Viele Angestellte, Beamte und Auszubildende verzichten jeden Monat auf Geld, unbeabsichtigt. So bekommen Sie, was Ihnen zusteht.
Zuschuss für SparerSo holen Sie sich Extra-Geld vom Arbeitgeber und vom Staat
Angestellte und Auszubildende können ihren Arbeitgeber an ihrer Altersvorsorge beteiligen. Je nach Vertrag und Betriebsvereinbarung ist er dazu verpflichtet. Und auch der Staat schießt manchmal Geld dazu. Ab 2024 sollen davon sogar mehr Menschen etwas haben – jeder mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro, für Eheleute 80.000 Euro. Wir erklären, wie Sie sich den Zuschuss holen.
Sparplan aufstocken lassen
Ob für die Altersvorsorge, ein Haus oder ein anderes Sparziel: Es geht um alle, die jeden Monat Geld zur Seite legen und ansparen. Wer noch keinen Sparplan hat, kann einen neuen anlegen und fördern lassen. Den Betrag kann man sich vom Arbeitgeber und vom Staat aufstocken lassen. Über die Jahre können so mehrere tausend Euro zusammenkommen, erklärt die Stiftung Warentest.
Arbeitgeber können die Sparrate mit „vermögenswirksamen Leistungen“ aufstocken. Der Staat mit der „Arbeitnehmer-Sparzulage“ – Leistungen mit Namen, die vermutlich viele Menschen erfolgreich abschrecken, die das Geld eigentlich bekommen würden. Der Staat zahlt die Sparzulage an Angestellte abhängig von ihrem zu versteuernden Einkommen. Die Leistungen vom Arbeitgeber sind dagegen tariflich, vertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt.
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Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat
Bis zu 122 Euro pro Jahr schießt der Staat maximal zu Sparprodukten zu. Was jetzt neu ist: Mehr Menschen können vom Zuschuss profitieren. 2024 wird die Verdienstgrenze auf 40 000 Euro angehoben, für Verheiratete entsprechend auf 80 000 Euro. Damit können deutlich mehr Menschen in den Genuss der Zulage kommen: Bislang lag die Grenze bei 17 900 Euro pro Jahr für Bausparzuschüsse und bei 20 000 Euro für die anderen Sparprodukte.
Die Sparzulage muss mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden und wird bei Bewilligung vom zuständigen Finanzamt festgesetzt. Ausgezahlt wird die Zulage allerdings selbst bei Bewilligung durch das Finanzamt nicht direkt.
Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Arbeitnehmer sollten sich bei ihrem Chef oder ihrer Chefin oder dem Betriebsrat danach erkundigen. Der Zuschuss wird vom Chef oder der Chefin direkt auf den Sparvertrag eingezahlt. Je nach Risikoneigung und Zielen gibt es verschiedene Varianten – zum Beispiel ein VL-Banksparplan oder ein VL-Fondssparplan, ein Bausparvertrag oder die laufende Baufinanzierung.
Das können neue oder bereits bestehende Verträge sein. Doch nicht jeder bestehende Sparplan ist geeignet: Voraussetzung ist, dass das Geld in ein Sparprodukt für vermögenswirksame Leistungen oder einen Bausparvertrag fließt. Deshalb ist es oft ratsam, einen neuen Vertrag abzuschließen.
Was die Stiftung Warentest Verbrauchern rät
Die besten Renditechancen bieten Fondssparpläne. Stiftung Warentest empfiehlt ETFs auf Basis weltweiter Aktienindizes wie den MSCI World. Wem das zu unsicher ist, für den ist ein VL-Banksparplan mit sicheren, aber niedrigeren Zinsen die richtige Wahl. Auch ein Bausparvertrag mit vergleichsweise niedrigen Zinsen kann laut den Experten sinnvoll sein.
Die Höhe der VL ist entweder im Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt, sie kann auch im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Laut Verbrauchermagazin „Finanztip“ liegt dieser Zuschuss meist zwischen 6 und 40 Euro im Monat. Es gebe aber keine Obergrenze, betont „Finanztip“. Der Wert 40 Euro im Monat habe sich lediglich etabliert und werde daher oft für einen Höchstwert gehalten. Das wären 72 bis 480 Euro im Jahr.
Dauer und Auszahlung
Der Arbeitnehmer zahlt in der Regel sechs Jahre ein, dann ruht der Vertrag. Wer nicht auf Einzahlungen verzichten will, kann bereits nach sechs Jahren einen neuen VL-Vertrag abschließen. Bei einem Bausparvertrag dauert die Einzahlphase sieben Jahre. Danach können die Angestellten oder Auszubildenden über das Geld verfügen.
Das heißt nicht, dass sie es sich direkt auszahlen lassen müssen, betont Finanztip. Wer einen Fondssparplan gewählt hat, muss das Guthaben also nicht zu schlechten Börsenkursen abziehen, sondern kann es im Depot belassen, auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit. „Die Kursverläufe der Vergangenheit zeigen, dass sich die Börsenkurse meist wieder erholen“, so die Finanztip-Experten. (mit dpa)