AboAbonnieren

Wichtig vor dem SommerurlaubWie lange darf das Auto auf demselben Parkplatz stehen?

Lesezeit 2 Minuten
Neuer Inhalt

Vorsichtshalber sollte während des Urlaubs jemand regelmäßig nach dem Auto sehen.

Köln – Wer sich nicht mit dem eigenen Auto auf den Weg in den Urlaub macht, lässt es zwangsläufig zu Hause. Für Garagenbesitzer ist das kein Problem, aber gerade in der Stadt sind die eher selten. Bleibt die Suche nach einem kostenlosen Parkplatz.

Doch selbst wenn der gefunden ist, droht manchmal Ungemach. Denn was nur den wenigsten bewusst ist: Steht ein Auto unbeaufsichtigt für längere Zeit an einer Stelle, kann es zu Problemen kommen.

Grundsätzlich darf ein zugelassenes Fahrzeug unbegrenzt lange auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden.

Trotzdem sollte sicherheitshalber dem Nachbarn oder einer Vertrauensperson der Schlüssel und die Papiere dagelassen werden. Außerdem sollte die beauftragte Person alle drei Tage nach dem Auto sehen.

Wird nämlich eine kurzfristige Halteverbotszone eingerichtet, etwa wegen eines Umzugs oder Bauarbeiten, gilt eine Frist von drei Tagen, in denen das Auto umgeparkt werden muss. Ansonsten droht das kostenpflichtige Abschleppen des Wagens.

Auto kann Gefahrenquelle sein

Aber auch weil von dem Fahrzeug selbst eine Gefahr ausgehen könnte, zum Beispiel durch austretendes Öl, sollte regelmäßig danach gesehen werden. Wird das Problem nicht umgehend behoben, übernehmen die Behörden und schicken eine Rechnung.

Das könnte Sie auch interessieren:

Natürlich muss auch die TÜV-Plakette aktuell sein. Um sicher zu gehen, dass das Auto während der Urlaubszeit nicht abgeschleppt wird, sollte auch geprüft werden wann die nächste Hauptuntersuchung fällig ist.

Abgekoppelten Wohnwagen droht Bußgeld

Übrigens dürfen Wohnwagen, wenn sie vom Zugfahrzeug abgekoppelt sind, nicht länger als zwei Wochen an derselben Stelle parken. Sonst wird ein Bußgeld fällig. Bei Wohnmobilen verhält es sich aber wie bei PKW. Sind sie korrekt angemeldet, dürfen sie unbegrenzt abgestellt werden.