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Kennen Sie alle?Fünf Situationen, in denen Autofahrer blinken müssen

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Der Blinker ist im Straßenverkehr ein wichtiges Kommunikationsmittel. 

Jeder Autofahrer kennt den Blinker, aber viele setzen ihn nicht richtig ein. Mögliche Gründe dafür sind aus Sicht des ADAC Nordrhein Bequemlichkeit und Unwissenheit. Beides kann im Zweifel sehr ins Geld gehen.

Denn wer den Blinker nicht wie vorgeschrieben benutzt, dem droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Es kann aber schnell auch um einiges teurer werden, wenn aus falschem Blinkverhalten ein Unfall entsteht. Meist treffe denjenigen die Hauptschuld, der falsch oder gar nicht geblinkt hat. Wer im Ausland fährt, sollte sich vorher mit den Regeln im jeweiligen Land vertraut machen, empfiehlt der ADAC Nordrhein. Doch wie wird in Deutschland richtig geblinkt?

Eine Übersicht über die fünf wichtigsten Regeln:

Abknickende Vorfahrtsstraßen

Hier muss immer dann geblinkt werden, wenn man der Vorfahrtsstraße folgt oder von ihr abbiegt. Wer die Straße dagegen geradeaus verlässt, darf nicht blinken.

Rechts ranfahren

Wer auf den Seitenstreifen zum Anhalten oder Parken fährt, muss dies ebenfalls per Blinker anzeigen.

Links- und Rechtsabbiegerspuren

Hier muss der Blinker schon vor dem Einordnen bis zum tatsächlichen Abbiegen eingeschaltet sein. Auch beim Warten auf das Abbiegen vor roten Ampeln sollte bereits während des Heranfahrens und nicht erst beim Anfahren geblinkt werden.

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Überholen

Sowohl beim Ausscheren als auch beim Wiedereinordnen ist der Blinker zu setzen. Das gilt auch für das Umfahren eines stehenden Fahrzeugs oder eines Hindernisses auf der Fahrbahn. Vor allem auf Autobahnen ist das Blinken beim Überholen wichtig. Das gilt beim Spurwechsel sowie beim Einfahren und Verlassen der Autobahn.

Kreisverkehr

Auch hier spielt das Blinken eine wichtige Rolle. Stehen vor einem Kreisverkehr die Schilder „Vorfahrt gewähren“ und „Kreisverkehr“, so haben die Fahrzeuge im Kreisverkehr Vorfahrt. Beim Einfahren in den Kreisverkehr dürfen Autofahrer nicht blinken, beim Verlassen ist das hingegen Pflicht. Stehen vor dem Kreisverkehr dagegen keine Verkehrsschilder, gilt die Regel „rechts vor links“. (dpa/tmn)