Leitzinsanhebung am 21. JuliGibt es jetzt wieder mehr Zinsen auf gespartes Geld?
Köln – Am 21. Juli will die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins auf 0,25 Prozent anheben. Banken können sich also nicht mehr zum Nulltarif Geld bei der EZB leihen. „Die Einlagen privater Kundinnen und Kunden werden daher wieder interessanter“, sagt Philipp Rehberg von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wie und wo wirkt sich die Leitzinsanhebung also für Verbraucherinnen und Verbraucher aus?
Wer glaubt, dass jetzt kurzfristig die Verzinsung auf Tages- oder Festgeld ansteigt, der dürfte wohl enttäuscht werden. Denn laut Duygu Damar vom Institut für Finanzdienstleistung (iff) hängt diese nicht vom Leitzins ab.
„Für die Sparkonten ist vielmehr der Referenzzinssatz für die EZB-Einlagefazilität von Relevanz“, sagt sie. Also dem Zinssatz, den Finanzinstitute entrichten müssen, wenn sie Einlagegelder ihrer Kunden bei der EZB parken. Und dieser bleibt vorerst unverändert bei -0,5 Prozent - für Einlagen zahlen Banken also weiterhin Negativzinsen.
Zinserhöhung für gespartes Geld wird schrittweise kommen
Die Erhöhung des Leitzinssatzes ist laut Damar aber ein Anfang. „Es zeigt, dass die EZB ihre Negativzinspolitik beenden möchte.“ Daher sei zu erwarten, dass in den kommenden Quartalen auch der Zinssatz für die Einlagefazilität erhöht wird. Solange das nicht passiert, würden Zinsen auf Einlagegelder noch nicht ansteigen.
Dass Banken einen zukünftigen positiven Referenzzinssatz auf EZB-Einlagen umgehend weitergeben, bezweifelt Damar. Im Einlagengeschäft hätten Banken seit Jahren keine Gewinne erwirtschaftet. Sie hätten dort vielmehr Verluste erlitten. „Daher wird die Zinserhöhung für gespartes Geld der Kundinnen und Kunden schrittweise kommen“, sagt Damar.
Doch selbst wenn einzelne Finanzinstitute die Zinsen im Einlagengeschäft vorzeitig im Zehntelbereich anhöben, wäre der Realzins bei aktuell fast acht Prozent Inflation noch immer deutlich negativ, der Kaufkraftverlust enorm.
Umgang mit Negativzinsen dürfte gelockert werden
Philipp Rehberg geht aber zumindest davon aus, dass Banken jetzt nach und nach ihren Umgang mit Strafzinsen auf hohe Guthaben lockern. Mehrere Finanzinstitute hätten bereits angekündigt, die Freibeträge für Verwahrentgelte deutlich zu erhöhen.
Duygu Damar schätzt, dass die Negativzinsen ab dem Moment, an dem die EZB-Einlagefazilität in den neutralen oder positiven Bereich klettert, komplett fallen. Denn viele Banken würden sich in den sogenannten Verwahrentgeltvereinbarungen, die sie mit ihren Kundinnen und Kunden getroffen haben, auf eben jene EZB-Negativzinsen berufen.
Im Kreditbereich werden die Zinsen weitergegeben
Anders als Sparzinsen dürften Kreditzinsen hingegen weiter ansteigen. „Steigende Marktzinsen werden hier meist direkt an Kundinnen und Kunden weitergegeben“, sagt Philipp Rehberg. Das betreffe Verbraucherinnen und Verbraucher sowohl bei Immobilien- und Dispositionskrediten als auch bei Konsumentendarlehen.
Der Verbraucherschützer empfiehlt, teure Kontoüberziehungskredite gut im Blick zu behalten und höchstens bei kurzfristigen finanziellen Engpässen zu nutzen. Langfristig sei ein normaler Verbraucherkredit meist sinnvoller.
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Bei auslaufenden Immobilienkrediten stellt sich für Betroffene jetzt die Frage, wie es nach dem Ende der Zinsbindung weitergeht. Hier könne allerdings niemand sicher voraussagen, wie sich die Bauzinsen mittel- und langfristig entwickeln, sagt Rehberg.
Ob ein Forward-Darlehen - also die vorzeitige Zusage der Anschlussfinanzierung zu einem festgeschriebenen Zinssatz - sinnvoll ist, müsse im Einzelfall entschieden werden. „Vorrangiges Ziel sollte immer sein, die Finanzierung abzusichern, um den Erhalt der Immobilie nicht zu gefährden“, sagt der Verbraucherschützer. (dpa)