Gas geben oder bremsen?Wann Autofahrer an der Ampel noch über Gelb fahren dürfen
Stuttgart – Bei Rot anhalten und bei Grün fahren – diese Regel im Straßenverkehr müsste jedes Kind kennen. Doch was gilt für Autofahrer, wenn die offiziell „Wechsellichtzeichen“ genannte Ampel die Farbe Gelb anzeigt? Noch schnell Gas geben und rüberhuschen oder bremsen?
„Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“, zitiert die Prüforganisation Dekra den Paragraf 37 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Doch was heißt das konkret?
Gelbe Ampel: Nur wer eine Gefahrbremsung riskiert, darf weiterfahren
Gelb signalisiere, dass der Fahrer auf Rot warten muss. „Wer auf eine gelbe Ampel zufährt, sollte nicht noch Gas geben“, erklärt der ADAC. Nur, wer bereits unmittelbar vor der Ampel ist und eine gefährliche Bremsung riskiert, darf weiterfahren.
„Vor der Kreuzung ist anzuhalten, wenn keine Gefahrbremsung nötig ist, andernfalls ist weiterzufahren“, bestätigt Andreas Schmidt, Leiter Fahrerlaubniswesen bei Dekra. Das Anhaltegebot bei Gelb gelte somit für Fahrer, die mit normaler Bremsverzögerung noch vor der Ampel zum Stehen kommen.
Je nach erlaubter Geschwindigkeit bleibt die Ampel unterschiedlich lang gelb
Die Rechtsprechung besagt auch: Kann der Fahrer nicht vor der Haltlinie, aber noch zwischen der Haltlinie und der Kreuzung anhalten, muss er dies tun. Dies gilt insbesondere bei Einfahrt mit „spätem“ Gelb. Wer in der Kreuzung aufgehalten wird, so Dekra weiter, dürfe auch dann vorsichtig die Kreuzung räumen, wenn seine Fahrtrichtung inzwischen Rot hat. Dabei muss er aber jederzeit reaktionsbereit sein.
Die Gelbphase richte sich immer nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, erklärt der ADAC. Bei einem Tempolimit bis 50 km/h dauert die Gelbphase beispielsweise drei Sekunden, bei einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h fünf Sekunden. In Köln sind die Gelbphasen je eine Sekunde länger – schuld ist ein veraltetes System.
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Gelb-Verstoß an der Ampel: Diese Bußgelder drohen
Und diese Bußgelder drohen bei einer gelben Ampel: Ein Gelblichtverstoß kostet laut Bußgeldkatalog 10 Euro, wenn eine gefahrenlose Bremsung möglich gewesen wäre. Eine „Missachtung des Rotlichts in Verbindung mit dem Gelblicht“ kostet 15 Euro. (dpa/tmn/bbm)