Mit Energie-Umlage berechnenSo hoch sollte Ihr monatlicher Gas-Abschlag sein
Düsseldorf/Köln – Die Energiepreise steigen, hinzu kommt jetzt auch noch die Gasumlage. Fest steht schon jetzt: Dieser Winter wird deutlich teurer als die vergangenen. Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre monatlichen Abschläge prüfen. Sind sie noch zu niedrig oder gar zu hoch? Bei der Beantwortung dieser Frage hilft nun ein Rechner der Verbraucherzentrale NRW.
„Bei einer Preiserhöhung des Energieversorgers kann es sinnvoll sein, den Abschlag anpassen zu lassen, um eine hohe Nachzahlung zu verhindern“, sagt Dagmar Blachmann von der Verbraucherzentrale NRW. Sie ist Beraterin für Energierecht in der Beratungsstelle Köln. Wer seine Abschlagszahlungen frühzeitig prüft, kann hohe Nachzahlungen oder zu hohe monatliche Kosten vermeiden. Wer feststellt, dass die Abschlagshöhe nicht richtig ist, sollte sich laut Verbraucherzentrale an den Energieversorger wenden. Wichtig dabei: Ohne Rücksprache mit dem Energieanbieter sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Abschläge nicht verringern. Dies führt zum Zahlungsverzug, dann werden Zinsen fällig.
Monatlicher Abschlag für Gas: Tool hilft beim Ausrechnen
Doch wie lässt sich überhaupt herausfinden, wie hoch die Abschlagshöhe sein sollte? Um die richtigen Abschlagszahlungen selbst zu ermitteln, müssen einige Rechnungen angestellt werden. Wer seit jeher ein angespanntes Verhältnis zur Mathematik hat, kann sich auch den Energiepreis-Rechner der Verbraucherzentrale zur Hilfe nehmen.
Um eine empfohlene monatliche Abschlagszahlung zu berechnen, muss das Tool mit folgenden Eingangsdaten gefüttert werden: dem aktuellen Brutto-Preis je Kilowattstunde (Arbeitspreis) samt Steuern und weiteren Kosten, dem Grundpreis, dem Jahresverbrauch sowie eventuell dem Mess-Entgelt.
Zu den weiteren Kosten beim Arbeitspreis muss bei diesem Rechner auch die Gasumlage zählen. Sie wurde erst kürzlich beschlossen, weshalb sie noch nicht in den Rechner integriert ist. Die Umlage greift ab Oktober und beträgt 2,419 Cent pro Kilowattstunde. Um sie bei dem Tool der Verbraucherzentrale einzubeziehen, muss sie einfach auf den neuen Arbeitspreis draufgerechnet werden – es sei denn, sie ist im kürzlich erfragten Brutto-Preis bereits enthalten. Über den aktuellen Brutto-Preis informieren Versorger in der Regel, andernfalls lässt er sich dort erfragen. Die anderen Daten lassen sich zum Beispiel der letzten Jahresabrechnung entnehmen.
Durchschnittlicher Pärchen-Haushalt: Abschlag bei 190 Euro
Welchen monatlichen Abschlag der Rechner letztendlich ausgibt, ist von vielen individuellen Faktoren abhängig und lässt sich daher kaum allgemein sagen. Wie hoch sind die Preise bei meinem Energieversorger? Wie ist mein Heizverhalten? Wie gut ist meine Wohnung isoliert? Eine grobe Orientierung kann aber der Musterverbrauch der Rhein-Energie geben. Für eine 60 Quadratmeter große Wohnung liegt dieser bei 10.200 Kilowattstunden im Jahr. Bei einem Grundpreis von 172,55 Euro und einem Arbeitspreis von 20,719 Cent (neuer Rhein-Energie-Preis für Erdgas plus Gasumlage) empfiehlt der Rechner der Verbraucherzentrale einen monatlichen Abschlag von 190,49 Euro.
Bei einer Single-Wohnung (30 Quadratmeter) liegt der Musterverbrauch bei 5100 Kilowattstunden. Mit dem oben genannten Grund- und Arbeitspreis liegt der monatliche Abschlag bei 102,43 Euro. Für eine kleinere Familien-Wohnung (90 Quadratmeter, Musterverbrauch 15.300 Kilowattstunden) empfiehlt die Verbraucherzentrale mit diesen Werten eine Abschlagszahlung von 278,55 Euro, bei einer größeren Familien-Wohnung (120 Quadratmeter, Musterverbrauch 20.400 Kilowattstunden) sind es 366,60 Euro im Monat. (dpa/tli/bbm)