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Miete, Mindestlohn, FlugticketsWas sich im April für Verbraucher ändert

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Um das Klima zu schützen, hat die Bundesregierung die Luftverkehrssteuer zum 1. April erhöht.

Köln – Die Corona-Krise bestimmt dieser Tage den Alltag der Menschen in Deutschland. Doch im April treten auch Gesetze und Regelungen in Kraft – die mit der Pandemie nichts zu tun haben. Es gibt unter anderem Änderungen bei der Rückzahlung von Bafög und der Luftverkehrssteuer. Doch bedingt durch die Covid-19-Krise gibt es für Verbraucher nun auch zwei weitere Neuerungen, die das Mietrecht und die Beantragung von Hartz IV betreffen. Ein Überblick:

Kündigungsschutz für Mieter

Für Selbstständige brechen Aufträge weg, viele Einzelhändler müssen ihre Geschäfte wegen der Corona-Krise geschlossen halten. Für viele Menschen kann es wegen dem Ausfall von Einnahmen derzeit schwierig sein, ihre Miete für Wohnung oder Geschäftsräume zu bezahlen. Die Bundesregierung will Bürger, die durch die Pandemie einen Einkommensausfall haben, mit einer Änderung im Mietrecht vor Kündigungen wegen Zahlungsverzug- oder Ausfällen schützen. So heißt es beim Verbraucherschutzministerium, dass Vermieter ihren Mietern (von Wohn- und Gewerbeimmobilien) ab dem 1. April 2020 nicht kündigen dürfen, wenn Zahlungsrückstände auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind.

Schnellere Hartz-IV-Beantragung

Die Prüfungen von Hartz-IV-Anträgen soll beschleunigt werden. Wer durch die Corona-Krise auf Unterstützung des Staates angewiesen ist, soll diese ab dem 1. April schneller und unbürokratischer bekommen. Arbeitsminister Hubertus Heil sagte gegenüber der „Bild am Sonntag“, dass die Vermögensprüfung wegfalle und auch jeder in seiner Wohnung wohnen bleiben könne. Dies gelte für die nächsten sechs Monate. Normalerweise werden bei der Beantragung von Hartz IV das Vermögen und die Höhe der Miete eines Antragsstellers geprüft.

Höhere Steuern auf Flugtickets

Um den Klimaschutz voranzutreiben, hat die Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 eine höhere Luftverkehrssteuer beschlossen. Für Verbraucher soll durch höhere Ticketpreise die Reise mit dem Flugzeug unattraktiver werden. Die Steuererhöhungen bedeuten konkret: Die Luftverkehrssteuer steigt für innereuropäische Flüge von 5,53 Euro auf 13,03 Euro. Für Flüge mit einer Distanz bis 6.000 Kilometern steigt sie von 9,58 Euro auf 33.01 Euro. Für Fernflüge fallen künftig 59,43 Euro an, das sind laut der Webseite der Bundesregierung 17,25 Euro mehr als zuvor.

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Rückzahlung von BAföG

Wer sein Studium mit Hilfe von BAföG finanziert hat, muss sich ab dem 1. April auf höhere Rückzahlungsraten einstellen. Die monatliche Rückzahlungsrate steigt von 105 Euro auf 130 Euro. 10.010 Euro ist ab dem 1. April die maximale Rückzahlungssumme, vorher lag sie bei 10.000 Euro. Nach der neuen Regelung muss das BAföG-Darlehen innerhalb von 77 Monaten einkommensabhänig zurückgezahlt werden. Wer aufgrund seines niedrigen Einkommens innerhalb dieser Zeit nicht abbezahlen konnte, ist schuldenfrei auch, wenn er die 10.010 Euro noch nicht zurückgezahlt hat.

Mindestlohn im Baugewerbe steigt

Zum 1. April steigt der Mindestlohn im Baugewerbe. Für Hilfsarbeiter (Lohngruppe 1) steigt der Stundenlohn bundesweit von 12,20 Euro auf 12,55 Euro.

Der Mindestlohn für Facharbeiter (Lohngruppe 2) steigt im Westen von 15,20 Euro auf 15,40 Euro, in Berlin von 15,05 Euro auf 15,25 Euro. (rha)