Dem Lappen geht es an den Kragen: Alte Führerscheine müssen gegen neue getauscht werden. Bald endet die Frist für die nächsten Jahrgänge.
Nächste Frist läuft abWer seinen alten Führerschein jetzt umtauschen muss
„Zeigen Sie mal Ihren Lappen!“ Jahrelang hatte der Spitzname des Führerscheins eine Berechtigung, sah das Stück aus Papier gerade in etwas älterem Zustand doch regelrecht aus wie ein zerfleddertes Putzutensil. Diese Zeit neigt sich nun dem Ende entgegen. Neue Führerscheine gibt es schon länger nur noch im Plastikkartenformat, und weil die Europäische Union sich auf einheitliche Führerscheine geeinigt hat, geht es den alten Lappen an den Kragen. Sie – und ältere Führerscheine aus Plastik – müssen gegen einen neuen Führerschein eingetauscht werden.
Bis 2033 soll der Führerschein in der EU ein einheitliches Format bekommen. Damit das Fahren im Ausland einfacher und das Fälschen schwieriger wird. Um alle Scheine auf das dann nur noch gültige Scheckkarten-Format zu bringen, müssen alle Führerscheine für Pkw und Motorrad, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden.
In Deutschland sind das laut Auto Club Europa (ACE) rund 43 Millionen Scheine. Weil es logistisch unmöglich ist, diese Masse auf einmal abzuhandeln, gibt es verschiedene Stichtage, bis zu denen bestimmte Gruppen ihren Führerschein eingetauscht haben müssen.
Nächste Frist läuft im Januar ab
Besitzt man einen Führerschein aus Papier, der also bis einschließlich 1998 ausgestellt wurde, bestimmt das Geburtsjahr von Inhaberin oder Inhaber, welche Frist man einzuhalten hat.
Die Jahrgänge 1953 bis 1964 müssen ihren Führerschein bereits getauscht haben. Als Nächstes sind die Autofahrenden der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe. Sie müssen ihren alten Lappen bis zum 19. Januar 2024 gegen einen neuen Führerschein ausgetauscht haben.
Ausnahme im Rheinisch-Bergischen Kreis
Eine Ausnahme gibt es allerdings in den mehr als 70 von einem Hackerangriff betroffenen Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Unter anderem im Rheinisch-Bergischen Kreis wurde die Frist bis zum 19. Juli verlängert. Auch im Hochsauerlandkreis, dem Märkischen Kreis sowie in den Kreisen Olpe, Soest und Siegen-Wittgenstein ist ein halbes Jahr länger Zeit.
Führerscheine, die zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, haben zwar bereits Scheckkartenformat – sie fallen aber noch nicht unter die einheitliche EU-Norm. Diese müssen also auch umgetauscht werden. Hier bestimmt allerdings nicht das Geburtsdatum, sondern das Ausstellungsdatum, bis wann das passiert sein muss – frühestens allerdings 2026.
Eine Ausnahme von allen Regelungen bilden diejenigen Autofahrenden, die vor 1953 geboren wurden. Sie können ihren alten Führerschein noch bis zum 19. Januar 2033 nutzen – unabhängig vom Ausstellungsdatum oder dem Format des Führerscheins. Die Autoclubs ACE und ADAC halten im Netz umfangreiche Infos sowie detaillierte Umtauschtabellen parat. Natürlich kann der neue Führerschein auch schon weit vor der jeweiligen Frist beantragt werden.
Wer hingegen die eigene Frist verpasst und mit dann ungültigem Schein erwischt wird, riskiert 10 Euro Verwarngeld. Zudem könne es laut ADAC im Ausland Probleme mit abgelaufenen Dokumenten geben.
Umtausch des Führerscheins kostet 25 Euro
Der Umtausch funktioniert folgendermaßen: Zuständig ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnorts, hier müssen Autofahrer mit (zu) altem Führerschein einen Termin machen. Dorthin mitgenommen werden müssen der gültige Personalausweis oder Reisepass, der aktuelle Führerschein sowie ein biometrisches Passbild.
Etwas mehr Umstand bedeutet der Führerscheinumtausch für diejenigen, die nicht mehr in dem Ort wohnen, in dem ihr Führerschein ausgestellt wurde. Dann benötigen sie zudem eine Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ausgestellt hat. Diese kann telefonisch, per Brief oder online beantragt werden, genauere Informationen hierzu geben viele Städte und Kreise auf ihren Websites.
Der Umtausch von knapp 43 Millionen Führerscheinen verlangt der Verwaltung in Deutschland einiges ab und muss dementsprechend entlohnt werden. 25 Euro müssen Führerscheintauschende beim Termin in der Behörde bezahlen.
Dafür müssen Auto- und Motorradfahrer immerhin keine Prüfung wiederholen oder neu ablegen. Lediglich Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung – wie Berufskraft- oder Busfahrer – müssen belegen, dass sie gesund genug für ihre Fahrerlaubnis sind. (mit dpa)