Großbrand in SiegburgSind Hausbesitzer gegen Dürre-Feuer versichert?
Köln – Es ist der Albtraum eines jeden Hausbesitzers: Ein Brand breitet sich aus und geht auf das eigene Heim über. So geschehen am Dienstag in Siegburg an einer ICE-Strecke.
Ein besonders dramatischer Fall. Doch durch den heißen Sommer ist es in Deutschland überall trocken und es besteht die Gefahr von Dürre-Bränden. Wer kommt für den Schaden auf, wenn das passiert? Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wer zahlt Hauseigentümern den Schaden, wenn ein Dürre-Feuer ausbricht und auf das Haus übergeht?
Für Folgeschäden eines Brandes muss grundsätzlich derjenige haften, der den Brand vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Ist kein Verursacher zu ermitteln, greifen Wohngebäude- beziehungsweise Hausratversicherung der Geschädigten und übernehmen Schäden an Immobilien und Hausrat, wenn diese durch den Brand entstanden sind.
„Der Schutz gegen das Risiko Feuer, welcher früher noch durch gesonderte Feuerversicherungen gewährleistet wurde, wird heutzutage über die üblichen, verbundenen Hausrat- beziehungsweise Wohngebäudepolicen hergestellt“, sagt Bianca Boss, Pressesprecherin des Bundes der Versicherten. Wenn ein Dritter den Brand nachweislich verursacht hat, dann muss dieser auch für Schäden haften. „Der Schadensersatzanspruch ist über dessen Haftpflichtversicherung gedeckt, wenn dem Versicherten kein Vorsatz nachgewiesen werden kann“, so ein Sprecher des Düsseldorfer Versicherungskonzerns Arag.
Sind Mieter in solchen Fällen versichert und wenn ja, wie?
Wichtig ist, dass auch Mieter eine Hausratsversicherung abgeschlossen haben. Dann übernimmt diese die Schäden am Hausrat, wenn diese durch den Brand entstanden sind, erklärt Bianca Boss. Die R+V Versicherung ergänzt: „Der Gebäudeversicherer des Eigentümers ersetzt diesem den Schaden am Gebäude.“ Wenn Bewohner nach einem Brand vorerst nicht in ihr Haus oder in ihre Wohnung zurückkehren können, kommt die Hausratsversicherung für eine Unterbringung im Hotel auf.
Was ist mit Autos, die bei einem Brand beispielsweise in der Garage gestanden haben?
Wird das eigene Auto durch das Feuer beschädigt, greift die Teil- beziehungsweise Vollkaskoversicherung, erklärt Versicherten-Sprecherin Boss.
Haben die Betroffenen einen Anspruch auf Schmerzensgeld?
Schmerzensgeld kommt nur in Frage, wenn ein eindeutiger Verursacher gefunden wird. „Grundsätzlich läuft es dann so, dass der Betroffene die Heilbehandlung über die Krankenkasse abrechnet und diese sich ihr Geld vom Verursacher zurückholt“, so Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GdV).
Wenn ein Brand von einem öffentlichen Areal auf privates Eigentum übergreift und kein Verursacher gefunden wird, kann dann die Kommune in Regress genommen werden?
Kommunen müssen – genauso wie Privatpersonen oder Unternehmen auch – ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Das heißt, sie müssen dafür sorgen, dass von ihren Immobilien oder Flächen keine Gefahr ausgeht. „Das ist in öffentlichen Parks beispielsweise nicht immer einfach, da sie nur schlecht 24 Stunden am Tag vollständig überwacht werden können. Und sperren will man Freizeitflächen in einer Hitzeperiode ja auch nicht“, sagt Martin Lehrer vom Städte- und Gemeindebund NRW.
Im Fall eines Brandes müsse die Kommune nachweisen, alles Zumutbare zur Verkehrssicherung unternommen zu haben. Dazu könnte beispielsweise gehören, Verbots- oder Gefahrenschilder aufzustellen sowie Ordnungsamtsmitarbeiter als Patrouille einzusetzen. Sollte es zu einer Klage kommen, liege es im Ermessen des Gerichts, zu entscheiden, ob die Maßnahmen ausreichend waren.
Was ist, wenn mein Grill etwa durch Funkenflug etwas in Brand setzt?
Wenn beim Grillen die Funken fliegen und etwas in Brand setzen, passiert das nie mit Absicht. Trotzdem sind Verursacher dann in die Pflicht zu nehmen. „Grundsätzlich haften Sie für Personen- und Sachschäden, die Sie anderen zufügen, in unbegrenzter Höhe mit Ihrem eigenen Vermögen“, erklärt Boss.
Wer mit seinem Grill einen Brand auslöse, müsse für die Schäden geradestehen, soweit ihn ein Verschulden – egal ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit – trifft. Eine Privathaftpflichtversicherung, , die jeder für sich abschließen sollte, schützt in dem Fall vor Folgekosten. Die R+V Versicherung dazu: „Grundsätzlich sollte jeder beim Grillen Vorsorgemaßnahmen ergreifen wie beispielsweise Löschmittel bereit stellen.“
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Passiert dennoch etwas, kommt es darauf an, woran Schäden entstehen. Sind fremde Sachen betroffen, haftet der Griller. Hat der Geschädigte selbst auch etwas falsch gemacht, wird dies berücksichtigt – beispielsweise wenn er brennbare Sachen zu dicht in die Nähe des Grills gelegt hat. Sind eigene Sachen betroffen – eigener Hausrat oder das eigene Haus, sind wiederum die eigene Hausrat- oder Gebäudeversicherung zuständig.
Wie haften Privatpersonen, wenn sie versehentlich einen Brand auslösen?
Auch im Park gilt generell dasselbe wie auf dem Balkon: „Feuer-Verursacher haften mit Ihrem eigenen Vermögen in unbegrenzter Höhe. Auch diese Fälle werden allerdings von einer Privathaftpflichtversicherung gedeckt“, so Boss.
Die R+V Versicherung schränkt ein: „Die Haftung regelt sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Es muss immer im Einzelfall geprüft werden, wie das Verhalten zu bewerten ist, das zum Brand führte. Hat die Person nichts falsch gemacht und Vorsorge betrieben und haftet nicht für den Schaden, wehrt die Privathaftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche ab.“