VerkehrsrechtDürfen Autofahrer barfuß oder mit Badelatschen fahren?
Erfurt – 28 Grad, die Sonne lacht. Badesachen und Handtuch sind rasch im Auto verstaut. Baggersee, Freibad oder Strand warten schon. Aus Bequemlichkeit setzen sich manche Autofahrer an heißen Tagen mit Badelatschen oder gar barfuß hinters Steuer. Aber ist das eigentlich erlaubt?
Teilschuld bei falschem Schuhwerk
„Es gibt zwar kein generelles Verbot, barfuß oder mit Badelatschen Auto zu fahren“, sagt Unfallexperte Achmed Leser vom Tüv Thüringen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) mache auch keine speziellen Vorgaben in Bezug auf das Schuhwerk, „dennoch rate ich grundsätzlich davon ab“. Wer barfuß oder mit Badesandalen hinterm Steuer sitzt, könne möglicherweise in einer Gefahrensituation, etwa bei einer Notbremsung, von den Pedalen abrutschen.
Kommt es zum Unfall, droht dann eine Mitschuld. Auch wenn bei einer Verkehrskontrolle nicht zwingend ein Bußgeld verhängt wird, sieht Leser im Barfußfahren oder Fahren mit losen Schuhen einen klaren Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht beim Führen eines Kraftfahrzeugs. Das können Versicherungen im Schadenfall ähnlich sehen. Der gegnerische Versicherer könnte eine Teilschuld fordern und die eigene Versicherung sogar die Kasko-Leistungen verweigern.
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Keine High Heels hinterm Steuer
„Anstatt Badelatschen lieber mit leichten, aber fest verschließbaren Schuhen, die auch genügend Halt bieten, hinters Lenkrad steigen“, rät Leser. Ebenso denkbar ungeeignet fürs Autofahren sind High Heels. „Durch die gestreckte Fußhaltung kann die Fahrerin mit den hochhackigen Absätzen nicht genügend Druck vom Fußballen auf die Pedale übertragen. In einer Notbremssituation kann das fatale Auswirkungen haben“, erklärt Leser. Durch die zu kleinen Auflageflächen von Absatz und Laufsohle sei ein Wegrutschen oder Verhaken der Schuhe mit der Pedalerie vorprogrammiert. (dpa)