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Werbung für Medizin„Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ ist Geschichte – Wie der Satz jetzt lautet

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Zahlreiche Medikamente liegen in einem Ausgabeautomaten in einer Apotheke.

„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“, hieß es immer gleich seit mehr als 30 Jahren.

Der Satz ist allgegenwärtig, wenn Werbung für Arzneimittel kommt, manche können ihn sogar mitsprechen. Nun ändert er sich. Wir erklären wieso.

Der Satz ist in Funk und Fernsehen allgegenwärtig, wenn Werbung für Arzneimittel kommt – manche können ihn sogar schon mitsprechen. Nun tritt für den Schlusshinweis eine leicht geänderte Vorgabe in Kraft.

Manchmal schaffen es Werbesprüche, zu so etwas wie geflügelten Worten zu werden: „Nichts ist unmöglich“, oder „Geiz ist geil.“ Zu einem Klassiker hat es aber auch ein eher nüchterner Warntext gebracht, der die Reklame an sich nur ergänzt. „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“, hieß es immer gleich seit mehr als 30 Jahren. Im Sommer beschloss der Bundestag ein Update für den Pflichthinweis in der Medikamentenwerbung außerhalb von Fachkreisen. Nach einer Übergangszeit tritt die Gesetzesänderung am 27. Dezember in Kraft.

Bestehende Formel wegen Verwendung des generischen Maskulinums kritisiert

Der bestehende Hinweis war wegen der Verwendung des generischen Maskulinums Gegenstand von Diskussionen. Die Ärzte- und Apothekerschaften hatten vor einem Jahr an die Ampelkoalition appelliert, den Pflichttext der Arzneimittelwerbung geschlechtergerecht umzuformulieren. „Die gesetzlich vorgegebene Formulierung passt nicht mehr in die Zeit“, sagte Ärztepräsident Klaus Reinhardt dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) damals.

Schließlich kommen Ärztinnen und Psychotherapeutinnen in den Praxen auf einen zusehends größeren Anteil. Zusammengenommen überschritt der Frauenanteil erstmals die 50-Prozent-Marke und lag bei 50,7 Prozent, wie das Bundesarztregister Ende 2022 ergab.

Und sogar fast 90 Prozent der in öffentlichen Apotheken tätigen Beschäftigten sind laut Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening, Frauen. „Ein rein männlicher Sprachgebrauch kann da keineswegs als eine faire Sprachpraxis bewertet werden“, argumentierte Overwiening.

So lautet der neue Warntext für Arzneimittelwerbung

Die Politik reagierte auf die Kritik der Berufsverbände: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“, heißt die neue Formel, die auch schon in Werbespots eingesetzt wird. Damit solle gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden, erklärte das Bundesgesundheitsministerium zur Begründung im Entwurf. 

In den Werbespots wurde der Hinweis schon bisher schnell gesprochen. Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller gab denn auch in einer Stellungnahme zu den Plänen zu bedenken, der neue, etwas längere Satz sei nicht innerhalb der „etablierten Zeitspanne von vier Sekunden professionell sprechbar“. Kurz vor dem offiziellen Inkrafttreten war die künftige Gesetzesvorgabe bei Pharmaverbänden nun aber kein Thema.

Das Ministerium erläuterte, dass bei den Unternehmen „ein einmaliger Umstellungsaufwand“ entstehe, der jedoch gering ausfallen sollte. Dazu kommen könnten dann gegebenenfalls höhere Werbekosten wegen „des geringfügig verlängerten Textes, der in der audiovisuellen Werbung zu sprechen ist“. (juh/dpa)