Flüge, Steuern, KassenbonsWas sich ab 2020 für Verbraucher ändert
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Halle/Köln – Neues Jahr, neue Gesetze: Zum 1. Januar 2020 wird zum Beispiel der Steuer-Grundfreibetrag angehoben und auch in Sachen Wohngeld, Umweltschutz und Arbeitslosengeld gibt es Veränderungen, die viele freuen dürften. Auf diese Dinge können Verbraucher sich für 2020 einstellen:
Stromkosten
Für das Jahr 2020 wurde die EEG-Umlage auf 6,756 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) erhöht. Ob Stromkunden dadurch künftig mehr zahlen müssen, hängt von der Preispolitik des Stromanbieters ab. Gibt er den Aufschlag unverändert an seine Kunden weiter, zahlt ein Ein-Personen-Haushalt mit einem Stromverbrauch von 1.500 kWh beispielsweise 6,27 Euro mehr im Jahr. Eine Familie mit einem Verbrauch von 4.000 kWh hätte Mehrkosten von 16,71 Euro im Jahr.
Post
Beim Porto ändern sich die Preise für Sendungen ins Ausland: Ein Standardbrief ins Ausland kostet im kommenden Jahr 1,10 Euro statt 90 Cent, eine Postkarte 95 statt 90 Cent und ein Kompaktbrief bis 50 Gramm kostet dann 1,70 Euro statt wie bisher 1,50 Euro. Neuerungen gibt es außerdem bei Bücher- und Warensendungen. Standardbriefe im Inland kosten aber weiterhin 80 Cent.
Als ein Teil des Klimapakets wurde beschlossen, die Steuer auf Flugtickets um einen Aufschlag für den Klimaschutz zu erhöhen. Wie viel teurer Fliegen für Verbraucher wird, hängt davon ab, inwieweit die Fluglinien die Steuererhöhung an ihre Kunden weitergeben. Gesetzlich verpflichtet sind sie dazu nicht und der Preiskampf unter Fluglinien ist hart. Ab 1. April 2020 gelten folgende Steuersätze: für alle Inlandsflüge und Flüge bis 2.500 Kilometer 13,03 Euro statt wie bisher 7,50 Euro, für Flüge bis 6.000 Kilometer 33,01 Euro statt 23,43 Euro und für Langstrecken darüber hinaus 59,43 Euro, etwa 18 Euro mehr.
Mindestlohn
Im neuen Jahr wird der Mindestlohn ab dem 1. Januar von 9,19 Euro auf 9,35 Euro angehoben. Hierdurch sollen vor allem Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen unterstützt werden. Generell darf jedoch ab 2020 in keiner Branche weniger gezahlt werden, als es der gesetzliche Mindestlohn vorsieht – für wen weiterhin kein Mindestlohn gilt, können Sie hier nachlesen.
Sozialhilfe und Arbeitslosengeld
Auch Empfänger von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II sollen ab Januar mehr Geld bekommen. Die Sätze werden um 1,88 Prozent angehoben.
Wohngeld
2020 bringt auch Empfänger des Wohngelds eine Leistungserhöhung. Von der Wohngeldreform 2020 sollen circa 660.000 Haushalte profitieren, die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen. Hierbei sollen vor allem Rentner und Familien in teuren Städten entlastet werden.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag steigt ab Januar auf 185 Euro im Monat, zudem fallen die oberen Einkommensgrenzen weg. Mit dem Zuschlag sollen einkommensschwache Familien unterstützt werden.
Bereits Anfang 2019 wurde der Steuer-Grundfreibetrag angehoben, im kommenden Jahr steigt er nochmal: Liegt das jährliche Einkommen unter diesem Grenzwert, muss es nicht versteuert werden. Im kommenden Jahr steigt der Freibetrag von 9168 Euro auf 9408 Euro. Auch sonst gibt es bei der Steuer einige Änderungen, hier ein paar Beispiele.
Reichensteuer
Die Spitzenverdiener müssen seit 2007 einen Steuerzuschlag von 3 Prozentpunkten abgeben. 2020 werden erneut die Einkommensgrenzen angehoben: Im kommenden Jahr betrifft die sogenannte Reichensteuer alle Spitzenverdiener mit einem zu versteuernden Einkommen von 270.501 Euro oder mehr bei Ledigen und 541.001 Euro oder mehr bei verheirateten Paaren.
Reisekosten
Auch die Verpflegungspauschalen für Berufstätige werden angehoben: Ab dem 1. Januar beträgt die Pauschale 28 statt wie bislang 24 Euro bei ganztägiger Abwesenheit und 14 statt 12 Euro bei mindestens achtstündiger Abwesenheit. Bei mehrtägigen Dienstreisen werden für den An- und den Abreisetag jeweils 14 Euro veranschlagt. Arbeitnehmer können diese Beträge beim Arbeitgeber geltend machen, der sie als Werbungskosten von der Steuer absetzen kann.
Kassenbons
2020 kommt außerdem eine Änderung auf alle Verbraucher zu, die äußerst umstritten ist: In Deutschland wird die Kassenbon-Pflicht eingeführt. Sie ist Teil der Kassensicherungsverordnung, die Steuerbetrug an der Ladenkasse verhindern soll. Der Einzelhandel muss dadurch mit deutlichen Mehrausgaben rechnen – ursprünglich sollten alle Kassen bis zum Jahresbeginn 2020 die neuen Vorschriften erfüllen, das Finanzministerium räumte nun jedoch Zeit bis Ende September 2020 ein. Warum Kassenbons gesundheitlich bedenklich sind, können Sie hier nachlesen.
Bahntickets
Um den Öffentlichen Fernverkehr attraktiver zu machen, sollen die Preise für Bahntickets im Fernverkehr sinken. Die Bundesregierung hatte dies in ihrem Klimapaket festgehalten, das eine Mehrwertsteuerreform enthielt. Hierdurch reduziert sich der Mehrwertsteuersatz auf Bahntickets von 19 Prozent auf 7 Prozent. Tickets der Deutschen Bahn gibt es dadurch ab 2020 bereits ab 13,40 Euro. Auch Flixtrain und ÖBB wollen den Steuervorteil an ihre Fahrgäste weitergeben.
Soldaten in Uniform fahren ab dem neuen Jahr kostenlos Bahn – ob sie nun dienstlich unterwegs sind oder privat. Das gilt sowohl für Verbindungen im Regionalverkehr als auch für den Fernverkehr, jeweils in der zweiten Klasse.
Hygieneartikel
2020 bringt außerdem eine lang ersehnte Änderung: Hygieneartikel wie Tampons und Co. sollen günstiger werden. Das wird durch eine Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent erreicht –Befürworter der Steuerermäßigung argumentierten schon länger damit, dass wichtige Güter des täglichen Bedarfs eigentlich mit dem reduzierten Satz von sieben Prozent besteuert werden sollten.
Bafög
Ebenfalls an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden die Fördersätze und die Freibeträge beim Bafög. Schüler und Studenten können zum kommenden Wintersemester ab dem 1. Oktober 2020 maximal mit 861 Euro Bafög im Monat rechnen. Bislang lag der Förderhöchstsatz bei 853 Euro.
Auch die Einkommensfreibeträge für Eltern, Ehegatten oder den Bafög-Empfänger selbst werden angehoben: Sind seine Eltern verheiratet, kann ein Studierender 2020 beispielsweise nur Förderung beziehen, wenn seine Eltern zusammen weniger als 1.890 Euro Nettoeinkommen im Monat verdienen. Der Bafög-Empfänger selbst darf ab dem kommenden Jahr 8.200 Euro statt wie bislang 7.500 Euro an Erspartem haben.
Auszubildende
Für Auszubildende wird ab 2020 eine Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr von 515 Euro angesetzt. Auch in den weiteren Ausbildungsjahren soll die Vergütung steigen. Analog zum Bafög steigt auch die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für Auszubildende: Ab dem 1. August, können sie maximal 723 Euro monatlich an Unterstützung bekommen. Bis dahin liegt der Förderhöchstsatz bei 716 Euro.
Wer eine Ausbildung in einer Einrichtung der beruflichen Eingliederung oder in einer Behindertenwerkstatt macht, kann mit Ausbildungsgeld (Abg) gefördert werden. Auch hier steigen die Bedarfssätze: Der Grundbetrag liegt künftig bei mindestens 89 statt bei 80 Euro im Monat.
CO2 bei Neuwagen
Ab 2020 gilt: Fahrzeuge, die in der Europäischen Union neu zugelassen werden, dürfen den durchschnittlichen Höchstwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer nicht mehr überschreiten.
Dieser durchschnittliche Grenzwert gilt jedoch für die gesamte Produktion eines Autoherstellers – das bedeutet, dass Hersteller auch Modelle verkaufen dürfen, die einen höheren Ausstoß haben – wenn dafür andere Modelle unter dem Grenzwert liegen und den höheren CO2-Wert so wieder ausgleichen.
E-Autos
Der Kauf von E-Autos soll weiterhin gefördert werden, die Kaufprämie wurde bis 2025 verlängert.
Bußgelder und ADAC
Auf Autofahrer kommen 2020 einige unangenehme Veränderungen zu: Zum einen werden die Bußgelder für Verkehrsverstöße im kommenden Jahr deutlich angehoben. Wer beispielsweise widerrechtlich auf einem Gehweg parkt, zahlte bisher 20 Euro Bußgeld – ab Januar werden dafür jedoch 55 Euro fällig.
Außerdem müssen ADAC-Mitglieder im kommenden Jahr für ihre Beiträge tiefer in die Tasche greifen. Der Basistarif von 49 Euro wird auf 54 Euro pro Jahr angehoben. (red)