Selbstständige, Familien, MieterWer bekommt jetzt Geld vom Staat – und wie?
Köln – Das Coronavirus gefährdet nicht nur unsere Gesundheit, für einige Menschen bedeutet die Krise auch den Verlust ihrer Arbeitsstelle, das Bangen um die eigene Existenz. Um den Menschen finanziell unter die Arme zu greifen, hat die Bundesregierung Hilfspakete für Selbstständige, Unternehmen, Mieter und Familien auf den Weg gebracht. Mit dem beschlossenen Nachtragshaushalt von 156 Milliarden Euro soll die Folgen der Pandemie abgemildert werden.
Welche Hilfen es für Verbraucher gibt, wenn das Geld knapp wird – ein Überblick:
Grundversorgung mit Strom, Gas, Wasser, Telefon und Internet
Wer wegen des Ausfalls von Einnahmen die laufenden Kosten für Strom, Wasser, Gas, Telefon oder Internet aufgrund der Corona-Krise nicht zahlen kann, soll nicht von dieser Versorgung abgeschnitten werden. Verbraucher können die Zahlungen bis zum 30. Juni 2020 aussetzten. Diese Regelung gilt für Verträge, die vor dem 8. März abgeschlossen wurden. Wer die Zahlungen aussetzen will, muss bei den Anbietern nachweisen, dass er durch die Corona-Pandemie in Zahlungsnot gekommen ist.
Die Verbraucherzentrale NRW rät dazu mit den Anbietern und/oder den Energieversorgern Kontakt aufzunehmen und zu besprechen, ob noch ein Teil der Beiträge gezahlt werden kann, oder die ganze Summe momentan nicht. Die Verbraucherzentrale NRW bietet einen Musterbrief für Verbraucher an. Wichtig für Verbraucher zu wissen: Die Beiträge werden nur gestundet. Heißt, die Beiträge müssen nach dem 30. Juni nachgezahlt werden. Die Verbraucherschützer empfehlen deshalb, mit dem Anbieter oder dem Versorger direkt eine Ratenzahlung zu vereinbaren.
Hilfe für Familien
Haben Eltern nur ein geringes Einkommen, können sie den sogenannten Kinderzuschlag (KiZ) beantragen – maximal 185 Euro pro Monat, die zusätzlich zum Kindergeld gezahlt werden. Eltern mussten bisher für diesen Zuschuss ihr Einkommen der letzten sechs Monate offenlegen, ab April muss nur noch das Einkommen aus dem letzten Monat nachgewiesen werden. Laut dem Bundesfamilienministerium gilt diese Regelung bis zum 30. September 2020. Der KiZ kann online hier bei der Arbeitsagentur beantragt werden.
Kündigungsschutz für Mieter
Was, wenn man die Miete nicht mehr zahlen kann? Die Bundesregierung will Bürger, die durch die Pandemie einen Einkommensausfall haben, mit einer Änderung im Mietrecht vor Kündigungen wegen Zahlungsverzug- oder Ausfällen schützen. So heißt es beim Verbraucherschutzministerium, dass Vermieter ihren Mietern (von Wohn- und Gewerbeimmobilien) ab dem 1. April 2020 nicht kündigen dürfen, wenn Zahlungsrückstände auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind.
Die Verbraucherzentrale NRW rät allerdings davon ab, die komplette Miete nicht zu zahlen, weil die Mietrückstände zusätzlich zur vollen Miete an den Vermieter bis Juni 2022 zurückgezahlt werden müssen. Wer kann, sollte zumindest einen Teil der Miete noch weiter zahlen und sich mit dem Vermieter auf eine Nachzahlung in Raten einigen.
Schnellere Hilfe durch Hartz IV
Wer durch die Corona-Pandemie auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, soll es leichter haben, Hartz IV zu beantragen. Damit Antragsteller die Hilfe schneller und unbürokratischer bekommen, fällt die Prüfung des Vermögens und der Höhe der Mietkosten weg. Das gilt für die nächsten sechs Monate.
Kreditzahlungen aufschieben
Wer sich Zins und Tilgung bei einem Raten- oder Immobilienkredit nicht mehr leisten kann, erhält einen Zahlungsaufschub von mindestens drei Monaten. Das gilt für Verträge, die vor dem 15. März abgeschlossen wurden. Verbraucher müssen der Bank nachweisen, dass sie die Raten wegen der Corona-Krise nicht mehr zahlen können. Der Kredit werde dann nach hinten verschoben, heißt es bei der Verbraucherzentrale NRW.
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Versicherungsbeiträge aussetzen
Auch bei Versicherungen können Verbraucher Zahlungen aussetzen – allerdings nur bei Pflichtversicherungen, die vor dem 8. März abgeschlossen wurden. Das ist zum Beispiel eine Kfz-Haftpflicht-, eine Krankenvoll- oder eine Pflegeversicherung. Bei einer Lebens- oder Hausratsversicherung gelte das Gesetz nicht, die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, in solchen Fällen den Versicherer nach einer Stundung zu fragen.
Hilfe für kleine Firmen
Solo-Selbständige, Kulturschaffende und Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern sollen von der Regierung schnell Hilfe bekommen – insgesamt 50 Milliarden Euro schwer ist das Hilfspaket. Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern können eine Hilfe von 9000 Euro erhalten, Betriebe mit zehn Beschäftigten erhalten 15.000 Euro. Selbstständige können die Hilfen beantragen, wenn sie wegen der Corona-Krise in finanzieller Not geraten sind, ein Betrieb darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gesteckt haben.
Die Direkthilfen sind auf drei Monate ausgelegt und es handelt sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden. Die Bundesländer haben zum Teil eigene Programme, deshalb sollten sich Selbstständige bei ihrer Kommune oder der Landesregierung informieren. Das Bundeswirtschaftsministerium listet in einer Datenbank Förderprogramme der Bundesländer auf. (rha)