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RechtsfrageAmpel kaputt – darf ich über Rot fahren oder muss ich warten?

Lesezeit 2 Minuten
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Die Ampel springt einfach nicht auf Grün – darf man dann einfach über Rot fahren?

Köln – An einer Ampel einfach über Rot zu fahren, ist gefährlich – die Unfallgefahr steigt erheblich. Außerdem kann ein Rotlichtverstoß für Autofahrer richtig teuer werden: Noch schnell über eine Ampel zu hasten, die gerade auf Rot springt, wird mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt bestraft. Mit Gefährdung oder Sachbeschädigung werden bereits 200 beziehungsweise 240 Euro fällig, obendrauf gibt’s zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot.

Wer eine Ampel mitnimmt, die schon länger als eine Sekunde auf Rot steht, muss 200 Euro zahlen, bekommt zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Sogar Geldstrafen, Führerscheinentzug und eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren sind hier möglich. Kommt zu dem Vergehen noch eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung, steigt das Bußgeld auf bis zu 360 Euro.

Defekte Ampel: Autofahrer müssen angemessene Zeit lang warten

Was aber sollen Autofahrer tun, wenn sie längere Zeit an einer Ampel stehen und die einfach nicht auf Grün umspringen will – möglicherweise weil sie defekt ist? Dürfen sie dann einfach fahren oder müssen sie warten – und wenn ja wie lange?

Wenn eine Ampel tatsächlich nicht so funktioniert, wie sie soll, kann von den Verkehrsteilnehmern nicht erwartet werden, ewig an der Ampel stehen zu bleiben. Allerdings müssen sie eine angemessene Zeit lang warten, bevor sie losfahren und sich mit äußerster Vorsicht in die Kreuzung hineintasten.

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OLG Hamm: Drei Minuten Wartezeit reichen nicht

Wie lange genau Autofahrer warten müssen, wurde gesetzlich bislang noch nicht geregelt. Das Oberlandesgericht Hamm entschied allerdings, dass drei Minuten nicht ausreichend seien (OLG Hamm, Az. 2 Ss OWi 486/99). Urteile des OLG Hamm und des OLG Köln legen eine Wartezeit von mindestens fünf Minuten nahe, um sicherzugehen, dass es sich nicht einfach nur um eine lange Rotphase handelt. Erst dann darf er über die rote Ampel fahren.

Voraussetzung ist allerdings, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden. Kommt es doch zu einem Unfall, gilt der Misstrauensgrundsatz: Der Fahrer, der über Rot gefahren ist, haftet.