Alaaf! Im Februar steht der Karneval im Vordergrund. Davor und danach sollten Verbraucher aber auch einige Änderungen im Blick haben.
Prime Video, Rheinbrücke, BiotonneDas kommt im Februar 2024 auf Verbraucher zu
Amazon Prime Video: Werbung oder höherer Abo-Preis
Amazon hat angekündigt, bei seinem Streamingdienst Prime Video ab dem 5. Februar Werbung zu schalten. Wer weiter ohne Werbung schauen möchte, muss 2,99 Euro mehr im Monat zahlen. Das bisherige Abo wird also quasi 2,99 Euro teurer.
Biotonne wird für einige Kölnerinnen und Kölner zur Pflicht
Die Stadt Köln hat sich zum Ziel gesetzt, dass immer mehr Kölnerinnen und Kölner die Biotonne nutzen. Am 1. Februar starten die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) deshalb das einjährige Pilotprojekt „Biotonne für uns“: Anwohnerinnen und Anwohner in Bickendorf und Buchforst bekommen dann verpflichtend eine Biotonne.
Kennzeichnung von unverpacktem Fleisch
Ab dem 1. Februar muss auch bei unverpacktem Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel eine Kennzeichnung über die Herkunft vorhanden sein. Zuvor galt das nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch.
Apotheke: Nur noch eine Zuzahlung
Im Februar tritt eine Änderung des Gesetzes mit dem langen Namen „Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfung und Versorgungsverbesserung“ in Kraft. Darin wird unter anderem die Zuzahlung neu geregelt: Ist eine bestimmte Packungsgröße nicht vorrätig und müssen mehrere kleinere Packungen eines verordneten Medikaments gekauft werden, muss nur eine Zuzahlung geleistet werden. Diese orientiert sich dann aber an der verordneten Menge.
Photovoltaikanlage: Vergütung für Einspeisen ins Stromnetz sinkt
Ab dem 1. Februar sinkt die Vergütung für Verbraucherinnen und Verbraucher, die Strom von ihrer Photovoltaikanlage ins Netz einspeisen. Das gilt allerdings nur für neue Anlagen. Wer schon vor dem 1. Februar Strom ins Netz abgibt, bekommt weiterhin die ursprüngliche, etwas höhere Vergütung.
Förderung für Heizungstausch
Voraussichtlich ab dem 27. Februar können Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes einen Antrag zur Förderung ihrer neuen Heizung stellen. Wer auf eine Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie umsteigt, bekommt einen Zuschuss. Gestellt werden können Anträge bei der staatlichen Förderbank KfW.
Ersatzfreiheitsstrafe wird halbiert
Im Februar tritt die Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe in Kraft. Bislang mussten Straffällige, die ihre Geldstrafe nicht zahlen, pro Tagessatz für einen Tag ins Gefängnis. Nun bedeutet ein Tagessatz nur noch einen halben Tag Gefängnis. Ursprünglich hatte das Gesetz schon im Oktober in Kraft treten sollen, die Bundesländer hatten aufgrund der IT-Umstellungen allerdings um Aufschub gebeten.
Telefonkarte Comfort: Telekom zahlt Restguthaben aus
Nach vielen Jahren hat die Telekom zum Jahreswechsel die Telefonkarte „Comfort“ eingestellt. Ab Februar besteht nun die Möglichkeit, sich das Restguthaben der Karte auszahlen zu lassen, wie die Telekom mitteilt.
Auf der Webseite des Konzerns können Telefonkartenbesitzer dann ihr Guthaben anzeigen lassen und direkt die Auszahlung beauftragen. Dafür brauchen sie die PIN und die letzten fünf Stellen der Seriennummer. Im Anschluss wird das Geld auf das angegebene Konto überwiesen. Für jede Karte ist ein eigener Vorgang nötig, man kann also nicht zum Beispiel mehrere Restguthaben zusammenlegen.
Bahn: Baustelle zwischen Mönchengladbach und Koblenz
Vom 16. Februar bis zum 1. März müssen sich Bahnfahrende auf Einschränkungen zwischen Mönchengladbach und Koblenz einstellen. Von Troisdorf bis Niederdollendorf kommt es zu Ausbauarbeiten, betroffen sind die Linien RE8 und RB27. Unter der Woche fällt der RE8 auf dieser Teilstrecke aus, die RB27 wird die entsprechenden Bahnhöfe jedoch anfahren. Am Wochenende kommt es dann bei beiden Linien zu Teilausfällen, dafür wird ein Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet.
Neue Rheinbrücke wird freigegeben
Bis zum 4. Februar ist sie noch gesperrt, dann soll es so weit sein: Die neue Rheinbrücke in Leverkusen wird für den Verkehr der A1 freigegeben. Auch schwere Lastwagen dürfen an der Stelle dann wieder den Rhein überqueren. Bis dahin ist die Autobahn noch gesperrt, um die Fahrbahnen von der alten auf die neue Brücke umzulegen.
Kölle Alaaf!
Im Februar ist es endlich so weit: Der Karneval erreicht seinen Höhepunkt. Weiberfastnacht fällt in diesem Jahr auf den 8. Februar, Rosenmontag auf den 12. Februar.
Erinnerung: 2024 ist ein Schaltjahr
Und der Februar hält in diesem Jahr eine weitere Besonderheit bereit: Weil 2024 ein Schaltjahr ist, gibt es diesmal einen 29. Februar. Alle, die an diesem speziellen Tag geboren sind, dürfen sich also über einen „echten“ Geburtstag in diesem Jahr freuen. (mit dpa)