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Rettungsgasse, BlitzerappsNicht nur für Autofahrer – was sich 2020 im Verkehr ändert

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Wer keine Rettungsgasse bildet oder sich sogar an das Rettungsfahrzeug hängt, muss künftig mit einem höheren Bußgeld rechnen (Symbolbild). 

Köln – Mit dem neuen Jahr kommen neue Regeln für alle Verkehrsteilnehmer – vor allem Radfahrer sollen durch Änderungen besser geschützt werden und mehr Rechte bekommen. Autofahrer hingegen müssen damit rechnen, höhere Strafen zu zahlen, wenn sie beispielsweise keine Rettungsgasse bilden.

Die Bundesregierung hat den Plänen von Verkehrsminister Andreas Scheuer bereits im November zugestimmt. Ein Überblick:

Mehr Sicherheit für Radfahrer

Diese neue Vorschrift soll Radfahrer im Straßenverkehr besser schützen: Wer mit dem Auto einen Radfahrer überholt, muss außerorts mindestens zwei Meter und innerorts 1,50 Meter Abstand halten. Bisher muss nach der Straßenverkehrsordnung lediglich ein „ausreichende Seitenabstand“ eingehalten werden.

Fahrradzonen

Analog zu den Tempo 30-Zonen sollen die neuen Fahrradzonen funktionieren: In diesen Bereichen dürfen nur Radfahrer unterwegs sein, sie dürfen dort maximal 30 Kilometer pro Stunde fahren.

Neue Schilder für Rad- und Autofahrer

Im Januar wird es auch neue Straßenschilder geben: Ein „Überholverbot von Zweirädern“ soll laut ADAC beispielsweise an besonders engen Stellen aufgestellt werden.

Für Radfahrer gibt es ein eigenes Grünpfeilschild. Außerdem gelten die bestehenden Grünpfeile an Ampeln auch für Radfahrer, wenn sie von einem Radstreifen oder Radweg rechts abbiegen wollen.

Höhere Bußgelder

Autofahrer müssen sich auf deutlich höhere Bußgelder einstellen: Wer keine Rettungsgasse bildet, muss aktuell 200 Euro zahlen und bekommt zwei Punkte in das Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Wer keinen Platz für Rettungsfahrzeuge macht, muss künftig mindestens 240 Euro zahlen, bekommt zwei Punkte und darf einen Monat lang nicht fahren. Treffen soll dies vor allem Fahrer, die einfach durch die Rettungsgasse fahren oder einem Rettungsfahrzeug hinterher fahren.

Wer in zweiter Reihe hält, muss bisher mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Nach der neuen Straßenverkehrsordnung sind es zukünftig 55 Euro, wer einen Radfahrer behindert muss mit 80 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Auch wer auf einem Geh- oder Radweg parkt, muss mit 55 Euro Bußgeld rechnen. Parkt das Auto auf dem Radweg und behindert einen Radfahrer, sind 70 Euro fällig und ein Punkt in Flensburg.

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Parkverbot an Kreuzungen

Verläuft ein Radweg entlang der Straße, müssen Autofahrer künftig mehr Abstand vor Kreuzungen oder Einmündungen beachten, wenn sie ihr Auto abstellen möchten. Diese Vorschrift gilt, wenn der Radweg durch ein Schild gekennzeichnet ist.

Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge und Lastenräder

Wer mit einem Carsharing-Auto unterwegs ist, soll es künftig leichter haben, das Fahrzeug abzustellen: Es gibt ein neues Symbol für bevorrechtigtes Parken und einen Ausweis für die Carsharing-Autos. Auch für Lastenräder gibt es zukünftig ein eigenes Parksymbol.

Blitzerapps werden verboten

Viele Autofahrer lassen sich durch ihr Navigationssystem oder mit einer App auf dem Smartphone vor Blitzern warnen. Wird ein Autofahrer bei der Nutzung einer App erwischt, die ihn auf Blitzer aufmerksam macht, muss er mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. (rha)