was die neue Bundesregierung für die Radler tut.“ Der neue Bußgeldkatalog sieht unter anderem höhere Bußgelder für Autofahrer vor, die auf Rad- und Fußwegen parken. Aber auch das Radfahren auf dem Gehweg ist teurer geworden, vorher 10, jetzt 55 Euro. (dpa)