Die Infektionszahlen steigen und steigen. Und damit rücken auch diese Fragen näher: Was mache ich, wenn ich einen positiven Schnelltest habe? Wenn jemand in meinem Umfeld positiv auf das Corona-Virus getestet wird? Was darf ich in einer Quarantäne eigentlich tun und was nicht? Wir geben einen Überblick.
Begriffswirrwarr: Was ist der Unterschied zwischen Quarantäne und Isolation?
Das Robert-Koch-Institut (RKI) verwendet den Begriff Isolation ursprünglich nur, wenn es sich um Menschen handelt, die an Corona erkrankt sind und das Virus weitergeben könnten. Je nach Schwere der Erkrankung erfolgt die Isolierung zu Hause oder im Krankenhaus. Angeordnet und überprüft wird die Isolation vom zuständigen Gesundheitsamt – diese Regelung gilt bundesweit.Unter Quarantäne versteht das RKI die sofortige, strikte und zeitlich befristete Isolation von Menschen, von denen ein hohes Risiko ausgeht, dass sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben.
Mein Schnelltest oder PCR-Test ist positiv. Was muss ich jetzt tun?
Wenn Sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sollten Sie sich umgehend in Quarantäne begeben. Da bei Schnelltests auch falsch-positive Ergebnisse möglich sind, müssen Sie möglichst noch am selben Tag einen PCR-Test machen, um das Ergebnis zu bestätigen. Melden Sie sich dafür bei ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin oder bei einer Teststelle und informieren diese unbedingt über das positive Testergebnis. Auf dem Weg zum PCR-Test sollten Sie nach Möglichkeit jeden Kontakt vermeiden, die Öffentlichen Verkehrsmittel sind also tabu. Nach dem PCR-Test müssen Sie sich wieder in Quarantäne begeben, bis das Ergebnis vorliegt. Bei negativem Ergebnis können Sie sich wieder frei bewegen, bei positivem Ergebnis müssen Sie in Quarantäne bleiben. Das zuständige Gesundheitsamt informiert Sie über das weitere Vorgehen.
Ich habe Erkältungssymptome, muss ich in Quarantäne?
Wenn Sie an Symptomen wie Husten, Fieber, Schnupfen, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Kurzatmigkeit oder allgemeine Schwäche leiden, kann das auf eine Infektion mit dem Coronavirus hinweisen. Sie sollten sich bei Ihrer Arztpraxis oder beim ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 melden. Diese werden Sie über das weitere Vorgehen informieren.
Wann gelte ich als enge Kontaktperson und muss in Quarantäne?
Neben Personen, die selbst positiv auf das Virus getestet wurden, müssen auch Kontaktpersonen unter Umständen in Quarantäne. Wer mehr als 10 Minuten ohne Maske weniger als 1,5 Meter Abstand zu einem Infizierten hatte, ohne Maske oder Abstand mit einem Infizierten gesprochen hat, angeniest, angehustet oder geküsst wurde oder sich mehr als 10 Minuten mit einem Infizierten in einem schlecht durchlüfteten Raum aufgehalten hat, gilt als Kontaktperson und muss sich in Quarantäne begeben. Die Kontaktperson sollte sich umgehend beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Es gibt jedoch Ausnahmeregeln. So müssen zum Beispiel geboosterte Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne.
Wie lange muss ich in Quarantäne?
Bei einer Infektion mit dem Coronavirus endet die Quarantäne normalerweise nach 10 Tagen ab dem ersten positiven Test. Vorausgesetzt die Person ist symptomfrei und erhält am letzten Tag der Quarantäne ein negatives Schnelltestergebnis. Ansonsten verlängert sich die Quarantäne. Die Quarantäne kann mit einem negativen Test (Schnelltest oder PCR-Test) aber auch auf sieben Tage verkürzt werden, wenn der oder die Infizierte seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist.
Bei asymptomatischen Kontaktpersonen endet die Quarantäne im Regelfall zehn Tage nach dem ersten positiven Test des Kontakts. Die Quarantäne kann aber auch hier auf sieben Tage verkürzt werden.
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Ich bin in Quarantäne, entweder als Kontaktperson oder als Infizierter. Was darf ich jetzt und was nicht?
Darf ich mit dem Hund Gassi gehen?
Nein. Das ist unter keinen Umständen erlaubt. Hier müssen Sie, wie auch beim Einkaufen, Freunde, Familie oder Bekannte um Hilfe bitten. Wenn Sie niemanden haben, der Ihnen helfen kann, fragen Sie beim zuständigen Gesundheitsamt nach. Unterstützung bieten zum Beispiel die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk oder Ehrenamtliche. Auch über diverse Facebook-Gruppen wird solche Hilfe teilweise freiwillig und kostenlos angeboten.
Darf ich mir Essen liefern lassen und wenn ja, wie bezahle ich den Lieferanten?
Grundsätzlich sollen in der Quarantäne jegliche Kontakte vermieden werden. Also auch die Essens-Übergabe vom Lieferanten. Trotzdem ist es natürlich möglich, Essen zu bestellen. Im Vorfeld kann mit dem Lieferdienst, egal ob Imbiss oder Supermarkt-Lieferant, abgesprochen werden, dass das Essen vor der Haus- bzw. Wohnungstür abgestellt wird. Die Bezahlung sollte nach Möglichkeit digital ablaufen, also zum Beispiel über Überweisung, Kreditkarte oder PayPal. Wenn das absolut nicht möglich ist, sollte eine Absprache mit dem Lieferanten getroffen werden. Es wäre zum Beispiel möglich, das Geld kurz vor Lieferung in einem Umschlag an der Tür zu hinterlegen.
Darf ich zum Briefkasten gehen?
Jein. Das hängt davon ab, wie der Briefkasten zugänglich ist. Wenn Sie zum Beispiel in einem Haus mit mehreren Wohnungen leben, wäre der Gang zum Briefkasten eine potenzielle Gefahr für andere Personen und nicht erlaubt. Sie könnten stattdessen zum Beispiel einer Person, die für Sie einkauft, den Briefkastenschlüssel überlassen und sich Post dann gemeinsam mit den Einkäufen vor die Wohnungstür legen lassen. Wenn Sie in einem eigenen Haus wohnen, dürfen Sie zum Beispiel auch in den Garten gehen, wenn dieser nur für Ihren Haushalt zugänglich ist. Damit wäre auch ein Gang zum Briefkasten möglich.
Darf ich zum Mülleimer im Hof gehen?
Hier gilt im Grunde das gleiche wie beim Briefkasten.
Wie kann ich ein Paket vom Postboten entgegennehmen?
Postboten können die Pakete auch vor der Haus- oder Wohnungstür abstellen. Zu Pandemiebeginn war das bei vielen Paketlieferanten ohnehin Standard. Bei Bestellung kann ein entsprechender Hinweis hinterlassen werden. Falls das nicht möglich ist, könnte man auch kurz vor Zustellung einen Hinweiszettel an die Tür heften. Problematisch ist das Post-Ident-Verfahren. Zur Vermeidung von Kontakten empfehlen Händler oft alternativ das Video-Ident-Verfahren, bei dem über einen Videochat die Identität überprüft wird.
Muss ich den Paketboten über meine Quarantäne informieren? Wenn ja, wie?
Jein. Es ist empfehlenswert den Paketboten über einen Hinweis direkt bei Hermes, DHL und Co. zu informieren, dass das Paket vor die Tür gelegt werden soll. Online kann nicht nur die Sendung nachverfolgt, sondern auch ein Ablageort eingegeben werden. Alternativ kann auch der besagte Zettel an der Tür aushelfen. Wird der Paketbote in keiner Weise informiert, kann es sein, dass er oder sie das Paket wieder mitnimmt anstatt es abzustellen, weil keine Tür geöffnet wird. Dann würde die Sendung bei der nächsten Annahmestelle landen. Dort dürfen Sie es, solange Sie in Quarantäne sind, unter keinen Umständen abholen. Sie müssen eine Vollmacht ausfüllen und diese ohne direkten Kontakt jemandem übergeben, der das Paket für Sie abholen kann.
Darf man Handwerker reinlassen, die dringend etwas machen müssen?
Jein. Arbeiten, die nicht zwingend notwendig sind, müssen verschoben werden. Wenn es sich um Notfälle handelt, sieht es selbstverständlich anders aus. Das könnte zum Beispiel ein Heizungsausfall mitten im Winter oder ein Rohrbruch sein. In diesen Fällen sollte das örtliche Gesundheitsamt kontaktiert und das weitere Vorgehen abgestimmt werden.
Darf ein Kind, das in Quarantäne ist, vor dem Haus Roller fahren, wenn kein anderer da ist?
Nein. Auch wenn niemand anderes da ist, wenn es spät ist, oder der Wald um die Ecke noch so verlassen ist. Die Quarantäne darf nicht verlassen werden. Ein Verstoß wird in der Regel mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet. Wer einen eigenen Balkon, eine Terrasse oder einen Garten hat, der nur vom eigenen Haushalt genutzt wird, kann diese Orte aber nutzen.
Mein Kind oder eine andere Person aus meinem Haushalt ist in Quarantäne. Wie muss ich mich verhalten?
Wenn eine Person aus dem eigenen Haushalt positiv getestet wird, gilt meist für den gesamten Haushalt Quarantäne. Ausgenommen davon sind vollständig geimpfte und genesene Personen. Letztlich entscheidet hier das Gesundheitsamt. Grundsätzlich sollte zu der infizierten oder als Kontaktperson identifizierten Person jeder direkte Kontakt vermieden werden. Das heißt, die quarantänepflichtige Person sollte sich nach Möglichkeit in einem abgesonderten Raum aufhalten. Küche, Badezimmer und andere Räume sollten nach Absprache getrennt genutzt werden. Flächen sollten desinfiziert und es sollte möglichst viel gelüftet werden. Insbesondere bei Kindern sind diese Regeln natürlich kaum einzuhalten. Hier sollte einfach so gut wie möglich aufgepasst werden.